von Polizist beleidigt! Was soll ich tun?

19. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
JavaYakira
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
von Polizist beleidigt! Was soll ich tun?

Am 18.11.2008 gegen 11.20 Uhr kam es zu einem Streit mit einem Autofahrer auf dem Parkplatz.
Ich fuhr auf den Parkplatz zu und sah, dass dort die 2. Parklücke von rechts frei war. (Ich fuhr ca. 5 meter auf den parkplatz aber missachtete das Schild "durchfahrt verboten" dabei!) Da kein anderes Auto zu sehen war fuhr ich in diese Parklücke hinein. Ich musste nur schnell in die Apotheke um dort Medizin für meinen Sohn abzuholen.
Als ich ausstieg, bremste hinter meinem Wagen ein Auto und der Fahrer schrie mich direkt an, ich hätte seinen Parkplatz geklaut, ich wäre ein fettes *******, ich hätte eine Straftat begangen. Ich ging zu seinem Autofenster und sagte „Was haben Sie da gerade gesagt? Fettes *******? Ich tret dir vor die Karre!“. Dies sagte ich, weil ich so wütend war und mich derart beleidigt gefühlt habe in dem Moment. Ich habe aber NICHT vor das Auto getreten, auch habe ich den Fahrer in keinsterweise beleidigt. Er sagte „Mach doch, ich bin Polizist. Kriegste sofort eine Anzeige du fette Sau!“. Ich sagte „Alles klar, das werd ich auch gleich tun“. „Mach das doch du fettes Tier!“ war die Antwort. Ich sagte ihm, dass ich nur schnell in die Apotheke müsste und das ich ein kleines Kind im Auto hätte. Er meinte nur „Ich muss auch zum Arzt. Ich habe um halb 12 einen Termin!“ „Bloss keinen Meter laufen du fettes Stück!“ und dann fuhr er laut schimpfend und telefonierend vom Parkplatz.
Ich lief schnell zur Sparkasse um Geld abzuheben für die Medizin. Dort war es aber zu voll und ich trat wieder aus der Sparkasse heraus. Dort begegnete mir der o.g. Fahrer. Er telefonierte, schrie mich noch mal an. Ich sagte nur „Ich erstatte Anzeige!“ worauf als Antwort kam „Mach doch!“.

Ich ging also direkt zur Polizeiwache, die sich direkt an dem Parkplatz befindet. Dort wollte ich mich erstmal nur erkundigen, ob es Polizeibeamten erlaubt sei, andere Menschen derart zu beschimpfen und das auch noch vor allen Leuten auf einem öffentlichen Parkplatz.
Ich habe aus lauter Wut und auch aus Enttäuschung über derartige Beleidigungen in der Öffentlichkeit direkt den ganzen Sachverhalt geschildert, so wie er ca. 15 Minuten zuvor vorgefallen war.Dort wurde mir mitgeteilt, dass der beschuldigte tatsächlich polizist ist!
Die beiden Polizeibeamten fragten mich, ob ich Anzeige erstatten möchte, was ich jedoch aus Zeitgründen erst einmal abgelehnt habe, da ich meinen Sohn immer noch im Auto sitzen hatte. Ich teilte mit, dass ich evtl. am selben Nachmittag noch einmal die Dienststelle aufsuchen würde bzw. eine Online-Anzeige erstatten würde.
Beides habe ich jedoch nicht getan.

Der Polizeibeamte suchte dann am Nachmittag meinen Vater auf (Halteranfrage; man hatte mich anders nicht erreicht), um mir durch diesen mitzuteilen, dass ich mich am nächsten morgen gegen 9 Uhr auf der Dienststelle melden sollte.

Am 19.11.2008 betrat ich um 9 Uhr die Dienststelle. Der Polizeibeamte teilte mir mit, dass schon Anzeige erstattet worden sei und teilte mir das zugehörige Aktenzeichen mit. Er las mir auch die gestellte Anzeige vor (diese war jedoch ein wenig neutraler und, was die Schimpfworte betrifft niveauvoller geschrieben, als mir wirklich an den Kopf geworfen wurde!). Auch teilte er mir mit, dass der Fahrer des anderen Autos eine Anzeige wegen Nötigung gegen mich erstattet hat.

Mir wurde gesagt, ich sollte auf Post von der Kreispolizeibehörde warten und auf diese dann reagieren!

Was kann mir jetzt passieren? Warum erstatter der andere Anzeige wegen Nötigung? Diese liegt doch gar nicht vor! Wird es Aussage gegen Aussage stehen? Wem wird mehr geglaubt? Und mit was für Strafen muss der Beschuldigte hier rechnen? Wird sowas überhaupt bestraft?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Warum erstatter der andere Anzeige wegen Nötigung?

Vielleicht hat er sich ja genötigt gefühlt. Vielleicht ist es auch nur Taktik, eine zu erwartende Anzeige wegen Beleidigung zu kontern. Wer weiß?

> Diese liegt doch gar nicht vor!

Das wissen wir nicht.

> Wird es Aussage gegen Aussage stehen?

Möglicherweise wird man dir glauben, daß er dich beleidigt hat und ihm, daß du ihn genötigt hast - das schließt sich nicht aus.
Vielleicht glaubt man auch nur ihm oder nur dir oder keinem von euch beiden.

> Wem wird mehr geglaubt?

Das weiß nur meine Glaskugel, die ist leider gerade auf Fortbildung.

> Und mit was für Strafen muss der Beschuldigte hier rechnen?

Welcher? Du oder er?

> Wird sowas überhaupt bestraft?

Straftaten werden in der Regel bestraft, ja.

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#2
 Von 
JavaYakira
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Nötigung ist doch, wenn man jemanden mit gewalt zu etwas zwingt, was der nicht will (Zitat von der Polizei). Also liegt meines Erachtens nach keine Nötigung vor.
naja, ich glaube da hilft nur abwarten!

Lohnt es sich denn, einen Anwalt zu nehmen? Jezt schon`? Oder erst mal sehen, was so in dem brief steht den ich noch von der Polizei bekomme?!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Erstatten Sie nun zunächst und in Ruhe Ihre Strafanzeige. Beschränken Sie sich bei Ihren Angaben auf das, was wirklich vorgefallen ist. Sie können die Strafanzeige auch schriftlich verfassen und an die Staatsanwaltschaft schicken. Stellen sie darüber hinaus Strafantrag.
Wenn Sie der Ansicht sind, Ihr Gegenüber nicht genötigt zu haben, erstatten Sie darüber hinaus auf dem selben Wege Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go527350-22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

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#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

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