wie pfänden lassen?

17. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
dlW
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)
wie pfänden lassen?

hallo, ich habe einer schuldnerin einen Mahnbescheid geschickt. sie hat nicht wiedersprochen. jetzt kann ich pfänden lassen. endweder über das gericht oder ich beauftrage selber jemand der den titel vollstreckt

die schuldnerin wohnt in berlin. soll ich das amtsgericht hagen beauftragen einen gerichtsvollzieher vorbei zuschicken oder gibt es selbstständige unternehmen, die mehr erfolgversprechen?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

ohne vollstreckbaren titel wird kein gv pfänden. sie müssen erst einen vollstreckungbescheid beantragen.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

sie müssen den vollstreckungsbescheid nebst auftrag an das für den bezirk von berlin zuständige amtsgericht -gerichtsvollzieherverteilerstelle - schicken wo der schuldner wohnt. sollte die beitreibung nicht erfolgreich sein müssen sie die kosten des gerichtsvollziehers tragen!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen