Hallo zusammen,
ich bin bei meinem jetzigen Arbeitgeber seit 3,5 Jahren ca. Habe mir einmal bereits nach dem Wechsel einer Abteilung / neuer Vorgesetztin ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen im Januar 2016. Jetzt wurden zwei Abteilungen zusammen gelegt und es gibt wieder eine neue Vorgesetztin , welche ich schon mal hatte.
Hatte mal gelesen, dass das Endzeugnis nicht weit entfernt sein sollte vom Zwischenzeugnis, welches gut bei mir ist. Sollte ich jetzt erneut ein Zwischenzeugnis anfordern, oder kann es sein, dass dieses auf einmal etwas schlechter ist und falls ich kündige, dann quasi das zweite Zwischenzeugnis der Maßstab ist ?
Zu was würdet ihr mir raten ?
zweites Zwischenzeugnis ???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das Verlangen eines Zwischenzeugnisses setzt ein "berechtigtes Interesse" voraus. Z.B. wenn der Arbeitgeber eine Kündigung in Aussicht stellt, wenn sich Änderungen im Aufgabenbereich des Arbeitnehmers ergeben (Versetzung) oder wenn ein neuer Vorgesetzter kommt. Letzteres ist bei dir der Fall.
Zitat:Hatte mal gelesen, dass das Endzeugnis nicht weit entfernt sein sollte vom Zwischenzeugnis, welches gut bei mir ist.
Wozu soll das dienen und wer hats geschrieben?
Zitat:Sollte ich jetzt erneut ein Zwischenzeugnis anfordern, oder kann es sein, dass dieses auf einmal etwas schlechter ist
Durch die neue Vorgesetzte hast du m. E. einen Anspruch auf ein erneutes ZZ, ob das besser oder schlechter ausfällt, kann man nicht erraten, weil wir deine Arbeitsleistung nicht kennen.
Zitat:und falls ich kündige, dann quasi das zweite Zwischenzeugnis der Maßstab ist ?
Falls das zweite ZZ schlechter ausfällt, dann lass es bei deiner Bewerbung weg oder klage dagegen. Willst du denn in Kürze wechseln?
Ja möchte gerne wechseln. Die alte Chefin die mein letztes Zeugnis ausgestellt hat mit der komme ich nicht so gut aus. Damals habe ich zwar ein gutes Zeugnis bekommen, da sie auf mich angewiesen waren, da in einer Abteilung Personalmangel herrschte in ich quasi der einzige war, der die Aufgaben kannte. Da war sie natürlich drauf angewiesen, damit ich dort helfe mir ein gutes Zeugnis auszustellen.
Ich weiß halt nicht, ob ich es bei meinem Zeugnis belassen sollte, oder es besser ist von meiner alten Chefin nochmal eins anzufordern, weil mein jetziges ja auch schon zwei Jahre alt ist.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja möchte gerne wechseln. Die alte Chefin die mein letztes Zeugnis ausgestellt hat mit der komme ich nicht so gut aus. Damals habe ich zwar ein gutes Zeugnis bekommen, da sie auf mich angewiesen waren, da in einer Abteilung Personalmangel herrschte in ich quasi der einzige war, der die Aufgaben kannte. Da war sie natürlich drauf angewiesen, damit ich dort helfe mir ein gutes Zeugnis auszustellen.
Ich weiß halt nicht, ob ich es bei meinem Zeugnis belassen sollte, oder es besser ist von meiner alten Chefin nochmal eins anzufordern, weil mein jetziges ja auch schon zwei Jahre alt ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten