vorladung graffiti

1. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
zerooo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
vorladung graffiti

hi leute

hab ein Problem. Ich war in einem Club, dort war ich an einem Tisch, der voll mit Herzen mit Edding war.

soo nun soll der Barkiper gesehen haben wie ich sie dort aufgemalt haben, obwohl ich nicht mal ein Edding hatte. Die haben mich rausgeworfen und die Polizei gerufen. Ich hab dort versucht zu erklären, dass ich da nur gesessen hab. doch jetzt bekann ich ein brief: vorladung als Beschuldiger.

Ich hab mit der Sache nix zu tun. was kann ich da machen?

mfg zero

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Als Beschuldigter können Sie Angaben zur Sache machen, müssen das aber nicht.
Leider weiß hier niemand, was genau der Barkeeper ausgesagt hat. Wenn der gesagt hat "Ich habe genau gesehen, wie der Zerooo mit dem Edding den Tisch bemalt hat" wird Ihnen kein Mensch das Gegenteil glauben. Wenn er umfällt kann es aber sinnvoll sein zu bestreiten.

Dass überhaupt ein Verfahren eingeleitet wurde ist normal; die Polizei muss das machen, wenn sie wegen einer (vermeintlichen) Sachbeschädigung gerufen wird.

Sie können natürlich auch einen Verteidiger nehmen, aber den müssten Sie selbst bezahlen.

Wie siehts denn mit Vorstrafen aus?
Und wie alt sind Sie (also über 21?)?

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