zuwenig kühlflüssigkeit(klimaanlage) kein mangel

17. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
misi
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 3x hilfreich)
zuwenig kühlflüssigkeit(klimaanlage) kein mangel

hallo

ich habe folgendes problem...Ich habe am 19.2.09 ein ford fiesta vom händler gekauft(jahreswagen). nach bereits vier monaten fiehl meine klimaanlage aus. natürlich bin ich dann wieder zum händler gefahren, um den mangel beheben zu lassen. in der werkstatt wurde mir dann nach der inspektion gesagt, dass zuwenig kühlflüssigkeit in der klimaanlage war. für das nachfüllen musste ich 49€ zahlen. auf meine einwendung hin, dass ja von anfang an zu wenig kühlflüssigkeit im auto gewesen sein muss, sonst hätte man sie nicht bereits nach vier monaten nachfüllen müssen, meinte der werkstattmeister, dass die kühlflüssigkeit ein betriebsmittel ist und nicht von der gewährleistung umfasst ist!!!!

stimmt das????musste ich wsirklich zu recht die 49€zahlen?????
über eine schnelle anwort würde ich mich sehr freuen
vielen dank schonmal im voraus!!!
lg

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Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Seit Inkrafttreten (01.01.2002) der Neuregelung des Schuldrechts sind erheblichen Änderungen für gewerbliche Verkäufer gesetzlich hinzugetreten. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Privatpersonen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ein Ausschluss durch Geschäftsbedingungen wie bisher ist nicht mehr möglich, lediglich ihre Begrenzung auf ein Jahr.

Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mangel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.

Der Umfang der Gewährleistung schließt allerdings keine natürlichen Verschleißteile wie Reifen, Bremsen oder auch Kühlflüssigkeit ein.

Ich schätze Ihre Chancen als relativ gering ein. Vielleicht lässt sich im Wege der Kulanz etwas erreichen - zumindest teilweise.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

quote:
meinte der werkstattmeister, dass die kühlflüssigkeit ein betriebsmittel ist und nicht von der gewährleistung umfasst ist!!!!



Man muss hier aufpassen, wenn man von "Kühlflüssigkeit" redet (z.B. mit einem Werkstattmeister redet oder mit Opel telefoniert). Die "Kühlerflüssigkeit" ist nämlich tatsächlich was anderes und das führt sonst ganz schnell zu Missverständnissen!

Besser "Kältemittel" sagen. Und das mag ggf. auch ein Betriebsmittel sein, aber DARF nicht nach 4 Monaten leer sein! Dann hat nämlich das Kühlsystem garantiert ein Leck oder es war von Anfang an nicht korrekt gefüllt.

Rhetorische Frage: Wie lange hält ein Kühlschrank? Muss man da auch alle 4 Monate das Kältemittel nachfüllen?

Ich sehe hier schon einen Gewährleistungsfall nicht unbedingt wg. "Verschleiß", sondern wg. übermäßigem Verschleiß (vrgl. Urteile zu zu hohem Spritverbrauch) oder einem anderen Defekt.

Daher: Hartnäckig sein, alles schriftlich machen und alles genau dokumentieren.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
123Joe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

schliesse mich dem Vorredner an!

Nur am rande: Das Kühlimttel der Klimaanlage ist ein verflüssigtes gas was eine Lebenszeitfüllig ist!

Wenn diese nach 4 Monaten in deinem Besitz zu wenig ist, dann hast du entweder ein Leck in dem klimakreislauf, es war nicht richtig gefüllt oder sogar ein anderes Bauteil (Klimakompressor, trockner o.s.w) ist defekt und die Werkstatt schiebt es jetzt einem Unwissenden in der Form von Kühlflüssigkeit und Betriebsmittel unter um so die gewährleistungspflicht zu umgehen.

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