ware nach 4 wochen zurück ohne porto drauf?

21. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
wired
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
ware nach 4 wochen zurück ohne porto drauf?

hi!

habe weiter unten (thema angeblich falsche angabe & schlechter zustand) schon zu dem fall geschrieben...:
habe damals mit einem käufer wegen dem zustand einer ware verhandelt, da der käufer behauptete ich hätte falsche angaben zum zustand gemacht und die ware wäre in schlechtem zustand (was sie nicht war). anfangs wollte er eine rücküberweisung seines geldes. danach wollte er eine teilerstattung, hatte nichts mehr von rückerstattung geschrieben. nach anfrage hier und bei ebay entschloss ich mich dem käufer anzubieten, er solle die ware zurückschicken und ich würde ihm das geld zurückerstatten.
danach kam keinerlei email mehr. 2 wochen lang. nun bekam ich eine postbenachrichtigung dass ein packet angekommen sei, und ich soll dafür auch noch nachentgeld bezahlen. das packet kann nur von dem ehemaligen käufer sein.
nun bin ich mir unsicher was ich weiter machen soll. eigendlich hätte der käufer mir doch bescheid geben müssen ob er mit der rücksendung einverstanden ist und vor allem hätte er es wie ich als päckchen und nicht als wesentlich teures packet versenden sollen. und unfrankiert versenden ohne rücksprache ist auch nicht gerade freundlich.

nun meine frage: soll ich das packet entgegennehmen und das nachentgeld bezahlen, oder die annahme verweigern (wenn die post mir nicht vorher sagt von wem das packet ist nehm ichs eh nicht an). kann ich dem käufer bei entgegennahme das packetporto vom betrag abziehen? schliesslich hatte ich es ursprünglich als päckchen versendet.
wenn die ware von ihm oder vom transport her beschädigt wurde, was soll ich dann machen? kann er rechtliche schritte gegen mich einleiten wenn ich mich nun weigere, nach 2 wochen der stille, das ding zurückzunehmen oder ihm nur einen teil zurückzuerstatten?
das letzte mal hat er mit anwalt gedroht, was er sicher mal wieder versuchen wird. ne negative bewertung bei ebay ist ohnehin sicher von ihm aus (leider habe ich meine bewertung nach zahlungseingang abgegeben...)

(bitte schnelle aw, da ich heute zur post sollte...)

mfg

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Erika
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sollte ich es annehmen, so würde ich die Kosten von dem Betrag abziehen, da hier keine Absprache getroffen wurde.
Ich würde nur die Kosten für ein Päcchen bezahlen, außer der Versand als Paket wäre vereinbart worden.
Ob das rechtlich korrekt ist, das weiß ich aber leider nicht.

Und ob ich es überhaupt abholen würde, dies wäre eine Frage für sich, wenn ich kein Paket erwarten würde.
Spätestens da woe es Nchentgelt heißt, da würde ich mir genau überlegen von wem das Paket kommen sollte.
Wenn Du nun bei der Post nachhorchst, vermute ich mal, das ein Vermerk "Annahme verweiger" notiert wird.
Dies würde ich nicht riskieren, wenn ich mir sicher bin, das ich ein Paket erwarte und schon gar keins, das unfrei versendet wurde.

Und ehrlch gesagt kommt mir das alles langsam doch sehr merkwürdig vor. das ganze dauert ja nun schon mehr als nur eine Woche an und nun noch ein unfreier Versand??
Mir würde da langsam die berühmte Hutschnur paltzen, das alles wäre mir zu albern.
Wenn ich etwas bei Ebay ersteigert habe, was so nicht korrekt war, dann wurde das Problem innerhalb von zwei Wochen gelöst.
Und nicht mit soviel Tam-Tam.
Das geht auch anders.

Ich würd es zurückgehen lassen und warten, ob er sich meldet.
Deine negaive Bewertung ist Dir ja scheinbar schon sicher und schlimmer kann es ja kaum noch kommen.
Das er Dich verpflichten will die Kosten ohne Absprache zu übernehmen, dies ist rechtlich sicherlich nicht haltbar.
Wenn er ohne Absprache diese Versandart wählt, muß er wohl auch für die Mehrkosten aufkommen.

ICh drücke die Daumen, das Du diesen Ebayer bald los bist und Dich netteren Dingen bei Ebay widmen kannst.
Schade nur, das genau solche das Leben bei Ebay doch sehr schwer gestalten können.

Beste Grüsse und schönes WE,
Erika

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen