vom Pferdekaufvertrag zurücktreten

19. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
daniela8846
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)
vom Pferdekaufvertrag zurücktreten

Hallo,
ich habe folgendes Problem:

Ich habe über das Internet nach einem American Miniature Horse Zuchthengst zum kauf gesucht.
Es meldete sich eine Frau und bot mir Ihren Hengst an. 5 Jahre, 82cm, gekört. Er steht 800 km entfernt daher konnte ich ihn nicht besichtigen. Ich habe sie mehrfach gefragt ob er auch wirklich 82 cm ist. Da es für mich sehr wichtig ist das er nicht größer ist, da ich ihn für die Zucht einsetzen möchte. Ich habe mehrer Stuten die nur 77/78cm groß sind. Wenn der Hengst zu groß ist kann ich ihn nicht einsetzen. Sie bejahte es jedesmal und versicherte mir er ist 82 cm. Haben uns dann über den Kaufpreis und das Datum wann er gebracht (November) werden soll geeinigt. Anzahlung (500Euro) wurde noch nicht überwiesen und auch der Vertrag noch nicht unterschrieben. Habe dann auf einer Holländischen Stammbuch Seite entdeckt das der Hengst dort im April 2015 zu Körung (Zuchtzulassung) vorgestellt wurde. Dort wurde er vom Veterinär mit 86 cm gemessen. Habe dann dort angerufen und die haben das nochmal bestätigt. Ich habe dann der Verkäuferin mitgeteilt das der Hengst nicht wie versichert 82cm sondern 86cm ist und somit nicht für mich in Frage kommt weil zu groß. Deswegen würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
Sie wurde dann recht unfreundlich. Sie schrieb ich würde Post von ihrem Anwalt bekommen. 5 Minuten später schrieb sie noch mal, ich könnte vom Vertrag zurücktreten müsste ihr aber innerhalb von 2 tagen 200 Euro überweisen oder ich bekomme innerhalb einer Woche Post vom Anwalt. Ich bin jetzt recht ratlos. Soll ich warten ob Post kommt? Und wofür sollen die 200 Euro sein. Durfte ich vom Vertrag zurücktreten?

Sorry das es so lang geworden ist

LG
Daniela

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 315x hilfreich)

Hast du es von ihr schriftlich, dass der Hengst nur 82cm misst und hast du es schriftlich, dass das für dich wichtig ist? Wenn der Hengst dann wirklich 86cm misst, dann ist ein wichtiger Teil des Kaufvertrages nicht erfüllt. Nacherfüllen wird sie nicht können, da sie den Hengst nicht kürzen kann. Also ist der Hengst entweder 82cm groß und alles ist fein oder er ist 86cm groß und du stellst ihr mal die Frage, wie sie den Kaufvertag erfüllen will.

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#2
 Von 
daniela8846
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
Vielen Dank für Deine Antwort.
Ja das habe ich alles schriftlich über den Verlauf bei ebay Kleinanzeigen.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10632 Beiträge, 4199x hilfreich)

Dann ganz entspannt zurücklehnen.

Weitergehend können Sie natürlich auch der Dame schreiben, dass Sie nun nach einem Ersatzhengst suchen, der die zugesicherten Eigenschaften hat und eventuelle Mehrkosten im Zuge von Schadenersatz bei der Dame dann geltend machen.
Deren Anwalt würde sich aber bestimmt damit auskennen und ihr die Sachlage erklären. :devil:

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Weitergehend können Sie natürlich auch der Dame schreiben, dass Sie nun nach einem Ersatzhengst suchen, der die zugesicherten Eigenschaften hat und eventuelle Mehrkosten im Zuge von Schadenersatz bei der Dame dann geltend machen.
Der Bluff wird so kaum funktionieren.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von daniela8846):
Anzahlung (500Euro) wurde noch nicht überwiesen und auch der Vertrag noch nicht unterschrieben.


Dann dürfte doch eigentlich noch gar kein Vertrag zu Stande gekommen sein.

Von was sind Sie zurückgetreten?

Berry

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Dann dürfte doch eigentlich noch gar kein Vertrag zu Stande gekommen sein.

Warum nicht? Auch mündliche Verträge sind bindend!

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#7
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von daniela8846):
Ja das habe ich alles schriftlich über den Verlauf bei ebay Kleinanzeigen.


Ich würde den Chat-/Nachrichten-Verlauf sichern (z.B. ausdrucken) u. dann erstmal abwarten ob da überhaupt noch Post von einem (echten) Anwalt kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
daniela8846
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für die antworten. Ich warte mal ob da was kommt. Ich soll ja innerhalb einer Woche Post bekommen.
Ich lass mir vom Zuchtverband die offizielle Messbescheinigung des Hengstes schicken in der steht das er mit 86 cm gemessen wurde.
Ein Vertrag kommt schon zu stande wenn man sich über den Kaufpreis einig ist.
Mal schauen was da noch kommt.
LG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Warum nicht? Auch mündliche Verträge sind bindend!


Schon richtig, aber nur dann, wenn nicht der schriftliche Vertrag (der hier von der TS erwähnt wird) abgesprochen ist.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Der dient dann nur noch einmal zur Fixierung der gemachten Aussagen. Diese sind aber auch so schon belegbar. Ich sehe hier durchaus einen gültigen Vertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Der dient dann nur noch einmal zur Fixierung der gemachten Aussagen.


Das ist jetzt allerdings Spekulation von Dir. Da die TS schrieb dass der schriftliche Kaufvertrag noch nicht unterschrieben wurde, gehe ich zunächst davon aus, dass man sich lediglich über die Vertragskonditionen verständigt hat, aber noch kein endgültiger Vertrag (mündlich) geschlossen wurde.
Falls doch, war der Hinweis der TS irreführend und unnötig, denn selbstverständlich, da sind wir nicht uneinig, ist auch ein mündlicher Vertrag gültig.

Zitat (von micbu):
Diese sind aber auch so schon belegbar.
Stellt sich nur die Frage der Ernsthaftigkeit der Angaben. Eine Abweichung um 4 cm bei einem Tier, welches naturbedingt wachsen kann und bei dem es erkennbar nicht auf Passgenauigkeit ankommt.
Die Problematik der Beweisbarkeit im E-Mailverkehr außen vor.

So richtig eindeutig ist der Rücktritt für mich nicht.

SG

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
daniela8846
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Der schriftliche Vertrag sollte noch gemacht werden. Bevor der unterschrieben wurde habe ich die differenz in der Größe festgestellt .
Diese 4 cm sind in der mini pony zucht sehr gravierend. Ich kann meine 77 cm stuten nicht von einem 86cm hengst decken lassen. Da sind schwer /Totgeburten sehr wahrscheinlich. Vorallem auch da die mini shettys nur bis einer grösse von 87 cm zugelassen sind. Alles darüber ist ein anderes Zuchtbuch.

Sie hat noch mal geschrieben. Erst wollte sie von mir 200 Euro und sie entlässt mich aus dem Vertrag und jetzt 300 Euro.

Ich kopiere es hier mal rein. :


Der Anwalt wird Ende nächster Woche dir schreiben .
Es wird teuer.
Ich bin einverstanden, dass der Kaufvertrag gelöscht wird.
Du zahlst 300 Euro sofort.
Wenn du nicht bis Montag Scan schickst, dann wirst du ihn nehmen muessen u bezahlen u Anwalt zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

154 BGB?

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#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Daniela,

was von allem, was Du uns hier mitgeteilt hast, ist schriftlich und damit beweisbar, was davon wurde nur fernmündlich mit der Verkäuferin besprochen und lässt sich im Bestreitensfalle nicht beweisen.

Es geht vor allem:
a) um die Größe
b) das ein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, denn das sind die wesentlichen Knackpunkte.
Su schreibst von holländischer Seite. Die Verkäuferin handelt aber in der BRD und nicht in Holland?

Zitat (von daniela8846):
Ein Vertrag kommt schon zu stande wenn man sich über den Kaufpreis einig ist.


Jein. Ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden, wenn sich alle Parteien über alle Punkte einig sind. Der Kaufpreis ist einer von vielen. Die Einigung darüber reicht alleine nicht aus, wenn andere Punkte strittig sind.

Es ist im Grunde doch ganz einfach. Wenn nachweisbar über die Größe gesprochen wurde und sie Dir schriftlich zusicherte, dass das Tier 82 cm hoch ist, berufst Du Dich auf diese zugesicherte Eigenschaft und signalisierst Vertragserfüllung. Sollte das Tier aber, so wie es in dem Zuchtbuch steht, nicht 82 sondern 86 cm hoch sein, entspricht es nicht der Artikelbeschreibung; für den Fall lehnst Du die Vertragserfüllung wegen eines nicht behebbaren Mangels der Sache ab. Das Ganze natürlich nur, wenn der Vertrag fernmündlich geschlossen wurde.

Falls der Vertragsabschluss jedoch von der schriftlichen Fixierung abhing, bist du eh nicht gebunden.

Handelt die Frau als Privatperson (Verbraucher) oder als Züchterin (Unternehmer)? Bei letzterem wäre auch über einen Widerruf nachzudenken.

Zitat (von daniela8846):
Diese 4 cm sind in der mini pony zucht sehr gravierend. Ich kann meine 77 cm stuten nicht von einem 86cm hengst decken lassen. Da sind schwer /Totgeburten sehr wahrscheinlich. Vorallem auch da die mini shettys nur bis einer grösse von 87 cm zugelassen sind. Alles darüber ist ein anderes Zuchtbuch.


Mit 86 cm bewegt sich das Tier dann aber innerhalb der zugelassenen Grenzen. Gleichwohl ist das für die Gültigkeit eines Kaufvertrages nicht wirklich relevant, denn es kommt nicht darauf an, was Du mit dem Tier machen willst.
Relevant ist, was beweisbar vertraglich vereinbart (zugesichert) wurde. Beweisbar.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
daniela8846
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,
Es gibt keinen mündlichen Vertrag da wir nie miteinander telefoniert haben. Es sollte einen schriftlichen Vertrag geben aber bevor ich ihn ausgedruckt habe hatte ich entdeckt das die Grösse nicht stimmt. Es lief alles schriftlich über das kleinanzeigen portal. Darüber hat sie mir mehrfach bestätigt das er 82 cm ist.

Ich habe eine ältere Anzeige vom Februar diesen Jahres gefunden vom Vorbesitzer denke ich. Da wird er mit 86 cm angeboten.

Sie verkauft als privat. Aber ich bin mir nicht sicher ob es noch privat ist.

Sie wohnt in Flensburg. Die Holländische Seite ist der Zuchtverband der die Körung bei dem Hengst gemacht hat.

Irgendwie habe ich das Gefühl sie will mich einschüchtern. Ich weiss nicht was und ob ich ihr überhaupt noch antworten soll

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von daniela8846):
Es sollte einen schriftlichen Vertrag geben
Da es diesen aber nicht gibt, ist die Sache durch. Ohne Vertrag keine Verpflichtung.

Zitat (von daniela8846):
Darüber hat sie mir mehrfach bestätigt das er 82 cm ist.
Also schriftlich, damit beweisbar. Gut.

Ich nehme an, Du bist nach wie vor am Kauf interessiert, wenn das Tier tatsächlich 82 cm groß ist. Dann gib ihr doch die Chance den Widerspruch, also Ihre Angabe 82 cm zu der Angabe des Zuchtverbandes 86 cm aufzuklären.
Kann doch nicht so schwer sein.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
daniela8846
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Das will sie nicht. Sie bleibt dabei er ist 82cm. Will mir weder die offizielle Messbescheinigung zeigen noch ihn messen lassen. Sie will die 300 Euro von mir oder sie geht zum Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

Dann würde ich sie eiskalt auflaufen lassen, FALLS sie denn überhaupt zum Anwalt geht, bzw. falls überhaupt noch was kommt außer heiße Luft...
Nur nicht einknicken!!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Daniela,

das Verhalten der Verkäuferin ist merkwürdig und nicht nachvollziehbar. Sie müsste ja eigentlich ein Interesse an der Aufklärung haben.
Da sie aber nicht mitspielt, ist wohl davon auszugehen, dass das Tier tatsächlich wie von Dir vermutet größer ist.

Ich denke Deine Tendenz geht mittlerweile dahin das Tier nicht zu nehmen.

Irgendwie musst Du Dich jetzt aber auch mal für eine klare Linie entscheiden.
Also: entweder bleibst Du bei Deiner bisherigen Linie Rücktritt wegen eines Sachmangels (zu groß), was aber einen geschlossenen Vertrag voraussetzt. Damit verbunden ist aber die Gefahr, dass Deine Informationen aus welchen Gründen auch immer falsch sind.
Für diese Variante spricht, dass Du selbst den Rücktritt erklärt hast, also von einem Vertrag ausgegangen bist.

Oder Du stellst Dich auf den Standpunkt, dass zwar schriftlich verhandelt wurde, bisher aber noch kein Vertrag geschlossen (unterschrieben) wurde. Dies setzt voraus, dass die schriftliche Fixierung abgesprochen war.

Dann verweise ein letztes Mal darauf, dass der abgesprochene schriftliche Vertrag noch nicht geschlossen wurde und Du dich an nichts gebunden fühlst.
Für die 300 € Ausgleichszahlung gibt es daher keine Grundlage.

Egal für welche Variante Du dich entscheidest, sie sollte rechtssicher sein, da nicht wirklich davon ausgegangen werden kann, dass es die Verkäuferin nur bei den Drohungen belässt.

Und beim nächsten Mal von Anfang an alles schriftlich fixieren.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

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