was tun-ETW ersteigert -vorbesitzer geht nicht

29. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
ralabud
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
was tun-ETW ersteigert -vorbesitzer geht nicht

hallo
ich habe vor eineinhalb wochen eine wohnung ersteigert (zwangsversteigerung).
nächste woche ist die einspruchsfrist der gläubiger vorbei und ich bekomme es amtlich. nun scheint es so, dass der vorbesitzer (anwalt!!!) nicht ausziehen will.
da ich mit so etwas überhaupt nicht gerechnet habe, weiß ich gar nicht was ich jetzt tun soll?
- muss ich ihn explizit schriftlich auffordern auszuziehen??
- kann ich die polizei bitten, diesen menschen aus meiner wohnung zu entfernen??
- wenn ich eine zwangsräumung beantragen muss (so sagt meine freundin), zu wann kann ich eine zwangsräumung machen lassen - termin in vier wochen oder geht das schneller? immerhin weiß der typ seit monaten bescheid.
gibt es dinge , die ich beachten muss, damit ich mir nicht noch mehr schade ????
vielen dank für eure antworten

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16 Antworten
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#1
 Von 
guest-12330.06.2010 11:44:01
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

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#2
 Von 
ralabud
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo
er ist der vorbesitzer.
am montag bekomme ich den rechtsgültigen zuschlagbescheid des gerichts (zwangsversteigerung) und damit gehört die wohnung am monatg mir.

und meine fragen beziehen sich auf die dinge , die dann anstehen.

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#3
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Auf Grund des vollstreckbaren Zuschlagsbeschlusses können sie die zwangsweise Räumung des Alteigentümers durch den Gerichtsvollzieher durchführen lassen (§ 93 ZVG ). Der Zuschlagsbeschluß müß mit der Vollstreckungsklausel versehen sein, die ihnen vom Vollstreckungsgericht erteilt wird. Der Alteigentümer ist zur sofortigen Räumung verpflichtet, wenn er nicht Besitzer eines Rechts ist, das durch den Zuschlag noch bestehenbleibt. Eine Räumungsfrist steht ihm nach dem Gesetz nicht zu. Es sollte ihm aber eine angemessene Frist zur Räumung zugebilligt werden.
Zu bemerken ist noch, daß der Ersteigerer mit Erteilung des Zuschlagsbeschlusses Eigentümer geworden ist..

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#4
 Von 
guest-12330.06.2010 11:44:01
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

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#5
 Von 
ralabud
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

das mit der randale ist auch meine angst.
und leider fällt mir nichts ein, um mich dagegen abzusichern.
und ihm die schäden in rechnung zu stellen ist lächerlich.

morgen gibt es ein erstes treffen mit fristvereinbarung des auszugs.
hoffentlich geht es ohne stress über die bühne.

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#6
 Von 
guest-12330.06.2010 11:44:01
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:
das mit der randale ist auch meine angst.

Im Falle des Widerstandes kann der Gerichtsvollzieher die Polizei zur Hilfe rufen.
Sachbeschädigung ist strafbar und verpflichtet zu Leistung von Schadenersatz. Die Kosten der Zwangsräumung müßten zwar vorgestreckt werden, sind aber von dem Schuldner zu bezahlen. Nur nicht bange machen lassen!

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#8
 Von 
guest-12330.06.2010 11:44:01
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:
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Prinzipiell gehört Dir die Wohnung ja noch nicht einmal,
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quote:
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Zu bemerken ist noch, daß der Ersteigerer mit Erteilung des Zuschlagsbeschlusses Eigentümer geworden ist..
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Das ist richtig,
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Ohne Worte!!

quote:
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Dann greif mal einem nackten Mann in die Tasche!!!
Kennst Du den Spruch: Theorie ist, wenn man alles weiß und nichts kann, Praxis ist, wenn man alles kann und nichts weiß.

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Dir scheint die finanzielle Situation des Rechtsanwalts genauestens bekannt zu sein.

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#10
 Von 
guest-12330.06.2010 11:44:01
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:
Vielleicht hättest Du Dich vorher informieren sollen, jetzt ist es wohl zu spät.


heißt das, er hätte auf die Ersteigerung verzichten sollen?.

Schulden zu haben bedeutet nicht immer den finanzielen Ruin; deswegen sollte man, ohne die genauen Umstände zu kennen, etwas vorsichtiger mit seinen Beurteilungen sein (ist meine Meinung!).

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#12
 Von 
guest-12330.06.2010 11:44:01
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Warum hat er diesen an Klugheit nicht zu überbietenden Ratschlag nicht schon eher erhalten? Es gibt doch leider zu wenige, die in der Lage sind,´die richtigen Konsequenzen einzuschätzen

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#14
 Von 
ralabud
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hey
ich finde dass echt schade, was mit meinem post gemacht wird.
ich habe ernstahft um rat gefragt und jetzt werden sowohl die handlungen des bisherigen besitzers als auch meine als käufer äußerst merkwürdig hinterfragt und bewertet.
wirklich schade.
aber vielen dank für die ernsthaften antworten.

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#15
 Von 
guest-12330.06.2010 11:44:01
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:
ich finde dass echt schade, was mit meinem post gemacht wird.
ich habe ernstahft um rat gefragt und jetzt werden sowohl die handlungen des bisherigen besitzers als auch meine als käufer äußerst merkwürdig hinterfragt und bewertet.
wirklich schade.



Ich muß Ihnen uneingeschränkt recht geben! Schwachkopp hat leider ungenügende Kenntnisse in der Zwangsversteigerung, denn sonst hätte er nicht sinngemäß behauptet, daß sie nicht einmal über die Wohnung verfügen könnten.
Auf meinen Beitrag, in dem Ihnen die Situation und die Möglichkeiten erläutert wurden, hat er mit billigen Floskeln reagiert und Ihnen noch vorgeworfen, daß sie Ihr Handeln hätten früher überlegen müssen. Tatsächlich ist dies ein unwürdiges Verhalten einem Ratsuchen gegenüber mit Vorwürfen auf sein Hilferuf zu reagieren, anstatt ihm Hilfe anzubieten.

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