versteckte Mängel nach Wohnungskauf

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
nina_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
versteckte Mängel nach Wohnungskauf

Hallo,

ich habe im Juni 2003 eine Eigentumswohnung gekauft.

In der gesamten Wohnung liegt Parkett (bis auf Bad und Küche). Das Parkett ist vor Übergabe vom Verkäufer neu versiegelt worden und war bei Übergabe schadenfrei.

Ein paar Monate nach Erwerb traten erste Schäden im Parkett auf, mittlerweile lockert sich das Parkett in der gesamten Wohnung großflächig.

Auf Nachfrage beim Verkäufer bekam ich nun die Auskunft, dass eine Gewährleistung (wenn überhaupt) nur für die Versiegelung besteht und er nicht für die lockeren Stellen zuständig ist, da dies am Estrich liegen würde und altersbedingt normal wäre.

Im Kaufvertrag steht

- "Der Käufer hat den Kaufgegenstand eingehend besichtigt. Er kauft ihn im gegenwärtigen altersbedingten Zustand".

- "Die Rechte des Käufers eines Sachmangels des Kaufobjekts und sonstige Ansprüche gemäß § 280 BGB sind ausgeschlossen"

- "Die Verkäuferin versichert, dass ihr versteckte Mängel nicht bekannt sind"

Ich frage mich nun, ob für das Problem wirklich keine Gewährleistung besteht? Es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.

Vielen Dank!
Nina

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Revier-Biker
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, Nina!
Kauf von privat oder vom Immobilienhändler? Was ist die Ursache für den Schaden?
Gruß - Ronny

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nina_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ronny,

gekauft direkt von einer Firma, der die Wohnungen vorher gehörten, also nicht über Immobilienmakler.

Viele Grüße,
Nina

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.765 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen