werbung am balkon

18. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
werbal
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
werbung am balkon

hallo,
der besitzer des ladens, der unter unserer wohnung ist, möchte seine werbung an unseren balkon anbringen und muss dafür in die wohnung.

frage: müssen wir es ihn machen lassen? sollte er oder wir den vermieter fragen? muss der ladenbesitzer dann etwas zahlen für die werbefläche?

vielen dank für eventuelle antworten.
werbal

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
werbal
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo Mirk,
schönen Dank für die Antwort!
w.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Der Vermieter muß seinen Wohnungsmieter fragen, ob der sein Mietobjekt Dritten zur (gewerblichen) Nutzung überlassen möchte.


Ist denn die Aussenfassade ueberhaupt ein Bestandteil des Mietobjektes?

Die urspruengliche Frage wurde aber im Mietrecht sowieso schon ausgiebig diskutiert. Ist da wohl auch besser aufgehoben als im Wirtschaftsrecht.

Gruss
CAM

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.786 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen