zweimal innerhalb von 1,5 Jahren, gleiche Stelle, gleiches Auto

26. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
butterfly*123
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
zweimal innerhalb von 1,5 Jahren, gleiche Stelle, gleiches Auto

Hallo,

mir ist die Tage jemand mit geringer Geschwindigkeit aufgefahren. Ich habe gestanden. Plastikstoßstange wurde etwas verkratzt und eingedellt. Sensoren darunter haben wohl eine Kleinigkeit abbekommen.

Mein Genick hat "leider" mehr abbekommen als mein Auto. Aber das ist es gewohnt.

Die Werkstatt hat mit einen Kostenvoranschlag die Reparaturkosten auf 1400,00 EUR beziffert.

Jetzt zu meinem eigentlichen Problem. Vor 1,5 Jahren hatte ich quasi den gleichen Unfall schon mal :-) Andere Stelle, anderer Tag, anderer Unfallgegner...der Schaden war in etwa identisch. Allerdings habe ich damals das ganze nicht von der Werkstatt richten lassen sondern privat. Die Versicherung hat mir dann anteilig den Schaden ausgezahlt.

Jetzt muss ich den Vorschaden natürlich angeben. Will mich ja nicht "strafbar" machen. Wie verrechnen die das ganze? Verrechnen die überhaupt oder muss ich evtl. die alten Reparaturkosten nachweisen was ich ja so nicht kann.Oder wird das alte mit dem neuen überhaupt was zu tun haben?

Werden alle Schäden eigentlich irgendwo zentral hin gemeldet und aufbewahrt?

Restwert des KFz übrigens was bei 4000,00 EUR. Ein alter Stinkediesel halt :-)

Danke und Grüße

P.S.: Und nein, ich bin kein aktives oder passives Mitglied einer Osteuropäischen Autounfallabzockerbande!

-- Editiert von Turbomulle am 26.10.2017 15:11

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von butterfly*123):
Wie verrechnen die das ganze?

Ich denke es wurde repariert?

Wenn das nur zusammengeklempnert wurde, kann es sein das es 0,0 EUR gibt. Denn Schrott kann man nicht weiter wertmindernd zerstören.


Ein Gutachten wird sich das anschauen und dann sein Urteil in Form eines Gutachtens dazu abgeben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.302 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen