19.11.108 - 12:19
123recht net
Meine Fragen nur für das Forum(kostenlos):
1.da es nach meinem Kenntnistand für uneheliche Kinder aus der ehemaligen DDR jetzt auf dem Gebiet der BRD
keinen vorzeitigen Erbausgleich mehr gibt,gibt es momentan vergleichbare "Rechtskonstruktionen" ?
-nach meiner Kenntniss kann ein Erbe nur innerhalb einer gewissen Frist( 3 Wochen? )
bei einem Notar ausgeschlagen werden.
-wie kann das uneheliche Kind mit oder ohne Erbschein bei inländischen Banken sowie Schweizer-Banken in dieser sehr kurzen Frist nach versteckten Vermögen Auskunft bekommen ?
2-.Sind bei den in der DDR 1972 geschiedene Ehen Unterhaltsansprüche der wie nach heutigem BRD-Recht üblich ?
(die damalige Ehefrau und die heute 40-jähre in der Schweiz studierende Tochter sind in den Westteil der BRD am Bodensee gezogen
und und müssen hier als Beispiel lt.Auskunft des leiblichen Vaters,der Chefarzt war,mit Unterhalt versorgt werden)
3.-werden Kindesunterhaltansprüche (Titel etc.) von gemeinsamen Kindern bei Trennung von unverheirateten Paaren heute vom Jugendamt oder dem zuständigen Familiengericht ausgestellt ?
Danke!
Gruss frank027
vorzeitiger Erbausgleich - vergleichbare "Rechtskonstruktionen" ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
...1.da es nach meinem Kenntnistand für uneheliche Kinder aus der ehemaligen DDR jetzt auf dem Gebiet der BRD
keinen vorzeitigen Erbausgleich mehr gibt,gibt es momentan vergleichbare "Rechtskonstruktionen" ?...
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf vorzeitigen "Erbausgleich"!
...-nach meiner Kenntniss kann ein Erbe nur innerhalb einer gewissen Frist( 3 Wochen? ) bei einem Notar ausgeschlagen werden....
Die Frist beträgt sechs Wochen, ausschlagen kann aber nur, wer überhaupt Erbe geworden ist.
...-wie kann das uneheliche Kind mit oder ohne Erbschein bei inländischen Banken sowie Schweizer-Banken in dieser sehr kurzen Frist nach versteckten Vermögen Auskunft bekommen ?...
Ohne Erbschein gibt es keine Auskunft.
...2-.Sind bei den in der DDR 1972 geschiedene Ehen Unterhaltsansprüche der wie nach heutigem BRD-Recht üblich ?...
Vermute mal, dass hier das deutsche Recht einheitlich gilt, egal wann die Ehe geschieden wurde - mit 40 Jahren hat man keinerlei Unterhaltsansprüche mehr an den Vater.
...3.-werden Kindesunterhaltansprüche (Titel etc.) von gemeinsamen Kindern bei Trennung von unverheirateten Paaren heute vom Jugendamt oder dem zuständigen Familiengericht ausgestellt ?...
Einen Titel gibt es nicht automatisch, dieser muss beantragt werden.
Die Titulierung kann kostenlos beim Jugendamt vorgenommen werden (wenn Vater zustimmt), ansonsten muss ein Titel vom Familiengericht angestrebt werden. Das gilt im übrigen für uneheliche Kinder genau so wie für Eheliche.
-- Editiert von cruncc1 am 19.11.2008 19:06
21:04 19.11.08
-Danke für die Rückantwort,das wollte ich im wesentlichen wissen...
bei der Frage 2. war es mir so,als gibt es den Ehegattenausgleich bei den früher in der DDR geschiedenen Ehen nicht,auch wenn einer der geschiedenen Ehegatten in die Altbundesländer gezogen ist
(hier ist ein ehem.Chefarzt,dessen Ehe 1972 in der DDR geschieden wurde,wo die geschiedene Ehefrau am Bodensee gezogen ist und
angeblich von ihren früheren Mann noch finanziell unterstützt werden müsse),
habe die Frage wahrscheinlich zu unkonkret gestellt
Gruss frank027
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Die Rechtsansprüche aus einer Scheidung, die 1972 in der DDR vorgenommen wurde, richten sich nach dem damals geltenden Recht der DDR. Oder ist die Frau schon vor der Scheidung an den Bodensee gezogen?
Aber ohne weiter in Details zu gehen können noch folgende Statements abgegeben werden:
- auch bei Anwendung des derzeitigen Rechts gibt es für solche Fälle Verjährungsfristen, die z.T. bei 3 Jahren, höchstens aber bei 30 Jahren liegen. Ansprüche aus einer Scheidung von 1972 sind also auf jeden Fall verjährt.
- Unterhalt kann nach derzeit geltendem Recht nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Sofern also noch kein Titel für den damaligen Kindesunterhalt besteht, ist das jetzt nicht mehr nachholbar.
- Einen Erbschein erhält man nur, wenn man auch Erbe ist. Wer das Erbe ausschlägt, ist jedoch kein Erbe und hat somit auch keinen Auskunftsanspruch gegenüber Banken.
-- Editiert von hh am 21.11.2008 14:51
ob die Frau schon eher in die alten Bundesländer gezogen ist,weiss ich nicht,dass wäre der Knackpunkt...
Trotzdem danke!
Gruss frank027
-- Editiert von frank027 am 21.11.2008 14:57
@frank
bei Scheidungen in der DDR gab es generell keinen Ehegattenausgleich. Lediglich Unterhalt fürs Kind war Pflicht, wenn aber das Kind in den Westteil gezogen ist weiß ich nicht ob es dafür eine Zahlungspflicht gab, ich glaub eher nicht. Mit Mark der DDR hätte das Kind bzw. die gesch. Ehefrau ja wenig anfangen können und ich glaub nicht, das er als Chefarzt Valuta bezogen hat. Umgedreht konnte auch ein Vater, der im Westen lebte nicht zu Alimenten zwangsverpflichtet werden. Man hatte da leider keine Handhabe.
Die Verdienste in der DDR waren im allgemeinen nicht so hoch das da noch groß was abgegeben werden konnte. Auch als Chefarzt war der Verdienst nicht wirklich toll, Mitarbeiter im Gesundheitswesen haben zu DDR-Zeit schlecht verdient.
--- editiert vom Admin
22:07 24.11.08
Also wird man mir schlicht und einfach ein Märchen erzählt haben
Belassen wir es dabei...
gruss frank027
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