Ich habe folgende Frage. Da mir meine Großeltern zu Lebzeiten ein Haus geschenkt haben, habe ich Schenkungssteuer gezahlt. Für den Fall das meine Großeltern versterben und mein Vater (Sohn meiner Großeltern) auf seinen Pflichtteil besteht, da die 10 Jahresfrist evtl noch nicht abgelaufen ist, möchte ich wissen, wie es sich mit der bereits gezahlten Schenkungssteuer verhält.
Besten Dank für Ihre Hilfe.
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vermindert gezahlte Schenkungssteuer die Erbmasse?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Die Schenkungssteuer vermindert die Erbmasse nicht.
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ok, danke für die info. dann noch ne frage, wieso musste ich eigentlich schenkungssteuer zahlen, obwohl meine großeltern noch über das niessbrauchsrecht verfügen?
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Bei der Ermittlung der Schenkungssteuer wird der Nießbrauch nicht berücksichtigt, bzw. nur dadurch,dass bei sofortiger Zahlung eine Abzinsung erfolgt. Warum hast Du denn unter diesen Umständen die Schenkung angenommen?
Wenn tatsächlich ein Pflichtteil aus der Schenkung gezahlt werden muss, dann kann sich die Schenkungssteuer nachträglich entsprechend mindern.
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Weil das Haus für mich persönlich wertvoll ist. Aber danke für Deine Info. Also könnte ich im nachhinein einen Teil rückerstattet bekommen....
Lieben Dank.
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und es stimmt doch auch, dass die 10jahresfrist nicht gilt, solange der niessbrauch noch besteht? sollte man diesen in Einverständniss meiner großeltern löschen?
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