Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Mein Auto (parkend) wurde von einem anderen Auto (ausparkender Rentner) am Heck stark beschädigt.
Die gegnerische Versicherung schickte einen (eigenen) Gutachter, der 3mal ums Auto lief und dann nach 5min den Wert ermittelte - wirtschaftlicher Totalschaden (Reparatur hätte rund 1.500€ über dem Wert gelegen - 130%-Grenze kann nicht genutzt werden).
"Leider" habe ich diesem Gutachter den Kaufpreis, den ich zahlte, mitgeteilt. Ich muss dazu sagen, dass der Wagen zwar aus '91, aber top in Schuss und mit wenigen Kilometern damals ein absolutes Schnäppchen war (Liebhaberstück und vor 2 Monaten erst erworben)!
Ich habe dann einen eigenen Gutachter eingeschaltet, dieser ermittelte (deutlich ausführlicher) den Wert - hier wären die Reparaturkosten gedeckt gewesen.
Nach Korrespondenz mit meinem Anwalt weigerte sich die gegnerische Versicherung, den Wert des 2. Gutachtens zu akzeptieren. Zwischenzeitlich wurde aufgrund des ersten Gutachtens der Wiederbeschaffungswert an mich gezahlt. Die Versicherung beruft sich auf ihr Gutachten und darauf, dass ich einen "ähnlichen" Kaufpreis gezahlt hatte.
Mein Anwalt meint, man müsste nun klagen.
Wie kann man hier die Chancen einschätzen?
Nach meinem Dafürhalten es ist egal, wieviel ich für das Auto bezahlt habe (hätte es damals auch geschenkt bekommen/gewinnen oder weiß-Geier-was können)?!
-- Editiert Kati_BLN am 30.03.2013 08:44
wirtschaftlicher Totalschaden - 2 Gutachten
30. März 2013
Thema abonnieren
Frage vom 30. März 2013 | 08:42
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 7x hilfreich)
wirtschaftlicher Totalschaden - 2 Gutachten
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#1
Antwort vom 30. März 2013 | 23:50
Von
Status: Schüler (152 Beiträge, 113x hilfreich)
Die Versicherung muss bei wirtschaftlichem Totalschaden doch den Verkehrswert des Autos ersetzen.
Der Kaufpreis, den du zwei Monate vorher gezahlt hast, dürfte das beste denkbare Indiz für den wirklichen Verkehrswert sein. Wenn du vor Gericht behaupten willst, dass der Verkehrswert des Autos eigentlich viel höher ist als der Preis, den du bezahlt hast, brauchst du wirklich gute Argumente (und ich glaube kaum, dass es die gibt).
#2
Antwort vom 31. März 2013 | 01:37
Von
Status: Schüler (324 Beiträge, 167x hilfreich)
Moin,
quote:
Der Kaufpreis, den du zwei Monate vorher gezahlt hast, dürfte das beste denkbare Indiz für den wirklichen Verkehrswert sein.
Wie kommst du denn darauf? Der Einkaufspreis spielt überhaupt keine Rolle.
quote:
Wenn du vor Gericht behaupten willst, dass der Verkehrswert des Autos eigentlich viel höher ist als der Preis, den du bezahlt hast, brauchst du wirklich gute Argumente (und ich glaube kaum, dass es die gibt).
Wenn ein vergleichbares Fahrzeug am Markt entsprechend mehr kostet, das ist das gute Argument, ist dieser Wert zu erstatten. Da reicht schon der Blick in die Tageszeitung oder die Internetangebote im Umkreis.
Eine Frage an den TE:
Was ist das Fahrzeug denn laut beider Gutachten noch wert?
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#3
Antwort vom 31. März 2013 | 09:27
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 7x hilfreich)
Guten Morgen Heinz-Dieter,
danke für deine Antwort.
quote:
wirklich gute Argumente (und ich glaube kaum, dass es die gibt).
Dafür habe ich mein Gutachten!
Hallo vronik,
dir auch vielen Dank für die Antwort.
Die Reparaturkosten lägen bei ca. 3.500 bis 3.800 €
Wert (abzgl. Restwert) Gutachten 1: 2.300 (ohne vergleichbare Fahrzeuge aufzuführen)
Wert (abzgl. Restwert) Gutachten 2: 3.900 (vergleichbare Fahrzeuge in der Preisklasse sind aufgeführt)
Ich bin für den Kauf damals an 2 Tagen durch halb Deutschland gefahren, wie gesagt, das Auto war ein absolutes "Schnäppchen" - für den von der Versicherung anerkannten Wert bekomme ich NIEMALS ein gleichwertiges Fahrzeug!!
Es kann doch nach meinem Dafürhalten nicht sein, dass mir jemand mein Auto kaputtfährt, ich habe NULL Schuld, und "dank" der gegnerischen Versicherung kann ich mein Auto nichtmal reparieren, geschweige denn ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen (nur weil ich mein Auto damals günstig geschossen habe)!?
-- Editiert Kati_BLN am 31.03.2013 09:29
#4
Antwort vom 5. Oktober 2013 | 10:15
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 7x hilfreich)
... schubs
hoffe, es hat noch jemand einen Tipp.
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#5
Antwort vom 5. Oktober 2013 | 14:26
Von
Status: Lehrling (1176 Beiträge, 749x hilfreich)
quote:
hoffe, es hat noch jemand einen Tipp.
quote:
Mein Anwalt meint, man müsste nun klagen.
Den hat dir dein Anwalt schon gegeben.
Die Versicherung wird wohl ohne Klage nicht mehr zahlen.
Wie deine chancen aussehen, ist schwer zu sagen.
Aber wenn vergleichbare Fahrzeuge ungefähr soviel kosten, wie der 2. Gutachter ermittelt hat, würde ich deine chance recht hoch einstufen.
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