zu hohe Zinsen bei Lohnpfändung

25. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
IchheisseAnders
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
zu hohe Zinsen bei Lohnpfändung

Hallo zusammen,
ich möchte hier einen etwas für mich kniffligen Fall schildern und bräuchte dazu eure fachliche Meinung:

Es besteht ein vollstreckbarer Titel aus einem Vollstreckungsbescheid über ein Kreditkonto und einem Girokonto. Dieser wird seit Jahren (ab 2007) in Form einer Lohnpfändung abbezahlt.
Hierbei machte der Gläubiger (eine Bank) zuerst die Forderungen aus dem Kreditkonto geltend. Nach Begleichung von etwa 12.000 € durch fortwährende Lohnpfändung kam eine Nachforderung aufgrund von Zinsansprüchen über noch mal 5000 €, die zwischenzeitlich ebenfalls über Lohnpfändung abgegolten sind.
Vor drei Monaten kam dann die Forderung aus dem gleichen Titel über das Girokonto mit einer inzwischen angewachsenen Verzinsung mit einer Gesamtsumme incl Hauptforderung von 13.000 €. Zwischenzeitlich wurde ich auf den rechtlichen Umstand des zugrunde zu legenden Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte (§247 BGB ) aufmerksam und machte dies in einem Antwortschreiben auf die Forderung über das Girokonto geltend. Dies akzeptierte die Bank und der Betrag verringerte sich um 5400€.
Aufgrund dessen kommt der Verdacht auf, das die für das Kreditkonto nachträglich eingeforderten 5000€ nicht rechtens waren, da viel zu hoch oder vielleicht sogar verjährt.

Nun meine Frage:
Da laut Schreiben der Inkasso-Abteilung der Bank beide Vorgänge (Kreditkonto und Girokonto) unter einem Titel laufen, stellt sich für mich die Frage, ob die Rechtsgrundlage des Basiszinssatzes (§ 247 BGB ) auch bereits durch Pfändung gezahlten Zinsen des Kreditkontos gilt und zurückverlangt/ mit dem noch offenen Betrag aus dem Girokonto verrechnet werden kann oder ob durch die Zahlung der zu hohen Zinsen diese anerkannt wurden.
Da es ja immer noch ein offener Gesamtvorgang ist, müsste doch auch eine Rückforderung, basierend auf § 247 BGB auch bei bereits gezahltem zu hohen Zins rechtlich wirksam sein, beziehungsweise ggf auch dieVerjährung geltend gemacht werden können.

Ich hoffe, ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken.

Besten Dank für eure Antworten vorab.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Die wichtige Frage ist doch welcher Zinssatz steht im Vollstreckungsbescheid? Diesen kann der Gläubiger fordern.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Es gibt Rechner im WWW, die Sie bei der Abrechnung der Forderung untestützen, der zB

https://www.zinsen-berechnen.de/tilgungsrechner.php

Setzen SIe einfach die Forderung ein, und die titulierten Zinsen, welche (Tiger 123 schrieb es schon) im Vollstreckungsbescheid aufgeführt sind.

0x Hilfreiche Antwort

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