vermuteter Gasgeruch in Wohnung - Handwerker durch Vermieter geschickt - Kostenübernahme

16. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Johannes94
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 9x hilfreich)
vermuteter Gasgeruch in Wohnung - Handwerker durch Vermieter geschickt - Kostenübernahme

Hallo,
es wurde durch zwei Nasen ein Gasgeruch in einer Mietwohnung festgestellt. Daraufhin wurde der Vermieter informiert, welcher Handweker mit einem Anfahrtsweg von über einer Stunde zur Wohnung geschickt hat. Dies, obwohl 20 Meter von der Wohnung ein Handwerker gewesen wäre, der ebenfalls die Situation hätte untersuchen können. Außerdem im näheren Umkreis viele weitere Handwerker.

Nun hat der vom Vermieter beauftragte Handwerker kein Gasleck feststellen können. Die Vermieterin möchte nun, dass die Mieter die Rechnung des Handwerkers übernehmen. Die Mieter finden es aber nicht in Ordnung, dass dieser unverhältnismäßig lange Anfahrtsweg übernommen werden muss.

Der Vermieter hat den Mieter am Telefon auch nicht darüber informiert, dass der Mieter die Rechnung ggf. übernehmen muss. Sonst hätte der Mieter vermutlich den günstigen Handwerker nebenan beauftragt bzw. hätte sich selbst informiert, welcher Handwerker anfahren soll. Der vom Vermieter beauftragte Handwerker war nämlich unprofessionell (Farbentfernungsmittel in die Spüle mit Geschirr gespritzt) und unfreundlich (hat den Mietern Inkompetenz unterstellt).

Muss der unverhältnismäßiglange Anfahrtsweg vom Mieter übernommen werden? Ist der Vermieter evtl. seiner Informationspflicht nicht nachgekommen, als er nicht darüber informiert hat, dass die Kosten ggf. vom Mieter getragen werden müssen? Gibt es sonstiges, was der Mieter tun kann, um den Rechnungsbetrag zu mindern?

Vielen Dank!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119662 Beiträge, 39759x hilfreich)

Eigentlich wählt man in solchen Fällen 112 und informiert dann die anderen Mieter das die das Haus verlassen.



Zitat (von Johannes94):
Die Vermieterin möchte nun, dass die Mieter die Rechnung des Handwerkers übernehmen.

Hat diese den Wunsch auch irgendwie begründet?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2317x hilfreich)

Warum müsste der Mieter generell diese Überprüfung zahlen ?
Hat er den Gasgeruch irgendwie zu vertreten ? Hätte er darüber aufklären müssen ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Johannes94
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Johannes94):
Die Vermieterin möchte nun, dass die Mieter die Rechnung des Handwerkers übernehmen.

Hat diese den Wunsch auch irgendwie begründet?

Zitat (von Spezi-2):
Warum müsste der Mieter generell diese Überprüfung zahlen ?
Hat er den Gasgeruch irgendwie zu vertreten ? Hätte er darüber aufklären müssen ?


Der Mieter wurde lediglich im Hausflur darüber informiert, die Kosten zu übernehmen. Eine Begründung gab es nicht. Aber der Mieter vermutet, dass aufgrund der Tatsache, dass der Handwerker keinen Gasgeruch (wurde im ersten Beitrag leider vergessen) und Gasleck vorfinden konnte, es sich um einen Fehlalarm handelt und folglich der Meiter die Kosten tragen soll.


-- Editiert von Johannes94 am 16.02.2018 11:52

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Johannes94):
Hallo, es wurde durch zwei Nasen ein Gasgeruch in einer Mietwohnung festgestellt. Daraufhin wurde der Vermieter informiert, welcher Handweker mit einem Anfahrtsweg von über einer Stunde zur Wohnung geschickt hat. Dies, obwohl 20 Meter von der Wohnung ein Handwerker gewesen wäre, der ebenfalls die Situation hätte untersuchen können. Außerdem im näheren Umkreis viele weitere Handwerker.


Also hat der Mieter den Vermieter gebeten einen Handwerker mit der Überprüfung zu beauftragen!?

Ps.: Hat der Mieter bedacht das der Vermieter ggf. mit diesem Handwerker (der einen Anfahrtsweg von einer Stunde hat) einen Wartungsvertrag u. ggf. noch irgendwelche Ansprüche (Sachmängelhaftung/Garantie...) hat?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Johannes94
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von pOtH):
Zitat (von Johannes94):
Hallo, es wurde durch zwei Nasen ein Gasgeruch in einer Mietwohnung festgestellt. Daraufhin wurde der Vermieter informiert, welcher Handweker mit einem Anfahrtsweg von über einer Stunde zur Wohnung geschickt hat. Dies, obwohl 20 Meter von der Wohnung ein Handwerker gewesen wäre, der ebenfalls die Situation hätte untersuchen können. Außerdem im näheren Umkreis viele weitere Handwerker.


Also hat der Mieter den Vermieter gebeten einen Handwerker mit der Überprüfung zu beauftragen!?

Ps.: Hat der Mieter bedacht das der Vermieter ggf. mit diesem Handwerker (der einen Anfahrtsweg von einer Stunde hat) einen Wartungsvertrag u. ggf. noch irgendwelche Ansprüche (Sachmängelhaftung/Garantie...) hat?


Der Mieter hat den Vermieter lediglich über den Geruch informiert. Der Vermieter hat daraufhin gesagt, dass er jemanden vorbeischicken wird. Ob der Vermieter mit dem Handwerker einen Wartungsvertrag hat, ist dem Mieter nicht bekannt. Die Frage ist, ob die Bezahlung eines solch langen Anfahrtsweges durch den Mieter zumutbar ist, wenn es doch genug Alternativen gab, mit einem kürzeren Anfahrtsweg. Wenn ein besonderer Vertrag zwischen Vermieter und Handwerker vorliegt, dann sollte dieser doch eher vorteilig und nicht nachteilig für den Mieter sein.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Johannes94):
Die Frage ist, ob die Bezahlung eines solch langen Anfahrtsweges durch den Mieter zumutbar ist, wenn es doch genug Alternativen gab,


Also mir würde sich zuerst die Frage stellen, warum der Mieter diese Kosten überhaupt übernehmen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Johannes94):
Wenn ein besonderer Vertrag zwischen Vermieter und Handwerker vorliegt, dann sollte dieser doch eher vorteilig und nicht nachteilig für den Mieter sein.

Klar der Grund kann auch eine Mängelhaftung oder Garantie sein, womit der Einsatz im Fall eines realen Schaden eben durch den Handwerker kostenlos behoben würde,
Wer aus Langeweile die Feuerwehr ruft, da könnte was sein, muss auch den Einsatz bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119662 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Also mir würde sich zuerst die Frage stellen, warum der Mieter diese Kosten überhaupt übernehmen sollte.

Bisher hat der der Vermieter ja nur einen Wunsch geäußert. Wünsche kann man beachten, muss man aber nicht ...


Eine Rechtsgrundlage ist für mich nicht erkennbar.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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