versteckter Mangel nach Hauskauf?

28. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Annasusanna
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 24x hilfreich)
versteckter Mangel nach Hauskauf?

Hallo,

Wir haben vor 6 Wochen ein Haus gekauft. Es ist 40 Jahre alt und erweckte nach 3-maligem Besichtigen einen soliden Eindruck. Es besteht größerer Renovierungsbedarf, das war klar ersichtlich. Auch die Fenster sind noch die ersten. Beim Erneuern des Bades im Erdgeschoss sind wir nun auf verrostete Heizungsrohre gestoßen, die nun tropfen und die auch nicht fachmännisch verlegt wurden. Teilweise sind die Rohre nicht mal isoliert sondern einfach so in den Estrich gelegt worden. Das waren Dinge, die für uns nicht zu sehen waren und die auch ein Sachverständiger nicht hätte sehen können.

Wir müssen nun scheinbar die Heizungsstränge erneuern, was mit erheblichen Kosten verbunden ist, die wir in unserer Modernisierungskalkulation aber noch nicht vorgesehen haben. Zählt so etwas zum versteckten Mangel? Der Ex-Eigentümer war der Bauherr und der hat sicher gesehen wie hier verlegt wurde. Da es aber von Anfang an nur vermietet werden sollte und ihm somit die Nebenkosten egal waren, hat er wohl keinen Wert auf anständige Arbeit und Isolation gelegt.

Kann man da im Nachhinein noch was machen?

Danke und Gruß

Annasusanna

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Vermutlich wird wie üblich unter Privatleuten unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft worden sein.

Nachträglich kann man nur Fehler reklamieren, wenn diese (a) nicht offensichtlich erkennbar waren und (b) der Verkäufer den Käufer darüber arglistig getäuscht hat. Letzteres setzt wiederum voraus, daß dem Verkäufer diese Mängel bekannt waren und er sie bewußt dem Käufer nicht mitgeteilt hat oder sogar das Gegenteil behauptet hat.

Diese Täuschung müßte dem Verkäufer erst einmal nachgewiesen werden. Es einfach zu vermuten reicht nicht. Vermutlich wird er sich darauf berufen, daß er als Laie nichts davon gemerkt habe oder die Sache allenfalls für einen kleineren Schönheitsfehler gehalten habe. Und da beginnt das Beweisproblem, da man nicht in die Köpfe der Leute sehen kann...

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Was fíx schreibt, ist richig. Eine Chance besteht nur, wenn nachzuweisen ist, dass eine arglistige Täuschung vorliegt.
Bei einem 40Jahre alten Haus muss man damit rechnen, dass *unter dem Putz* so manches nicht mehr so ganz neu ist.
Aber dazu muss man eben erst einmal die Wände aufmachen. Es wird die Regel gelten:
Gekauft wie gesehen, bzw. besichtigt.

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#3
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

mmhhh hier fehlen aber Postings???

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#4
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

eigentlich nicht, was suchst du denn?

grüße

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Ich schrieb in einem Posting, dass das mit den Rohren, zu der Zeit wohl nicht unüblich war.

Bei mir sind Heizungsrohre auch teilweise einfach nur ins Esstrich gelegt, ohne Umwicklung.
Aber rosten tun die nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

dieses posting kenne ich net.........hmmm, keine ahnung.

grüße

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Wir hatten in einer 30 Jahre alten Wohnung Bleirohre, die waren nach oben offen verrostet. Ärgerlich, aber ich denke normal.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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