volljähriger Azubi - ständig Überstunden - muss bis 10 Std. arbeiten

9. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
25patrick01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
volljähriger Azubi - ständig Überstunden - muss bis 10 Std. arbeiten

Guten Abend,

ich habe folgendes Problem : Ich, 22 und Azubi bin in einer Steuerkanzlei tätig.
Dort bin ich leider nicht ganz zufrieden und nach und nach kündigen alle AN.
Somit ist fast die komplette Arbeit eines Vollzeitmitarbeiters auf mich übergegangen, womit ich seit 2-3 Monaten echt überfordert bin, da ich durch die Berufsschule 2 Tage die Woche nicht da bin.

Nun bin ich seit diesen 2-3 Monaten nur am Überstunden machen und habe seit Anfang des Jahres maximal 1-2 Wochen wirklich meine 40 Stunden gearbeitet. ( Sitze teilweise bis 24 Uhr im Büro allein mit 1 oder 2 anderen Mitarbeitern, ohne Ausbilder )

Ich bin dermaßen überfordert und habe gestern bereits mit meinem Ausbilder und den anderen Gesellschaftern gesprochen und gefragt ob jemand mir etwas arbeit abnehmen kann ( aktuell 3 Gesellschafter, 2 Azubis, 1 Teilzeit, 1 Vollzeit - alle AN vollkommen überfordert, deswegen Anfrage an Gesellschafter ) , weil morgen der 10. ist und bis dahin die monatlichen / vierteljährlichen Mandanten fertig sein müssten.
Die Antwort : Ich sollte mehr Überstunden machen und MUSS bis 10 Std arbeiten wenn ich meine Arbeit nicht schaffe, dabei wissen die ganz genau wie viele Überstunden ich mache und gemacht habe.

Nun meine Frage : Als Azubi ist es mir freigestellt ob ich Überstunden mache oder nicht, vereinzelnd darf der Ausbilder ( Chef ) verlangen, dass ich bis zu 10 Std. täglich arbeiten( bei Notfällen ), dabei darf die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Std. nicht überschritten werden und in den letzten 6 Monaten darf die wöchentliche Arbeitszeit 40 Std. betragen.
Allerdings sind jetzt 5 Monate um und ich hab definitiv keine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 40 Std.
Darf mein Ausbilder ( Chef ) mir somit befehlen morgen trotzdem die 10 Std. zu arbeiten oder wäre ich dementsprechend im Recht ?

Vielen Dank im Voraus.


Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von 25patrick01):
Darf mein Ausbilder ( Chef ) mir somit befehlen morgen trotzdem die 10 Std. zu arbeiten

Klar darf er das.
Nur muss man nicht jeden Befehl Folge leisten, nicht mal bei der Bundeswehr.



Zitat (von 25patrick01):
Allerdings sind jetzt 5 Monate um und ich hab definitiv keine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 40 Std.

Hast Du entsprechnede Aufzeichnungen der Arbeitszeit?



Zitat (von 25patrick01):
Somit ist fast die komplette Arbeit eines Vollzeitmitarbeiters auf mich übergegangen,

Dafür ist ein Azubi nicht da.
Welches Ausbildungsjahr?



Zitat (von 25patrick01):
womit ich seit 2-3 Monaten echt überfordert bin,

Überforderungsanzeige nachweislich an den Chef gestellt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
25patrick01
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja entsprechende Aufzeichnungen sind vorhanden.
Ich bin im 2 Lehrjahr und habe natürlich schon wegen der vielen Aufgaben mit meinem Chef gesprochen.
Habe eine Liste der Aufgaben gemacht und wie lange ich pro Aufgabe jeweils brauche.
"Müsste" demnach zu schaffen sein, wenn ich wirklich nichts anderes als die Aufgaben mache, hierzu kommt dann aber noch Posteingang bearbeiten, Fristen, Hilfestellungen, Telefonate, Gespräche mit Mandanten etc. etc.

Somit bin ich in den letzten 3 Monaten erst 1-2 mal wirklich auf meine 40 Std. Woche gekommen, ansonsten gab es schonmal Wochen mit 11-13 Überstunden, durchschnittlich bin ich jedoch bei 3-5 Überstunden pro Woche.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Personalmangel ist kein Notfall. Keller unter Wasser ist ein Notfall. Eben ein außergewöhnliches, nicht vorhersehbares Ereignis. Sie dürfen die Überstunden verweigern, wie Sie ja schon selber festgestellt haben. Überstunden machen Sie am besten ab sofort nur noch, wenn Sie da Lust zu haben.
Und die Erwartung, dass Sie als Azubi Ihre Arbeit schaffen müssen ist einfach falsch. Sie befinden sich in der Ausbildung, deshalb erhalten Sie ja auch nur eine relativ geringe ( im Vergleich zu einem Gehalt) Ausbildungsvergütung.
Und was wollen die eigentlich machen, wenn SIe nicht mehr andauernd Überstunden reißen? Sie rauswerfen ist ja nicht möglich.
Hören Sie einfach damit auf, sich ausbeuten zu lassen.


-- Editiert von altona01 am 09.05.2017 22:34

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Da steht wohl ein Konfliktgespräch an. Du besinnst dich auf deinen Status als Azubi und lehnst es ab, als Vollzeitsachbearbeiter zu schaffen.
Ich empfehle das Portal http://www.azubi-azubine.de/

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen