Hallo,
bräuchte einen rat in Bezug auf Nebenkosten bei wohnrecht. Ich bekomme in Kürze mein Elternhaus überschrieben,mein Mann und ich zahlen bereits seit 2 Jahren alle Steuern und Müll/Wasserabgaben für das Haus. Mein Vater möchte sich und seiner Frau Rechte aber keine Pflichten zusichern. Wir übernehmen mit der Übernahme auch seine Schulden da er ALGII Empfänger ist. Er möchte nun auch das wir seine Heizkosten mittragen, die heizsysteme der beiden Wohnungen sind leider nicht trennbar, mein mann und ich haben uns vor 2 Jahren einen kamin gekauft um Heizöl Kosten zu sparen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich um im Übergabevertrag die Betriebskosten für Wärme/Heizöl meinem Vater zurlast zu legen.
Wir zahlen seine Schulden , Steuern, Wasser( die Leitungen sind auch nicht zu trennen) und Versicherung für das Haus,Strom zahlt jeder getrennt. Mein Mann und ich besitzen auch keine unendlichen Möglichkeiten für alles aufzukommen.
Freue mich über eine baldige Antwort. Vielen Dank im Voraus.
Wyanda
wohnrecht/ beteiligung der Nebenkosten
20. Februar 2008
Thema abonnieren
Frage vom 20. Februar 2008 | 19:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
wohnrecht/ beteiligung der Nebenkosten
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Februar 2008 | 09:33
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, dann muss der Inhaber des Wohnrechtes die geamten Betriebskosten übernehmen. Wenn Du die Heizkosten übernehmen sollst, dann muss das explizit im Übergabevertrag so vereinbart werden.
Was sagt denn die ARGE dazu, dass Dein Vater sein Vermögen verschenken will?
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten