ich habe einige schwierigkeiten bei der berechnung des unterhalts meiner 18jährigen tochter und bräuchte da etwas hilfe.
ich bin rentnerin und habe ein einkommen von 1280 euro. die 18 jährige tochter wohnt in meinem haushalt und besucht noch die schule. meine 2. tochter ist 7jährig und für sie bekomme ich unterhalt von deren vater. der vater der 18 jährigen tochter hat ein einkommen von 2680 euro. durch meine krankheit habe ich erhöhte arztkosten zu tragen.
wie berechne ich nun den unterhalt für meine 18jährige tochter ohne das der jüngeren tochter ein nachteil entsteht und ohne das der vater der älteren tochter sich benachteiligt fühlt?
bin für hilfe sehr dankbar.
margo
wie berechne ich unterhalt für 18-jährige
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Du kannst ein Beispiel zur Berechnung hier finden:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
Dein Anteil kann mit den von dir erbrachten Naturalleistungen(Miete,Essen...)verrechnet werden!
Es wäre natürlich gut,die Berechnung von einem neutralen Experten(z.B.Anwalt) machen zu lassen,damit der Vater nichts einwenden kann...(oder macht es gemeinsam)
-- Editiert von schnee-einsiedel am 03.01.2005 17:23:59
Das richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
Der Vater muss für ein volljähriges Kind bei einem eigenen Einkommen von 2680€ einen Unterhalt von 491€ zahlen. Davon wird noch das halbe Kindergeld abgezogen, so dass er effektiv 414€ zahlen muss.
Das gilt allerdings nur, wenn sich die Tochter in einem Ausbildungsverhältnis befindet oder sich ernsthat um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bemüht. Ansonsten gibt es nichts.
Eine Auswirkung auf den Unterhalt der jüngeren Tochter dürfte das aber nicht haben.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Antwort von hh stimmt nicht ganz,es werden beide Nettoeinkünfte addiert und dann anteilig nach DDT berechnet.
Ich komme (ohne Berücksichtigung des Kindergeldes) auf 457 Euro für den Vater und 109 Euro für die Mutter(die wie gesagt verrechnen darf)
Beide Elternteile sind ab 18 barunterhaltspflichtig!
ich danke euch für die hilfe. bin jetzt auch ein wenig schlauer. nur weiß ich immer noch nicht ganz ob ich als rentner nun einen eigenbedarf von 730 euro oder dadurch das noch ein weiteres minderjähriges kind mit im haushaltlebt einen eigenbedarf von 840 euro habe.
vielen dank
margo
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