verweigerte Nacherfüllung - nun Klage

12. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb425577-57
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
verweigerte Nacherfüllung - nun Klage

Liebes Forum,

mein Freund betreibt einen Kindermöbel Onlineshop. Ein Kunde hàt ein Babyzimmer im wert von 1.700€ gekauft, aufgebaut und Lackschäden entdeckt, worauf er die gesamte Summe von 1.700€ zurück haben wollte. Mein Freund hat ihm darauf mehrfachs angeboten, die beschädigten Teile zu ersetzen und umgehend nachzuliefern, sowie 150€ als Entschädigung zu zahlen- jedoch kam keine Reaktion von dem kunden. Dafür jedoch ein Brief von seinem Anwalt, der wieder die gesamte Summe einfordert. Wir reagierten per Einschreiben, und erklärten dass wir mehrfachs Nachbesserungen angeboten haben und dementsprechend der Rückabwicklung des Kaufvertrags widersprechen. Keine Reaktion, dafür eine Ladung vom Amtsgericht zur Güteverhandlung. Ich hab den Rechtsanwalt des Klägers angerufen und mich erkundigt, warum uns keine Chance zur Nachbesserung gegeben wurde: Sein Mandant hat kein Interesse an Nachbesserung und möchte den Kaufpreis zurück. Er bot uns wieder an die kompletten 1.700€ ohne Zinsen zurückzuzahlen, um den Gerichtstermin abzuwenden.

Frage: Wie wahrscheinlich ist es für uns zu gewinnen oder sollte man lieber erneut versuchen sich auf einen Vergleich mit dem Rechtsanwalt des Klägers zu einigen und die Gerichtsverhandlung abzuwenden?

Frage2: das Gericht gibt uns 3 Wochen Zeit auf die Klage zu antworten. Nachweise einzureichen etc.Wie sieht so eine Erwiderung aus, gibt es Mustervorlagen?

Wir sind absolut planlos und für jede Antwort dankbar.

Herzlichst,
Maya

-- Editier von fb425577-57 am 12.10.2015 08:13

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25 Antworten
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#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat:
Frage: Wie wahrscheinlich ist es für uns zu gewinnen oder sollte man lieber erneut versuchen sich auf einen Vergleich mit dem Rechtsanwalt des Klägers zu einigen und die Gerichtsverhandlung abzuwenden?


Es ist ein Gütetermin vor Gericht, quasi eine Vorverhandlung, dort wird "noch" versucht eine einvernehmliche Lösung zu finden, ohne das es zu einem richtigen Prozess kommt.
Die Chancen zu gewinnen liegen, wenn die Schilderung so stimmt, allerdings nicht schlecht auf eurer Seite.
Sollte die Gegenseite nicht zur Verhandlung kommen, könnt ihr hier schon die Klageabweisung beantragen, solltet Ihr nicht erscheinen kann die Gegenseite ein Versäumnisurteil gegen euch erwirken.
Tipp: Google nach Gütetermin durchsuchen.

Zitat:
Frage2: das Gericht gibt uns 3 Wochen Zeit auf die Klage zu antworten. Nachweise einzureichen etc.Wie sieht so eine Erwiderung aus, gibt es Mustervorlagen?


Die Antwort ist quasi das Selbe was Du hier geschrieben hast, -> Käufer und dessen Anwalt verweigern Nacherfüllung nach § 439 BGB ohne Rechtsgrundlage. Dazu die Belege beifügen, in denen Ihr die Nacherfüllung anbietet und der Käufer bzw. dessen Anwalt diese ablehnen.

Ich hoffe Du hast uns hier aber auch die ganze Geschichte erzählt, das Recht in Deutschland ist zwar sehr Verbraucher freundlich, aber an die grundsätzlichen Regeln des BGB müssen sich auch diese halten um ihre Rechte in Anspruch nehmen zu können und das ein Anwalt seine Mandanten (eure Käufer) so gegen die Wand laufen lässt ist doch sehr ungewöhnlich....

-- Editiert von spatenklopper am 12.10.2015 08:55

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

der ersten Antwort hier kann ich mich erstmal nicht so anschliessen, wenigst nicht solange die TE nicht noch ein paar sehr wichtige Infos nachschiebt!

Die TE schreibt ja, dass ihr Freund einen Onlineshop für Kindermöbel betreibt.

Daher die erste wichtige Frage, ist der Verkauf der Kindermöbel online zustandegekommen, oder kam der Kunde zu Euch und hat sich die Sachen ausgesucht und dannmitgenommen? Da ja von einem Onlineshop die Rede ist, gehe ich aber mal von der Onlinevariante aus.

Zitat:
worauf er die gesamte Summe von 1.700€ zurück haben wollte
Wie hat der Kunde das damals ganz genau ausgedrückt? Wollte er Geld und Ware behalten, oder wollte er das Geld zurück und die Ware zurückgeben?
Wieviele Tage nach dem Kauf, bzw nachdem der K die Möbelerhalten hat, hat er sich gemeldet? Welche Widerrufsfrist wird im Shop genannt?

All das sind sehr wichtige Fragen, denke ich die erstmal geklärt werden müssen, bevor man da eine wirkliche Aussage treffen kann.

Jeh nach ANtwort auf die Fragen, kann die Siegeschance des Freundes der TE auch gleich NULL sein!!!!



0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Stimmt, Fernabsatz....

Frage mich dann nur, weshalb die Ware nicht zurückgesendet wurde

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Evtl weil es Aufgabe des VK wäre sich um den Rücktransport zu kümmern? Bei Möbeln is das ja meisst doch eher mit Speditionen etc verbunden und kein kleines Paket was man mal schnell zur Post bringt.

Am besten wäre es jedoch wenn die TE die von mir gestellten Fragen mal genau beantworten würde, dann kann man erst wirklich was dazu sagen denke ich...

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 12.10.2015 11:48

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#5
 Von 
fb425577-57
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi und danke für die Antworten!! Ich habe meinen Freund nochmal gefragt und mir alle Emails angeschaut- und der Käufer / Kläger hat uns einmal eine Email gesendet, in der er uns ein Angebot macht:

"Wir würden Ihr Angebot mit 150 € Erstattung annehmen solange Sie uns die aufgeführten Ersatzteile liefern und dazu einen Montagedienst schicken der sämtliche Änderungen durchgeführt

1.Lieferung der Ersatzteile und 20% Rabatt
2. 30% Rabatt (Möbel bleibt so wie es ist, ohne Ersatzlieferung) "

Mein Freund hat gesagt, dass wir keinen Montagedienst anbieten und ihm wieder lediglich die Ankieferung aller Teile und 150€ Entschädigung geboten. Darauf kam
Der Bruef vom Anwalt mit der Rückforderung der kompletten Summe.Ändert das jetzt den ganzen Sachverhalt, dass er uns 1x "entgegengekommen" ist?

-- Editiert von fb425577-57 am 12.10.2015 12:17

-- Editiert von fb425577-57 am 12.10.2015 12:19

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Also das Ganze unterliegt dann wohl jetzt eindeutig dem Fernabsatz.

Du hast leider einige Fragen nur Teils, bzw gar nicht beantwortet!

1) Wie lange hat es gedauert bis sich der K bei Euch gemeldet hat? Nach Lieferung beim K.

2) Hat K vor dem Hin und Her der "Gegenangebote" jetzt gefordert Geld zurück gegen Ware zurück, oder wie ist er auf deinen Freund zugekommen?

Zitat:
Der Bruef vom Anwalt mit der Rückforderung der kompletten Summe.Ändert das jetzt den ganzen Sachverhalt, dass er uns 1x "entgegengekommen" ist?
K hat Euch ein Angebot gemacht, dass ihr aber abgelehnt habt. Abgelehnt ist abgelehnt.


Ich sehe hier Eure Chancen irgendwie immer geringer werdendan, kann gut sein, dass ihr jetzt sogar schon den Anwalt von K bezahlen dürft/müsst...

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Er hat also den Kauf widerrufen so wie da verstehe, richtig? Der Käufer hat ein Anrecht auf die volle Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Ware wenn der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist erfolgt ist.

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#8
 Von 
fb425577-57
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Er sagte, er hätte gerne die Lieferung der Ersatzteile sowie 150€ akzeptiert, findet jedoch keinen Montagedienst für 150€ der ihm das alles zusammenbaut. Die Ware ist jedoch ohnehin zum Selbstaufbau gedacht und wird an keiner Stelle auf unsrer Website angeboten.Somit bat er um die volle Rückerstattung des Kaufpreises und sagte, dass die Möbel abholbereit wären, sobald das Geld auf seinem Konto ist.

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#9
 Von 
fb425577-57
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Und zu keinem Zeitpunkt wurde uns von Kundenseite eine Frist gesetzt!

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#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Da du die Fragen ja gerne etwas unbeantwortet lässt nur noch folgendes!

Zitat:
Somit bat er um die volle Rückerstattung des Kaufpreises und sagte, dass die Möbel abholbereit wären
Ich gehe davon aus, dass dies innerhalb der Widerrufsfrist geschah!

Siegeschance ihr = 0%
Siegeschance K = 100%

Bleibt nur noch die Frage offen, wer jetzt den Anwaltvon K zahlen wird, ich bin dazu geneigt zu sagen Ihr dürft den auch schon bezahlen...

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Und zu keinem Zeitpunkt wurde uns von Kundenseite eine Frist gesetzt!
Euer Verhalten kann als Verweigerung des Widerrufsrchtes des Kundens angesehen werden, dann braucht es keine Fristen mehr...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb425577-57
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich kann grad leider nicht sagen, ob es noch innerhalb des Widerrufsrechts war- ich kann nicht sehen, wann die Ware beim Kunden angekommen ist, werd aber meinen Freund später fragen. Hab aber mal das Widerrufsrecht von der Kindermöbelseite meines Freundes kopiert.

Widerrufsrecht

1. Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
2. Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 1. Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
3. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zB Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleiz.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfungen der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Nun hängt es tatsächlich an der zeitlichen Abfolge.

Sollte der Käufer innerhalb der 14 Tage den Widerruf erklärt haben, wart Ihr in der Pflicht.

Zitat:
...Nachbesserungen angeboten haben und dementsprechend der Rückabwicklung des Kaufvertrags widersprechen.


Solltet Ihr dem Käufer hier den berechtigten Widerruf vorenthalten haben, wäre auch der Anwalt zu bezahlen.

Also nochmal:

Schriftliche Widerrufsbelehrung vorhanden und dem Käufer ausgehändigt?
WANN wurde vom Käufer widerrufen?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3147x hilfreich)

Zitat (von fb425577-57):
Somit bat er um die volle Rückerstattung des Kaufpreises und sagte, dass die Möbel abholbereit wären, sobald das Geld auf seinem Konto ist.

Die Frage ist doch, ob das als Widerruf auszulegen ist (da ist die genaue Formulierung wichtig). Da vorher über Nacherfüllung diskutiert wurde und es zu keiner Einigung kam, ist darunter eher ein Rücktritt zu verstehen, sofern das obige eine korrekte Wiedergabe der Erklärung des Kunden ist. Insbesondere da er die Herausgabe der Möbel verweigert, bis das Geld zurückerstattet wird - das kann man bei einem Rücktritt akzeptieren, bei einem Widerruf gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.

Auf einen Rücktritt gibt es aber keinen Anspruch, da die Nacherfüllung vorgeht.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Euer Verhalten kann als Verweigerung des Widerrufsrchtes des Kundens angesehen werden, dann braucht es keine Fristen mehr...

Selbst wenn man dem Käufer mit viel gutem Willen zugestehen will, dass er zurücktreten wollte, so hat er sich die unklare Formulierung zurechnen zu lassen. Damit kein Verzug des Verkäufers und auch kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten.

Dem Freund des/der TE sollte man aber dringend nahelegen, seine Regelungen zum Fernabsatz zu überarbeiten. Da ist wohl eine Gesetzesänderung komplett an ihm vorbeigegangen - die 40€ Grenze gibt es nämlich nicht mehr, die Rücksendekosten können komplett dem Käufer auferlegt werden.

-- Editiert von JogyB am 12.10.2015 13:18

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb425577-57
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Okay, vielen Dank!! Das ist ne gute Information, dass sich die Gesetzeslage geändert hat. Das muss ich ihm schon mal dringend sagen. Ich hatte sowieso Angst, in das Widerrufsrecht auf seiner Seite zu schauen.. ich guck mir gleich den Email Verlauf nochmal an und werde den Wortlaut des Klägers kopieren. Bin aber schon super baff, dass hier so viel mitgedacht und geholfen wird - vielen vielen Dank schon mal!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Ich bin ja ehrlich gesagt etwas baff, dass ein gewerblicher Verkäufer auch 2015 anscheinend noch nicht einmal im Ansatz raus hat, wie das mit dem Widerrufsrecht ausschaut und entweder den Anspruch erkennt, oder zumindest die relevanten Daten checkt und vorliegen hat, um Detailfragen zu klären ...

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb425577-57
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)



Hier einmal die Emails:


Kläger:
07.04.15


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei einige Bilder die ‚Problemzonen‘ zeigen.

Wie bereits telefonisch mitgeteilt sind einige Stellen lackiert obwohl Materialdefekte vorlagen.

Darüber hinaus ist insgesamt eine einfache und nicht hochwertige Verarbeitung des gesamten Zimmers nicht zu übersehen.

Es wurden die billigsten Scharniere benutzt sowie die Schubladenschinen. Die Schublade im Bbild lässt sich z.B. überhaupt nicht weiter öffnen. Alle weitere sind sehr instabil und wackelig.
Also kein, in diesem Preissegment, zu erwartende Verschlussmechanismus.

Eine sehr aufwendige Zusammenbau die nur mit einem professionellem Schreiner möglich war.
Was die Abwicklung und Bestellung selbst betrifft wurden die Möbel einfach vor der Haustür gelegt und lagen dort bis ich Abends nach hause kam. Keine Lieferung ins zimmer, keine Montage- auch in diesem Preissegment sonst überall üblich.
Das Kinderbett bzw. obere und untere Kante sind nicht stabil. Wackelige Verbindung im Bild.

Nach Rücksprache mit dem Schreiner unseren Vertrauens finden wir eine Rückerstattung von mindestens 25% des Karlspreises als mindestens wass angemessen wäre, sowohl auch die Lieferung der defekten Teilen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr.B.



Senden der 08.04.15 ):

Sehr geehrter Herr Dr. B.

Wir verstehen Sie. Selbst sind wir von der Kollektion Mel sehr enttäuscht, alle Pakete sind jetzt vor Ausgang sorgfältig überprüft und wenn es weitere Probleme gibt, dann nehmen wir einfach die Kollektion aus dem Sortiment heraus.
Wir finden Ihren Vorschlag in Ordnung und ich kann Ihnen schon sichern dass es eine Rückerstattung geben wird. Wir müssen noch mit dem Hersteller handeln, um zu sehen wie hoch diese sein kann. Sowieso bekommen Sie die defekten Teile nochmal geliefert. Hierfür brauchen wir aber die genaue Referenz von jedem defekten Teil auf der Montageanleitung. Teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir schon mal die Teile vorbereiten können.

Wir versuchen Sie bestmöglich zu erleichtern und ich melde mich sobald ich Ihnen mehr über die Rückerstattung sagen kann.

Schöne Grüße aus Berlin

Senden der 15.04.15 :
Sehr geehrter Herr B,

Nach Rücksprache mit dem Hersteller, bekommen wir von ihm leider kein Geld zurück, aber er sendet gern nochmal kostenlos alle beschädigten Teile aus.

Weil ich Ihnen eine Rückerstattung gesichert hatte, können wir Ihnen von unserer Tasche 150€zurück erstatten.

Also, falls Sie einverstanden sind, senden Sie mir bitte Ihre Bankdaten und ich überweise Ihnen umgehend 150€ Dann können Sie mir die Referenz auf der Montageanleitung von den beschädigten Teilen zusenden, und wir senden Ihnen dann diese kostenlos.

Ich hoffe dass ich Ihnen eine vollständige Antwort gegeben habe und stehe Ihnen gern zur Verfügung für weitere Fragen. Rufen Sie uns auch gern an

Schöne Grüße aus Berlin,


Senden der 15.04.15 (Brokovic):

Also ich muss noch Rücksprache mit meine Frau halten ob si dann überhaupt das Zimmer behalten will.

Konnen Sie mir bitte als PDF die Bauanleitung von Komode und Schrank senden da der Schreiner die nicht mehr hat.

Vielen dan für die Meldung


Senden der 22.04.15 :

Sehr geehrter Damen und Herren,

anbei die PDF Datei mit aufgeführtem Mängel.
Wir wurden gerne Ihren Angebot mit 150€ Erstattung annehmen solange Sie uns die aufgeführten Teile liefen und dazu Montagedienst Schicken die sämtlicher Änderungen an unseren Möbel durchführt.

Als alternative können wir Ihnen vorschlagen:

Lieferung der Ersatzteile und 20% Rabatt
30% Rabatt ( Möbel bleibt so wie es ist ohne Ersatzteillieferung)

Ich hoffe dass Sie einen unseren Vorschlägen annehmen werden und dass wir nicht vom Kauf zurücktreten müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.B

22.04.15

Sehr geehrter Herr B,

danke für Ihre Nachricht.
Ich habe mit den 150€ und der Lieferung aller beschädigten Teile, alles ausgeschöpft was für xxx.de möglich ist.
Wir bitten um Verständnis, leider ist es die beste Lösung die wir Ihnen anbieten können.
Wir stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung

Schöne Grüße aus Berlin,

M.G

24.4.2015

Sehr geehrter Herr M,

da Der Hersteller keinerlei Verständnis für die von Ihnen verursachten Schäden zeigt müssen wir nun vom Kauf zurücktreten. Die Ersatzteile hätten wir gerne akzeptiert aber für den Nachlass von 150 € ist es uns unmöglich jemanden zu finden der für uns die Möbel zusammenbaut. Leider sind wir nicht sofort vom Kauf zurückgetreten.. Wir bitten um die volle Erstattung von 1700€ auf das Ihnen bekannte Konto. Die Möbel stehen nach Eingang der Zahling zur Abholung bereit.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr.B

19.05.2015

Sehr geehrter Herr B,

der problematische ist, dass Sie einen Montagedienst von uns fordern- leider ist so ein Service nicht in unserem Lieferumfang enthalten. All unsere Möbel die im Onlineshop erläutert sind zum Selbstaufbau gedacht.
Erst ist uns nicht möglich Ihnen so einen Service zu erstatten da wir so etwas auch nicht im Angebot haben.
Wir erstatten Ihnen gerne 150 € und liefern ihn alle Ersatzteile sobald sie dieses Angebot annehmen geben Sie uns Bescheid und sofort überweisen wir Ihnen den Betrag und lassen die Ersatzteile rausgehen

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,

M


08.06.15

Sehr geehrter Herr B,

Wir erwarten immer noch eine Antwort auf unsere Nachricht. Solange sie uns nicht Bescheid geben können wir leider die Ersatzteile nicht rausgehen lassen und Ihnen auch nicht 150€ zurückerstatten. Sagen Sie uns bitte ob sie einverstanden sind falls ja regeln wir das umgehend.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

-- Editiert von fb425577-57 am 12.10.2015 19:48

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Hm.
Das Schreiben des Käufers vom 24.4 kann man schon als Widerruf verstehen.
Außerdem möchte er die Ware nicht bis zur Erstattung des Geldes behalten, sondern er hält sie zur Abholung bereit.
Damit hat der Käufer seien Pflicht erfüllt, denn bei nicht Paket-fähiger Ware muss er sie nur zur Abholug bereits halten (und nicht selbst zurücksenden).

Leichte Tendenz:
Die Unerfahrenheit des Verkäufers rächt sich. Er wird verlieren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb425577-57
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Unerfahrenheit allerdings, das Unternehmen gibt es erst seit einem Jahr und die beiden Geschäftsführer sind 26j. Die haben noch nicht mal ne Rechtsschutzversicherung. Ich kriege langsam auch ein mulmiges Gefühl-... kann denn der Käufer innerhalb der Nachbesserung darauf bestehen, sich einen Montagedienst vom Verkäufer zahlen zu lassen? wir dachten wir würden mit der Lieferung aller mangelhaften Teile der Nacgbesserung nachkommen und wären nicht verpflichtet, die Anheuerung eines Montagedienstes sowie 20%rabatt auf den gesamten Preis hinzunehmen..

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
kann denn der Käufer innerhalb der Nachbesserung darauf bestehen, sich einen Montagedienst vom Verkäufer zahlen zu lassen?
Dies würde ich mit Ja ansehen, Bzw muss man hier evtl auch etwas differenzieren.

Die erste Montage geht ganz klar auf den K, keine Frage, werden jedoch nach der Montage Mängel entdeckt, so ist es nicht mehr Aufgabe des K alles ausseinanderzubauen und wieder zusammenzusetzen, dass wäre dann in der Verantwortung vom VK. Wie VK das bewerkställigt wäre dann allerdings Sache des VK, entweder selber machen, oder jemand beauftragen.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
....alles ausseinanderzubauen und wieder zusammenzusetzen, dass wäre dann in der Verantwortung vom VK. Wie VK das bewerkställigt wäre dann allerdings Sache des VK, entweder selber machen, oder jemand beauftragen.


Dann müsste das schwedische Selfmademöbelhaus je eine eigene Kleinstadt an Monteuren haben.
Ist das wirklich so?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Das Problem ist folgendes:
Es gibt das Gewährleistungsrecht und es gibt das Widerrufsrecht. Beides wurde hier vermischt.

Zunächst hat der Käufer das Gewährleistungsrecht in Anspruch genommen und Nachbesserung verlangt. Käufer und Verkäufer konnten sich nicht über die Art der Nachbesserung einigen. Völlig unabhängig von der Frage, ob der Käufer überhöhte Vorstellungen von der Art der Nachbesserung hatte oder nicht, hat der Käufer nun von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Das Widerrufsrecht hätte er auch nutzen können, wenn die Ware in Ordnung war. Die Tatsache, dass der Käufer bei der Nachbesserung eventuell zu viel verlangt hat, führt ja nicht dazu, dass das Widerrufsrecht verfällt. Der Verkäufer hat den Widerrufs-Wunsch des Kunden zu Unrecht ignoriert.

So wird es jedenfalls der Anwalt des Käufers darstellen.





-- Editiert von drkabo am 12.10.2015 23:48

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Das Schreiben des Käufers vom 24.4 kann man schon als Widerruf verstehen.


Es wäre aber wohl nicht mehr rechtzeitig - wenn schon am 7.4. Mängel reklamiert wurden, ist die Ware folglich vor dem 10.4. eingetroffen, damit wäre ein Widerruf am 24.4. nicht mehr möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Es wäre aber wohl nicht mehr rechtzeitig - wenn schon am 7.4. Mängel reklamiert wurden, ist die Ware folglich vor dem 10.4. eingetroffen, damit wäre ein Widerruf am 24.4. nicht mehr möglich.


Jetzt bleibt eine wichtige Frage.

Zitat:
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger...


Ich frage deshalb, weil ich böses ahne:

Zitat:
Hab aber mal das Widerrufsrecht von der Kindermöbelseite meines Freundes kopiert.


Das Widerrufsrecht auf der Homepage zu haben reicht NICHT aus, es muss dem Käufer per Textform zugegangen sein.
Im schlimmsten Fall hat die Widerrufsfrist nicht mal begonnen zu laufen.

Also wann und wie wurde dem Käufer die Widerrufsbelehrung ausgehändigt?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Diese Belehrung reicht sowieso auch in Textform nicht aus. Die Frist hat also noch nicht einmal begonnen zu laufen ;) . Selbst jetzt könnte noch widerrufen werden.

-- Editiert von micbu am 13.10.2015 13:06

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