ware nicht erhalten - anzeige oder anwalt?

26. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
kingwilli
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 27x hilfreich)
ware nicht erhalten - anzeige oder anwalt?

hallo,

wurde wahrscheinlich schon x-mal diskutiert, aber ich finde nicht wirklich eine antwort auf meine frage:

käufer K kauft beim internetauktionshaus eine heimkinoanlage bei verkäufer K.

K überweist den auktionsbetrag inkl. versandkosten nach 3 tagen an V

als er 1 woche später noch nichts gehört hat, fragt er per e-mail bei V nach.
dieser reagiert auf keine von K´s mails.

K fordert nun vom internetauktionshaus die adressdaten des V an. eine telefonnummer erhält er nicht, diese findet er auch nicht im telefonbuch.

nach einer weiteren woche schickt K eine mahnung mit letztmaliger lieferfristsetzung per rückschein-einschreiben. V nimmt das schreiben laut sendungsverfolgung der post entgegen, reagiert aber wieder nicht.

muss jetzt erst noch ein gerichtliches mahnverfahren in gang gesetzt werden, oder kann K jetzt bei der polizei anzeige wegen betrugs erstatten?
(K läuft so langsam die zeit davon, er wollte die anlage eigentlich zu weihnachten verschenken und will sie unbedingt haben.)

wie geht das vor sich, welche unterlagen sollte K mit zur polizei nehmen, was wird die polizei unternehmen?

sollte K sich trotzdem noch einen anwalt nehmen? es geht um einen streitwert von lediglich 200 euro, sollte K dies lieber als lehrgeld verbuchen und sich den anwalt sparen?

mfg

kingwilli

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

Ich würde:

1. Nachdem die Frist aus dem Einschreiben abgelaufen ist vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld, wieder mit Frist, zurückverlangen. Dabei auch ruhig auf eine Strafanzeige hinweisen.
2. Strafanzeige erstatten, dabei alle Unterlagen mit zur Polizei nehmen.
3. ggf. Mahnbescheid schicken. Kostet 23 Euro.

Einen Anwalt würde ich mir auf eigene Kosten nicht nehmen. Leute, die über eBay unter Ihrem Realnamen betrügen, sind meist eh schon ganz unten. Da ist das Risiko zu hoch, auf den Kosten am Ende sitzen zu bleiben.

Gerade bei kleineren Beträgen wird den Tätern oft schmackhaft gemacht, den Schaden wieder gut zu machen um so eine Strafmilderung zu erhalten.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kingwilli
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 27x hilfreich)

"Dafür müsste man die Beiträge ja lesen, sonst wird das natürlich nichts."

naja, das habe ich natürlich schon getan...

für mich ist einfach die frage interessant, was denn nun passiert, wenn K zur polizei geht.
- wird er über den verlauf der ermittlungen informiert?
- sollte sich der vorwurf als berechtigt herausstellen, auf welchem weg bekommt K sein geld bzw. die ware?
- muss er ohnehin ein gerichtliches mahnverfahren einleiten?
- wie kommt er an die telefonnummer des V? die bank, das einwohnermeldeamt und die im internet recherchierten nachbarn konnten/durften hier nicht weiterhelfen.

--> es geht dem K vor allem darum, möglichst SCHNELL einzuschätzen, ob er die ware noch erhalten wird, da er sonst noch vor weihnachten einen ersatz benötigt.

13x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kingwilli
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 27x hilfreich)

p.s. falls das noch interessant sein könnte:

- es war die erste auktion von V beim auktionshaus
- natürlich war K skeptisch, da bisher keine bewertungen für V vorlagen. da aber eigene fotos der ware eingestellt waren, hielt er das angebot für seriös
- die auktion wurde nachts um 4 uhr beendet, man könnte also annehmen, dass V aufgrund seiner unerfahrenheit dieses versehen zu spät bemerkt hat und nicht mehr ändern konnte. so haben natürlich nicht viele mitglieder auf die ware mitgeboten. K nimmt nun an, dass V einfach einen höheren preis erwartet hat und jetzt die ware nicht zum auktionsbetrag hergeben will.
da es sich wohl wirklich um ein schnäppchen handelt, will K die ware natürlich unbedingt haben.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kingwilli
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 27x hilfreich)

"Wenn der VK nicht freiwillig liefert, wird das bis Weihnachten nichts mehr."

tja, das fürchtet der arme k nun auch.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> " die auktion wurde nachts um 4 uhr beendet, man könnte also annehmen, dass V aufgrund seiner unerfahrenheit dieses versehen zu spät bemerkt hat und nicht mehr ändern konnte. so haben natürlich nicht viele mitglieder auf die ware mitgeboten. K nimmt nun an, dass V einfach einen höheren preis erwartet hat und jetzt die ware nicht zum auktionsbetrag hergeben will."

Nett, das du dies auch mitteilst.
Die Auktion ist also gar nicht regulär ausgelaufen?

Wenn der VK nun glaubhaft einen Erklärungsirrtum nachweisen kann ...

Ich würde eher versuchen, das Geld wiederzubekommen

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> nach einer weiteren woche schickt K eine mahnung mit letztmaliger lieferfristsetzung per rückschein-einschreiben. V nimmt das schreiben laut sendungsverfolgung der post entgegen, reagiert aber wieder nicht.
-------------------------------------------------------
Wenn die Frist abgelaufen ist, befindet sich der Verkäufer in Verzug.
-------------------------------------------------------
"Liefert er die Kaufsache nicht und läßt die Frist einfach verstreichen, hast Du folgende Möglichkeiten:
Du trittst vom Vertrag zurück (§ 323 I BGB ).
Du verlangst vom Käufer statt der Waren Schadensersatz (§ 281 I BGB ), also beispielsweise die Differenz zwischen Eurem Kaufpreis und dem Beschaffungspreis für die Ware bei einem anderen Händler.
Du verlangst weiterhin die Lieferung.
Wenn Du einfach vom Vertrag zurückgetreten bist, ohne einen Schadensersatz von ihm zu verlangen, ist die Sache hier für Dich vorbei.

Bestehst Du allerdings weiterhin auf Lieferung oder forderst Schadensersatz, und der Verkäufer reagiert weiterhin nicht, wirst Du wohl den Weg über ein Gericht wählen müssen, um zu Deinem Recht zu kommen. Sollest Du keine Ahnung von dieser Materie haben, ist es empfehlenswert, einen Anwalt zu beauftragen." (Zitat)
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4222
-----------------------------------------------------

Eine Strafanzeige wegen Betruges läuft auf einer ganz anderen Schiene, eben der strafrechtlichen. Bringt natürlich die Ware nicht automatisch herbei, hat aber bisweilen schon dazu verholfen, solchen Leuten den Ernst der Lage klar zu machen und sie eines Besseren zu belehren. Kein Mensch kann sagen, was dabei herauskommt, jedenfalls sind Euro 200,00 deutlichst über der sog. Bagatellgrenze.

Mitzubringen ist alles, was wichtig für eine Ermittlung ist. Auktionsbeschreibung, Zahlungsinformationen mit Adresse und Konto des Verkäufers, Zahlungsnachweis, Kopien Emailverkehr + Einschreiben.
-------------------------------------------------------

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kingwilli
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 27x hilfreich)

"Nett, das du dies auch mitteilst.
Die Auktion ist also gar nicht regulär ausgelaufen?"

da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt!!

reguläres auktionsende war morgens um 4 uhr 17. da hat wohl außer K sonst einfach keiner mehr mitgeboten. die auktion wurde aber ganz regulär beendet mit dem üblichen "herzlichen glückwunsch, sie haben den artikel ersteigert"!

es wurde dann der auktionsbetrag angefordert, dieser kam mit der information, dass die ware nach zahlungseingang innerhalb von 3-5 tagen in zwei paketen per xy-versanddienstleister verschickt würde.
bis dahin hörte sich das alles noch gut an. dann kam gar nix mehr.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> die auktion wurde nachts um 4 uhr beendet, man könnte also annehmen, dass V aufgrund seiner unerfahrenheit dieses versehen zu spät bemerkt hat und nicht mehr ändern konnte. so haben natürlich nicht viele mitglieder auf die ware mitgeboten. K nimmt nun an, dass V einfach einen höheren preis erwartet hat und jetzt die ware nicht zum auktionsbetrag hergeben will.

Das spielt überhaupt keine Rolle, es laufen Nachts auch andere Auktionen aus, in jedem Fall ist es eine völlig reguläre Auktion. Wahrscheinlich wurde sie auch um diese Zeit eingestellt.

Wenn der Verkäufer meint, irgendetwas anfechten zu wollen, dann sollte er das tun. Die Frist dafür ist aber ohnehin nach Sachlage vorbei.

Insbesondere hat der V das Geld!!! Das hätte er als erstes wieder zurücküberweisen müssen, wenn er angefochten hätte.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kingwilli
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 27x hilfreich)

vielen dank an alle, insbesondere an bogus1, das waren genau die antworten, nach denen ich gesucht hatte.

werde über den weiteren verlauf berichten, wenn gewünscht.

jetzt werde ich den guten K erstmal zur polizei schicken...

gruß

kingwilli

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
kingwilli
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 27x hilfreich)

"Den King oder den Willi?"

na den king natürlich!

; )

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
allesvorbei
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Also hier schreiben viele einen absoluten Quatsch!
Um Anzeige erstatten zu können solltest du dir scher sein, das der VK mit betrügerischer Absicht gehandelt hat, was passiert der VK wird vorgeladen und zieht einen Versandbeleg aus der Tasche und die Ware ist bei dir nur nicht angekommen?
Dann riskierst du selbst ein Strafverfahren!
Auf Verdacht anzuzeigen birgt risiken!
Das bei ebay, viele nicht auf mails reagieren, liegt daran, das die meisten nur Müll von sich geen, was du hier im Forum auch leicht feststellen kannst!
War denn eine versicherte Versandart vereinbart?
Wenn das ganze unversichert gesendet wurde, geht das Risiko eh auf dich als Käufer über, ob dein Geld dann futsch ist oder nicht!

Auch bei einem Mahnbescheid solltest du dir über folgendes klar sein:
Ist dein Gegenüber überhaupt Geschäftsfähig ( Minderjährig oder steht unter Betreuung, etc. )sollte nämlich ein Widerspruch erfolgen, dann kannst du den MB nicht mal eben zurücknehmen sondern du bist dann zur Klage verpflichtet,was auch wieder Geld kostet, dass du dann nicht mehr wieder siehst!

Hab ich alles schon erlebt!

Ein Fall:
Ich kaufte bei ebay ein Laptop für 980 €, der VK hatte 3 Bewertungen ( alle positiv ) Ich überwies das Geld auf das angegebene Konto und wartete auf die Ware!
Kam aber nix!
Hab dann Strafanzeige erstattet und einen Mahnbescheid beantragt!
Dann meldete sich eine Betreuerin die mir mitteilte das der Verkäufer unter Betreuung steht und alle Verträge ihrer Zustimmung unterliegen. Diese legte Wiederspruch gegen meine Forderung ein. Das Klageverfahren fand gut 450 km von meinem Wohnsitz am Ort des Beklagten statt.
Vor Gericht teilte mir die Betreuerin mit, dass der Beklagte nur ein Konto besäße das über Sie laufen würde und das dort keine Zahlung eingegangen sei!
Der Beklagte ( nicht geschäftsfähig) hat das Geld auf das Konto eines Bekannten überweisen lassen und sich von diesem das Geld dann aushändigen lassen, der Beklagte hatte alles ausgegeben und das Geld war somit weg !

Neben meinem Geld für das Laptop 980 € hatte ich noch Gerichtskosten in Höhe von ca. 200 € und eine An- und Abfahrt von gut 900 km sowie ca. 12 Stunden, welche ich für An- Abfahrt, Gerichtstermin benötigt habe.

Dem Richter tat das zwar Leid, doch er stellte das Verfahren aufgrund dessen das der Beklagte zum Zeitpunkt der Tat unter Betreung stand und nicht geschäftsfähig war ein.

Auch die Starfanzeige, wurde eingestellt weil der Beschuldigte aufgrund seiner Betreung nicht strafmündig sei! Der Polizist teilte mir jedoch mit, das ich kein Einzelfall wäre und mehrere Anzeigen, wegen vergleichbarer Delikte gegen den guten vorliegen würde.
Nur andere waren einfach schlauer, die haben auf den MB verzichtet und dadurch viel Zeit und Geld gespart!

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Um Anzeige erstatten zu können solltest du dir scher sein, das der VK mit betrügerischer Absicht gehandelt hat

Nein, man sollte sich nur sicher sein, daß der VK nicht nicht mit betrügerischer Absicht gehandelt hat.
Eine falsche Verdächtigung liegt erst vor, wenn man bewußt wahrheitswidrig den VK des Betruges beschuldigt und nicht schon dann, wenn ihm ein Betrug nicht nachzuweisen ist.

> Wenn das ganze unversichert gesendet wurde, geht das Risiko eh auf dich als Käufer über

Wenn der VK privat war, was wir strenggenommen noch nicht wissen.

Die Wahrscheinlichkeit, daß der VK unter Betreuung steht, ist gering.
Und auch wenn er minderjährig ist, müßte er dem K zumindest das überwiesene Geld zurückzahlen, das er dann, wenn der Vertrag unwirksam ist, ohne Rechtsgrund erhalten hätte.
Von daher wäre es Unfug, daß ein Mahnbescheid dann ins Leere laufen würde.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
kingwilli
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 27x hilfreich)

der gute K war heute mittag bei der polizei und hat strafanzeige erstattet.

er hatte sich über die einwände natürlich schon vor der auktion ein paar gedanken gemacht.
daher hier noch weitere infos:
es handelte sich um einen privatverkauf, sowohl V als auch K sind keine gewerbetreibenden.

als versandart war DHL paket angegeben. ein paket bei DHL ist imemr versichert.

eine geschäftsunfähigkeit des V ist hier nicht anzunehmen, da er zumindest bei der sparkasse xy ein konto besitzt.

zum thema mahnbescheid kann ich mich nur leibgericht anschließen. ich behaupte auch mal - mit verlaub - dass allesvorbei hier selbst den bemängelten "quatsch" von sich gibt, indem er behauptet, man sei "zur klage verpflichtet". dann wäre ja die versendung eines mahnbescheides sozusagen eine selbstverpflichtung zur klageerhebung, oder wie?

und zur anzeige an sich: warum sollte sich K sicher sein, dass V mit betrügerischer absicht gehandelt hat? K kann keine gedanken lesen. er möchte ja gerade, dass der sachverhalt ermittelt wird.
ich meine, er ist sich natürlich schon sicher. aber WISSEN kann er es nicht.

also die ausführungen von allesvorbei kann ich auch als laie nur als juristisch bedenklich ansehen. trotzdem danke für die antwort.






2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Insbesondere ist der Fall, der geschildert wurde, ein Extrem-Fall, wenn es sich denn so ereignet hätte. Selbstverständlich gibt es solche Sachen, dementsprechend ist der Frust groß.

Dabei hat der Käufer aber auch kräftig mitgeholfen, indem er einen relativ großen Betrag auf ein Konto überwiesen hat, dass nicht zu dem Verkäufer gehörte.

Natürlich kann es harmloser Natur sein, wenn Verkäufer ein anderes Konto angeben, aber es ist genau die Konstellation, die in vielen Fällen einen Betrug erst möglich macht. Ein großer Teil der tätigen Betrügerbanden arbeitet auf diese Weise.

Denn immer dann, wenn der Verkäufer nicht identisch ist mit dem Zahlungsempfänger, können Probleme auftreten, wie auch in diesem Fall.

Insbesondere kann der Verkaufsaccount ein Fake-Account sein, Betrüger generieren davon hunderte in der Stunde, ohne dass eBay etwas merkt. Man weiß also bei eBay nie, ob der Verkäufer wirklich existiert und die Ware hat.

Der Zahlungsempfänger hat aber nicht den Kaufvertrag abgeschlossen, er haftet nicht; wenn er z. B. behauptet, das Geld in bar an den Verkäufer ausgezahlt zu haben, den er im Übrigen nur vom Ansehen aus der Disco kennen würde, weil der ihn darum gebeten hätte, wird es schon eng.

Oder aber wie hier im Fall. Der Zahlungsempfänger kann nur noch über die ungerechtfertigte Bereicherung belangt werden, das Geld hat er aber ausgegeben, somit nicht mehr bereichert, Geld weg.
-------------------------------------------------------
Selbst eBay schreibt klipp und klar:

2. Überweisung

Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie diese Zahlungsmethode nutzen sollten, rufen Sie die Kontaktinformationen des Verkäufers auf und überprüfen Sie, ob die dortigen Angaben mit den Bankkontoinformationen übereinstimmen. (Zitat)
http://pages.ebay.de/help/tp/payment-ov.html
-------------------------------------------------------

Es gibt nicht den geringsten Grund, in den Fällen, wo man keine Ware bekommen hat, sich damit zufrieden zu geben, nur weil hier und da Rechtsansprüche nicht durchsetzbar sind. Dann hätten wir hier Verhältnisse wie früher im wilden Westen.




-- Editiert von bogus1 am 26.11.2008 17:59

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
kingwilli
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 27x hilfreich)

so, es hat sich etwas getan.

K erhielt von V nun folgende nachricht erhalten

"Hallo K,

habe schon 2 mal über mail versucht kontakt aufzunehemen.hatte das paket am
28.10 losgeschickt...kam m 15.11 total beschädigt zu mir zurück.da ich
allerdings in der zwischenzeit umgezogen bin und erst seit wenigen tagen
wieder internet habe brauche ich eine kontoverbindung damit ich das geld
wieder zurück überweisen kann.

V"

K hatte den betrag erst am 30.10. überwiesen, so dass die aussage, das paket sei bereits am 28.10. verschickt worden, doch wenig glaubwürdig erscheint.
ganz offensichtlich ist dem V der auktionsbetrag zu gering.

jetzt will K die ware natürlich erst recht haben und sich nicht billig abspeisen lassen.

wie sollte er weiter vorgehen?

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
kingwilli
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 27x hilfreich)

V hat erneut eine nachricht geschickt:

"Wie schon gesagt habe ich erst seit dem 19 diesen Monats wieder Internetzugang und seitdem habe ich ihnene 2 Mails zukommen lassen auf die ich keine Antwort erhalten habe.Den Einlieferungsbeleg mußte ich der Deutschen Post überlassen damit ich den Schaden selber erstzt bekomme.Mehr als das Geld zurücküberweisen kann ich nicht und ich werde mich am Montag mit meinem Anwalt in Verbindung setzen wenn sie mir irgendetwas unterstellen wollen.Das Geld liegt auf meinem seperaten Konto sowie mir das die Bank aus Sicherheitsgründen geraten hat und liegt auf Abruf bereit."

aha?

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Die Frage ist natürlich, ob das alles stimmt. Das mit dem" Einlieferungsschein der Post überlassen" stimmt, die wollen den wirklich haben (Paketschein).

Unterstellen wir mal, es ist so gewesen, das Paket wäre zurückgekommen, Ware kaputt. Ersetzt kriegt der die von der DHL nie, da bin ich mir ziemlich sicher, wenn man die Abläufe dort kennt. Gerade in den letzten Tagen ausführlich besprochen. Er ist also doppelt bestraft.

Dennoch kann er sich Dir gegenüber damit nicht entlasten, da eigenes Verschulden (keine angemessene Verpackung). Das wird der schwarz auf weiß von der DHL bekommen, wenn nicht ein Wunder geschieht.

Es bestehen demnach folgende Möglichkeiten:

a) ihm das zu glauben, vom Vertrag zurückzutreten (negatives Interesse) das Geld zu nehmen und die Sache ist erledigt

b) ihm das nicht zu glauben, vom Vertrag zurückzutreten + Schadenersatz zu verlangen (positives Interesse) - wird vielleicht auf eine Klage hinauslaufen

Musst Du wissen - ich würde den wahrscheinlich laufen lassen

-- Editiert von bogus1 am 28.11.2008 14:03

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
kingwilli
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 27x hilfreich)

eigentlich ist K geneigt, die sache auf sich beruhen zu lassen und die kohle zu nehmen.

andererseits macht sich V durch die behauptung, er habe die ware bereits vor dem zahlungseingang versendet, schon sehr unglaubwürdig.

es ist weniger "gier frisst hirn", wie weiter oben bemerkt, sondern eher die tatsache, dass viele nutzer des auktionshauses immer wieder mit solchen billigen tricks davonkommen, was K überlegen lässt, doch noch eine klage anzustrengen.

kann K tatsächlich vom vertrag zurücktreten und dann immer noch schadensersatz verlangen?

und muss K jetzt eigentlich die strafanzeige wegen betruges zurückziehen oder soll er sie aufrecht erhalten?

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

Interessanter Nebenaspekt:

Gesetzt den Fall, VK hat wirklich versendet, so ging das Transportrisiko ab Übergabe an den Paketdienst auf den K über. Folglich hätte K keinerlei Handhabe, gegenüber VK Ansprüche zu stellen.

Wenn nun aber der eingetretene Transportschaden auf mangelhafte Verpackung der Ware zurückzuführen ist - worauf sich m. E. nach DHL zurückziehen wird - müsste VK gegenüber K doch wieder Ersatz leisten. Aber: Die mangelhafte Verpackung wäre eine reine Behauptung seitens DHL, K wird natürlich das Gegenteil behaupten. Und: Vertragspartner von DHL ist VK und nicht K, obwohl dieser das Transportrisiko trägt. Kann VK K zwingen, sich mit DHL (jurisitsch) deswegen auseinander zu setzen?

Meine Meinung: Nimm die Kohle, das ist das Einzige, was sicher ist!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Kann VK K zwingen, sich mit DHL (jurisitsch) deswegen auseinander zu setzen?

Das kann er schon deshalb nicht, weil K keinerlei Ansprüche an die DHL haben kann, da nicht Vertragspartner. Insbesondere hat K ja weder ein Paket noch eine Ware gesehen. Was sollte der reklamieren?

Vertragspartner der DHL ist V und wenn hier nicht tatsächlich die DHL einen Schaden verursacht hat, zu dem sie steht (wir wissen es ja nicht, der Sachverhalt gibt nichts her) und sie sich darauf beruft, dass nicht angemessen verpackt war, wäre es für den Verkäufer doppelt arg. :( :(

Und zwar deshalb, weil der Käufer das Paket gar nicht zu Gesicht bekommen hat, was auch ungewöhnlich ist, da die DHL auch beschädigte Pakete in der Regel weiter befördert und nicht an den Absender zurückschickt - vielleicht war aber hier die Empfängeradresse nicht mehr lesbar.

Denn sonst könnte der Verkäufer (man versucht, was man kann) immer noch einwenden, der Käufer habe nicht alle Teile der Verpackung der DHL vorgelegt und nur deshalb wäre diese Behauptung seitens der DHL zustande gekommen. Im Grunde wäre das Paket erdbebensicher verpackt gewesen.

Wieder eine Frage des Beweises.

Davon unabhängig ist natürlich in der Praxis ein derartiger Bescheid der DHL nur sehr schwer zu widerlegen. Da sind Heerscharen von Kunden daran gescheitert.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
fb423231-16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Zusammen,
meine Problematik ist ähnlich der hier Beschriebenen. Ich habe auf Ebay eine Ware ersteigert, die mir aufgrund mehrerer Missverständnisse nicht zugeschickt werden konnte. Man einigte sich auf die Rückerstattung der Kosten. Bis zu diesem Zeitpunkt verlief die Kommunikation mit dem Verkäufer zwar sporadisch, doch nach diesem Übereinkommen (Rückerstattung) brach der Kontakt komplett ab. Er reagiert auf keinerlei Nachrichten und auch das Geld ist nie bei mir angekommen. Ich war bereits bei der Polizei und habe diese Zwischenfall zur Meldung gebracht, doch diese hat bisher keine Ergebnisse liefern können. Meine Frage wäre nun, gibt es noch weitere Schritte, die ich einleiten kann? Besitze leider nur den Namen und die Kontoverbindung des Verkäufers, seine Adresse ist mir nicht bekannt.
Danke schonmal für etwaige Antworten

5x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Am besten eigenen Beitrag eröffnen und sich nicht an andere Uralt-Beiträge anhängen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.