zweifelhafte Ermittlungen der Polizei

8. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
baxter123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
zweifelhafte Ermittlungen der Polizei

Hallo und guten Tag,

im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen mich (Geldwäsche) wurden mir Bankkonten gesperrt und es wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt, da der Verdacht bestand,
ich hätte Bargeld bei einem Verwandten "gebunkert". Dieser Verwandte wurde also auch durchsucht. Geld wurde keines gefunden. Es gab da auch kein Geld!

Meine Beschwerde wurde durch das Beschwerdegericht abgelehnt, da der ermittelnde Beamte in seiner Stellungnahme geschrieben hat, dass ich Bargeld an Dritte verschoben hätte
(Explizit genannt der Verwandte von mir, der durchsucht wurde (es wurde kein Geld gefunden!).
Zwischen der Hausdurchsuchung/Kontopfändung und meiner Beschwerde lagen 3 Wochen. Zwischen der Mitteilung des Beschwerdegerichtes und meiner Beschwerde lagen 3 Monate.
Der Polizist wusste vom ersten Tag an, dass die Durchsuchung meines Verwandten "erfolglos" war und hat damit nachweislich Falschangaben gemacht gegenüber dem Beschwerdegericht gemacht.
Der gleiche Polizist hat mir später eine private Mail geschickt, er hätte mir gern noch einen Haftbefehl zugestellt aber ist nun nicht mehr für den Fall zuständig.
Die Ermittlungen waren zu diesem Zeitpunkt schon abgeschlossen und die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
In Telefonaten, die ich mit Ihm geführt habe ( Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände) gab es Äußerungen in der Richtung - er werde den Staatsanwalt schon anspitzen, dass es eine Anklage gibt…!

Die Vorwürfe gegen mich sind haltlos und ich hätte normalerweise auch keine Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen.
Die Akteneinsicht liegt noch nicht vor aber ich mache mir natürlich gewisse Sorgen bzgl. der Ermittlungen dieses Polizisten.

Kann mir jemand sagen, wie ich am besten vorgehen soll?

Beste Grüße und vielen Dank,
Baxter


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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:
Die Akteneinsicht liegt noch nicht vor

Ich nehme an, Sie haben einen Anwalt beauftragt. Sie sollten alle weiteren Schritte mit diesem absprechen.

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#2
 Von 
baxter123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe einen Anwalt beauftragt um die Akteneinsicht zu beantragen. Ich habe Ihn bereits über die Umstände informiert. O-Ton: "Da könnte man wenig machen".

Möchte mich aber gern umhören, ob und ich wie ich mich wehre kann bevor ich den Anwalt ggf. wechsel!

Gruss

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Gegen was will man sich denn ohne Akteneinsicht wehren?

wirdwerden

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#4
 Von 
baxter123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ziel wäre es durch entsprechende maßnahmen gegen ein - aus meiner sicht - "nicht ganz einwandfreien" verhaltens der polizei eine schnellstmögliche einstellung des verfahrens zu erreichen...sollte kein staatsanwalt gut finden, wenn poliziste so arbeiten!


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#5
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
durch entsprechende maßnahmen gegen ein - aus meiner sicht - "nicht ganz einwandfreien" verhaltens der polizei eine schnellstmögliche einstellung des verfahrens zu erreichen


Eine Einstellung wird sicherlich nicht deswegen erfolgen, weil (selbst wenn das unstrittig wäre) "unsaubere" Ermittlungsmethoden verwendet wurden. Die Verwendung solcher Methoden hat ja nichts mit der Frage zu tun, ob der Betreffende eine Straftat begangen hat oder nicht.

Du verwechselst das mit US-Krimis, wo der Anwalt des Gangsterbosses dem ermittelnden Detective die Fortsetzung der Ermittlungen durch dessen Vorgesetzten untersagen läßt. Sowas gibt es im wahren Leben nicht.

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#6
 Von 
baxter123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

danke. evtl. bin ich da wirklich etwas zu sehr vom tv geprägt. hätte aber trotzdem gedacht, dass ein staatsanwalt sich u.u. zu einer einstellung hinreißen läßt, wenn das risiko besteht, dass die polizei "übers ziel hinaus geschossen" hat und dadurch berechtigte zweifel an den ermittlungsergebnissen bestehen.

vielen dank!

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#7
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Da hält die StA leider zumeist sehr schützend ihre Hände über ihre Ermittlungspersonen, selbst wenn bei Ermittlungen über das Ziel hinaus geschossen wurde.

Anders natürlich, wenn dadurch Beweisverwertungsverbote produziert wurden, was allerdings seltener vorkommt.

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#8
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Da hält die StA leider zumeist sehr schützend ihre Hände über ihre Ermittlungspersonen, selbst wenn bei Ermittlungen über das Ziel hinaus geschossen wurde.


Eltern Ermordeter, Vergewaltigte haben schon ein erhebliches Interesse daran, dass 'über das Ziel' hinausgeschossen wird, um den Täter zu ermitteln. Unverständlich, dass es 'Verteidiger' gibt, die auch noch Schmerzensgeld für ihren Mandanten, den Mörder, einklagen.

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#9
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Willkommen im Rechtsstaat.

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