vermindert gezahlte Schenkungssteuer die Erbmasse?

2. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
uschi30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
vermindert gezahlte Schenkungssteuer die Erbmasse?

Ich habe folgende Frage. Da mir meine Großeltern zu Lebzeiten ein Haus geschenkt haben, habe ich Schenkungssteuer gezahlt. Für den Fall das meine Großeltern versterben und mein Vater (Sohn meiner Großeltern) auf seinen Pflichtteil besteht, da die 10 Jahresfrist evtl noch nicht abgelaufen ist, möchte ich wissen, wie es sich mit der bereits gezahlten Schenkungssteuer verhält.
Besten Dank für Ihre Hilfe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Schenkungssteuer vermindert die Erbmasse nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
uschi30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, danke für die info. dann noch ne frage, wieso musste ich eigentlich schenkungssteuer zahlen, obwohl meine großeltern noch über das niessbrauchsrecht verfügen?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

Bei der Ermittlung der Schenkungssteuer wird der Nießbrauch nicht berücksichtigt, bzw. nur dadurch,dass bei sofortiger Zahlung eine Abzinsung erfolgt. Warum hast Du denn unter diesen Umständen die Schenkung angenommen?

Wenn tatsächlich ein Pflichtteil aus der Schenkung gezahlt werden muss, dann kann sich die Schenkungssteuer nachträglich entsprechend mindern.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
uschi30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil das Haus für mich persönlich wertvoll ist. Aber danke für Deine Info. Also könnte ich im nachhinein einen Teil rückerstattet bekommen....
Lieben Dank.

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#5
 Von 
uschi30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

und es stimmt doch auch, dass die 10jahresfrist nicht gilt, solange der niessbrauch noch besteht? sollte man diesen in Einverständniss meiner großeltern löschen?

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