wiederspruch §34g EStG und §10b(2) EStG

2. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
umb89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
wiederspruch §34g EStG und §10b(2) EStG

hab ein problem mit den beiden paragraphen,

in §34g S.2 steht:

die ermäßigung beträgt 50% der ausgaben, höchstens jeweils 825€ .... im fall einer zusammenlegen von ehegatten höchstens jeweils 1650€.


und in §10b(2) steht:

zuwendungen an politische parteien im sinne der §2 des parteigesetzes sind bis zur höhe von 1650€ und im falle einer zusammenlegung von ehegatten bis zur höhe von insgesamt 3300€ im kalenderjahr abzugafähig.

also wiedersprechen sich die beiden paragraphen nicht was die zahlen angeht oder versteh ich da was nicht??????


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47498 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Vorschriften sollte man auch zu Ende lesen und dabei möchte ich speziell auf den § 10b Abs. 2 Satz 2 hinweisen, der direkt dem von Dir zitierten Satz folgt.

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