wieder mal Trennungsunterhalt

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Nominator
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)
wieder mal Trennungsunterhalt

Hallo ins Forum,

wir streiten gerade über den Trennungsunterhalt.
Ich verdiene 2300€ Netto (noch StKl.3)sie hat einen 400€ Job. Bemühungen um was festes Fehlanzeige. Sie bewohnt unser Eigenheim, das ich mit 600€ mtl. abstottere. Dann noch Miete für meine Wohnung, Fahrt zur Arbeit etc.
Fakt ist, sie verlangt zum Wohnen in unserem Haus noch 600€ zusätzlich. Zieht sie mich über den Tisch, oder steht ihr dies wirklich zu?
Wir sind 8 Jahre verheiratet ohne Kinder.
Und noch eine Frage:
Kann mir jemand einen Anwalt in Halle oder Umgebung empfehlen, der auch in Aachen alles regeln kann?

Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten

LG Peter


-- Editiert von Nominator am 05.01.2006 20:46:03

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23 Antworten
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#1
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo Peter,

eine Frage vorab. Das Darlehen für das Haus, läuft das auf euer beider Namen? Wenn ja, zahlt sie auch was an die Bank?

Zunächst ist ihr ein Wohnvorteil für das Wohnen im eigenen Heim zu ihren 400,00 Euro hinzu zu rechnen, so dass sich ihr eigenes Einkommen fiktiv erhöht. Ist das in der Rechnung zum TU berücksichtigt?

Einen Anwalt in Halle kann ich dir nicht empfehlen, aber jeder Anwalt in Deutschland darf auf allen Amts- und Langerichten auftreten. Lediglich für die Zulassung an einem OLG muss eine 5-jährige Zulassung als Anwalt nachgewiesen werden. Ein
*junger* Anwalt darf noch nicht am OLG auftreten.

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#2
 Von 
Nominator
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die Antwort.
Nein, sie zahlt nichts für das Haus.Dies trage ich alleine.Zur Zeit zahle ich auch Versicherungen Strom etc.Von ihren 400€ lebt sie eigentlich nur.
Ich habe jetzt das Konto gewechselt, mache meine Verpflichtungen darüber. Ich sehe aber nicht ein, ihr alles in den A...zu schieben. Wieso soll ich laufende Kosten zahlen, wenn ich nicht drin wohne.
Mir geht es darum, was ich ihr eigentlich monatlich zahlen muss/soll.
Meiner Meinung nach reicht es, dass sie dort wohnt und ich ihr noch das Haus bezahle, bis es verkauft ist. Oder liege ich da falsch?

LG

Peter

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#3
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo Peter,

zur Zahlung von verbrauchsabhängige Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas, Müll) bist du nicht verpflichtet. Das ist ihre Sache. Ich würde diese Zahlungen sofort einstellen, wenn sie bei der Unterhaltsberechnung nicht berücksichtigt wurden.

Ist ihr denn nun ein Wohnwertvorteil zu Ihren 400,00 Euro angerechnet worden?

Seid ihr nun Gesamtschuldner bei der Bank oder nicht? ;)

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#4
 Von 
feujuri
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Peter

wozu oder wofür verlangt sie 600 Eurosen?

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" "

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#5
 Von 
Nominator
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für eure Rückmeldung

Zur Frage:
Ist ihr denn nun ein Wohnwertvorteil zu Ihren 400,00 Euro angerechnet worden?

Nein von Wohnvorteil war noch nie die Rede. Diese 400€ verdient sie und möchte, dass ich das Haus alleine weiter zahle, sowie 600€ zusätzlich.

Zur Frage:
Seid ihr nun Gesamtschuldner bei der Bank oder nicht?

Ja, wir sind Gesamtschuldner.

Aber wieviel kann oder soll ich ihr denn nun zahlen. Ich würde mich lieber mit ihr einigen, als einen teuren Anwalt zu zahlen. Was uns ja dann beiden zu Gute kommt.

Danke und LG

Peter

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#6
 Von 
feujuri
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 4x hilfreich)

Peter,

nun sag doch mal, wie sie das begründet, daß sie noch zusätzlich 600 Eurosen haben will!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nominator
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Also 400€ verdient sie. Dies wird zum Leben verbraucht.Kosten für Strom,Wasser,Gas, Auto,Versicherungen, die sie hat etc, seien etwa 600€.
Sorry,wenn ich mich da ein bisschen naiv anstelle, aber ich habe mich noch nie um solche Dinge gekümmert oder kümmern müssen.

LG

Peter

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#8
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

@Feujuri,

wenn sie eine ganz normale Frau ist, sagt sie: Ich will haben. ;)

Da muss keine Logik hinter stecken. Hat Einstein schon festgestellt in etwa: Es gab Männer, die versucht haben, eine Frau zu verstehen, sie haben sich mit sowas leichterem wie der Relativitätslehre beschäftigt. :)

@Peter

600,00 Euro erscheinen mir erst einmal nicht unbedingt zuviel. Für genauere Zahlen: Sind deine 2.300,00 schon bereinigt (Steuererstattungen drauf, -nachzahlungen runter, Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld usw.)? Fahrtkosten zur Arbeit außergewöhnlich hoch mit möglichem Nachweis, dass öffentliche Verkehrsmittel nicht möglich sind?

-- Editiert von reike am 06.01.2006 23:19:16

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#9
 Von 
feujuri
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstehe, bezahlst du das Haus kreditmäßig ab - nehme an, die entsprechenden Versicherungen die den Kredit abstützen auch - und die nette Dame möchte noch zusätzlich Geld für IHRE laufenden Kosten - sprich also für ihr KFZ für den Heizungs-Strom-Telefon- und sonstigen Verbrauch, den sie verursacht. da würde ich auf keinen Fall drauf eingehen - sie zieht dich unter dem Tisch!!!!!

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#10
 Von 
Nominator
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

stimmt was Einstein sagte;)

Aber:

Ich verdiene 2300€ (incl. Urlaubs und Weihnachtsgeld) Netto,habe für die Fahrt zur Arbeit ca180€ für Benzin nötig.

Ok, jetzt bezahle ich das Haus mit 600€ ab, in dem sie ja wohnt und nichts an die Bank zahlt.
Weiter verdient sie 400€ offiziell und inoffiziell 400€ auf die Anmeldung ihrer Mutter( Kein Thema, kann ich ihr ja eh nicht ohne weiteres nachweisen).
Jetzt soll ich zudem noch 600€ zahlen? Wo bleibt der Wohnvorteil?

Dann hätte sie wesentlich mehr zum Leben als ich!!!

LG

Peter

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#11
 Von 
feujuri
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich persönlich habe es sehr ähnlich gehabt.
Ich habe eine außergerichtliche Scheidungsvereinbarung (notariell) gemacht, wonach ich meine ganz liebe Gattin hälftig ausgezahlt habe. Allerdings habe ich das Haus behalten und so wie du seit eh und jeh das Haus selber gebaut und bezahlt. Sie hat auch nur 400 Eurosen verdient, womit sie nur ihren Kleiderschrank gefüllt hatte. Ich habe - auch wie du - ihr auch noch die laufenden Kosten bezahlt - bis sie zu gierig wurde und mir es gereicht hat. Sie hat auch in dem Haus gewohnt - allerdings ist sie sehr schnell ausgezogen, nachdem ich nicht mehr die laufenden Kosten bezahlt habe - und wie gesagt diese Vereinbarung geschlossen habe.

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#12
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Ja ja, Einstein war ein kluger Mann. ;)

Normalerweise müssen dir 5 % vom Netto für berufsbedingte Aufwendungen (Fahrten zur Arbeit, Unterhalt des benötigten KfZ usw.) bleiben. Das wären bei dir 115,00 Euro. Hast du höhere Kosten müssen diese konkret nachgewiesen werden. Hab ich schon geschrieben, Nachweise Öffentliche usw.

Gehen wir nur von 5 % aus.

2.300,00 netto - 115,00, verbleiben 2.285,00. Abzüglich 600,00 Euro für´s Haus, verbleiben 1.685,00 Euro. Verbrauchsunabhängige Kosten (Grundsteuer, Gebäudeversicherungen) kannst du auch abziehen, wenn du die bezahlst. Nehmen wir hierfür 60,00 Euro im Monat, verbleiben 1.625,00 Euro anrechenbares Einkommen.

Sie verdient 400,00 (offiziell). Auch schon während des Zusammenlebens? Nehmen wir an ja (da auch keine Kinder vorhanden sind). Ergibt für die Berechnung des TU ein zu verteilendes Einkommen von gesamt 2.025,00 Euro.

TU= Halbteilungsgrundsatz: Jeder 1.012,50 Euro. Zum einfacheren Rechnen als arithmetisches Mittel 1.000,00 Euro (ok? ;) ).

Das wäre ihr Anspruch.

Diesen kann sie in Höhe von 400,00 Euro eigenem Einkommen selbst decken. Angerechnet wird ihr ein Wohnvorteil in Höhe von ca. 360,00 Euro Warmmiete (da geht man oft von der Düsseldorfer Tabelle aus, das sind die Kosten, die man für eine Wohnung allein ungefähr aufwenden muss). Macht ein eigenes Einkommen von 760,00 Euro, so dass ein ungedeckter Bedarf in Höhe von 240,00 Euro verbleibt (1.000,00 Euro minus 760,00 Euro). Das wäre der Unterhalt.

Damit hätte sie (offiziell) 760,00 Euro, ohne Miete zahlen zu müssen, nur ihre Stromkosten etc.

Dann gibt es noch eine Berechnung, wenn ihr kein wohnwerter Vorteil angerechnet wird oder sie sich da nicht drauf einlassen will. Möchtest du die auch haben? Dann muss sie nämlich die hälftigen Darlehenskosten tragen (300,00 Euro), die hälftigen verbrauchsunabhängigen Kosten (wir waren von 60,00 ausgegangen, wären 30,00), macht also die Summe, die ihr (in etwa) als Wohnvorteil angerechnet werden.

Kann sie sich ja aussuchen, den *Zank* mit dir oder lieber mit der Bank? ;)

Bei dieser Konstellation gäbe es für dich das *schicke* Mittel des sogenannten Gesamtschuldnerausgleiches. Eine Klage, die jeden Monat, in dem sie ihren Ratenanteil nicht zahlt, erweitert wird. Irgendwann hast du einen hübschen Titel, den du mit dem TU verrechnen kannst.

Ich revidiere meine Meinung, 600,00 Euro wären nicht unbedingt zu viel. 600,00 Euro sind entschieden zu viel, aber *Lady like* halt. ;)

Aber bitte: Die Rechnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da nicht alle Daten wirklich bekannt sind, aber einen Anhaltspunkt bietet sie vielleicht.

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#13
 Von 
Nominator
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen Dank für den Tipp mit der Vereinbarung, aber darauf wird sie sich nicht einlassen, wie gesagt ihr "Hunger" ist zu groß.
Wieviel sollte ich denn bezahlen während der Trennung? Gibt es da eine Richtlinie. Ich Kann selbst mit der 3/7 Methode nicht viel anfangen, weil ich nicht weiß, wieviel Wohnvorteil bei einem 155qm Neubau angerechnet werden kann.

LG

Peter

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#14
 Von 
feujuri
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 4x hilfreich)

wenn sie sich darauf nicht einläßt, mußt du ihr die Anwaltkosten vorrechnen, die sie hälftig zu bezahlen hat und die sind nicht unerheblich bei diesem Wert (Eigenheim) laufende Kosten würde ich auf jeden Fall nicht bezahlen!! außer die Versicherungen für die Absicherung des Kredites - bis Haus verkauft ist.

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" "

hälftig bezahlen - wird nicht ganz richtig sein - aber zumindestens kassieren die Anwälte bei der Summe kräftig ab. Ihrer und auch deiner.

-- Editiert von feujuri am 07.01.2006 00:03:55

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#15
 Von 
Nominator
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank an Euch für die hilfreichen Ausführungen.
Damit habe ich zumindest einige schlagkräftige und plausible Argumente für das nächste Verhandlungsgespräch gesammelt.
Ich möchte mich ja nicht vor dem Bezahlen drücken, es gab ja auch mal gute Tage, aber mich über den Tisch ziehen möchte ich mich auch nicht lassen.

Über das Resultat werde ich Euch selbstverständlich informieren.

LG und Dank

Peter

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Sorry, sehe gerade: Schreibfehler: Sie hat nicht 760,00, sondern 640,00 Euro (offiziell). *schäm*

Zum Vergleich: Ein allein stehender Hartz IV-Empfänger bekommt 345,00 Euro ohne Miete und muss hiervon noch Strom selbst zahlen, der wird von der *Stütze* nicht gesponsert. Einer Person wird eine Wohnfläche von 42 qm zugebilligt, Kosten bis 230,00 Euro inkl. kalter NK zzgl. 42,00 Euro für Heizung (1,00 Euro pro qm).

Sie hat also immer noch mehr, als ein Hartz IV-Empfänger und ein großes Haus. ;)

Was dir noch passieren kann, ist der sogenannte Kranken- und Vorsorgeunterhalt. Der ist garstig, steht jetzt aber mal außen vor.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Nominator
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Jetzt nochmal eine Frage:

Muss sie sich einen Ganztagsjob suchen, oder kann sie weiter den 400€ Job machen? Dann müsste ich ja immer und ewig zahlen!
Sie hat 2 Ausbildungen, findet dort jedoch nichts (in der heutigen Zeit kein Wunder). Was ist zumutbare Arbeit? Andere Frauen gehen doch auch in der Fabrik arbeiten, so wie ich es auch tue.

LG

Peter

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Mahlzeit Peter, :)

ja muss sie, aber nicht während des Trennungsjahres, wenn sie während der Ehe auch nur im geringen Umfang gearbeitet hat. Das Trennungsjahr gilt als sogenannte Orientierungsphase, so dass TU immer zu leisten ist (sofern leistungsfähig).

Allerdings kannst du dir ihre Bemühungen um einen Vollzeitarbeitsplatz nachweisen lassen. Sie muss sich bewerben, notfalls Weiterbildungen/Umschulungen o.ä. nutzen, um ihre wirtschaftliche Selbständigkeit herzustellen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Nominator
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Mahlzeit auch Reike,

aber was passiert, wenn sie in absehbarer Zeit nichts findet oder finden will (Wie du kommst gegangen, so wirst du auch empfangen). Gibt es da eine zeitliche Begrenzung des Unterhaltes nach der Scheidung.
Wie schon geschrieben:
8 Jahre Ehe, keine Kinder und sie ist eigentlich immer mit arbeiten gegangen.

Dank und LG
Peter

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Eine zeitliche Begrenzung per Gesetz gibt es nicht. Man kann lediglich in Form einer Unterhaltsvereinbarung (notariell) eine Begrenzung einbauen und danach den Verzicht, auch für den Fall der Not, vereinbaren. Dies aber auch nur, wenn nicht schon vorhersehbar ist, dass sie ohne Unterhalt sozialhilfebedürftig (Hartz IV) werden würde. Dann gilt eine solche Vereinbarung als sittenwidrig und wäre aufzuheben.

So muss allerdings wirklich gute Nachweise bringen, keine Job zu finden. Dies umso mehr, als sie -wie du schreibst- immer mitgearbeitet hat. Vollzeit? Was hat sie denn gemacht und warum geht das jetzt nicht mehr? Das werden Fragen sein, die sie sich gefallen lassen muss.

Wenn du nochmal ganz in Ruhe mit ihr sprichst? Meinste, das würde was bringen? Vielleicht nicht gleich morgen, aber so in ein zwei Monaten? TU musst du ja ohnehin erstmal zahlen, aber danach...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Nominator
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Reden werde ich schon nochmal mit ihr, wenn die Hitze raus ist.Klar!
Sie hat eine Lehre in Metallverarbeitung und dann eine Umschulung zur Kauffrau gemacht. Sie hat immer mitgearbeitet.Vollzeit, bis zur Arbeitslosigkeit.Aber Anspruch auf HartzIV besteht nicht.Deshalb der 400€ Job.Aber die Rosinen rauspicken?! Wenn ich das so machen würde, werde ich zum Arbeiten gezwungen. Deutsche Gerechtigkeit.Ich zahle gerne,wenn sie auch ihres dafür tut,keine Frage!


LG

Peter

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Nominator
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo nochmal ins Forum!

Ich hätte da noch eine Frage:
Sind bei den tatsächlichen Fahrkosten zur Arbeit (bei mir 38km einfache Strecke), 0,30€ /km anzusetzen oder nur Tankbelege maßgebend.
Wegen Verschleiß und so!

Danke und LG

Peter

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#23
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo Peter,

in der Regel gelten die 5 % Abzug für berufsbedingten Aufwand. Da ist Benzin, Versicherungen für´s Auto schon mit drin.

Tatsächliche Kosten können nur dann geltend gemacht und abgezogen werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreicht werden kann oder es zumindest eine unzumutbare Härte darstellen würde, z.B. weil man 3 Stunden Fahrtzeit hätte.

Wenn die tatsächlichen Fahrtkosten angerechnet werden sollen, wird in der Regel mit 0,30 Euro gerechnet. Es gibt aber auch OLG´s, die rechnen mit nur 0,27 Euro. Dazu am besten mal auf die INet-Seiten des für dich zuständigen OLG`s nachsehen (dort unterhaltsrechtliche Leitlinien).

0x Hilfreiche Antwort

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