vermieter verweigert Zustimmung zu Katze

29. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ujaboo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)
vermieter verweigert Zustimmung zu Katze

in meinen Mietvertrag steht folgendes:

Die Haltung von Kleintieren ist dem Mieter ohne Zustimmung des Vermieters gestattet, soweit durch die Unterbringung in den Meiträumen eine Beeinträchtigung der Mietsache oder eine Belästigung von Hausbewohnernoder Nachbarn nicht gegeben ist. <-- soweit klar

Die Haltung eines Hundes oder einer Katze sowie anderer als Tier Bedarf der Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung darf nur aus triftigem Grund verweigert werden. Sie gilt nur für den Einzelfall und kann widerrufen werden, wenn eine Belästigung der Nachbarn und eine Beeinträchtigung der Mietsache eingetreten ist.


zur Wohnsituation,
ich und freundin im OG,
VM und Freund im UG Vermieter
selbst Hundehalter - hatte auch früher in Kindheit selbst Katze

so hier habe ich die Frage in dieser Konstellation.

In wei weit muss der Vermieter einer reinen Wohnungskatze zustimmen und was wären triftige Gründe um die Zustimmung zu verweigern.

In wie Weit muss der Mieter ein Nein zur Katze akzeptieren, z.b. Vermieter möchte einfdach keine Katze im Haus?...

Was kann ich tun wenn ich die verweigerte Zustimmung für nicht rechtens halte - da ohne Angabe von sachlichen nachvollziebaren Gründen.
Ich selbst möchte aber nicht gegen den Vermieter vorgehen.

Kann ich trotzdem einfach eine Katze holen solange der Vermieter keine gründe zur verweigerten Zustimmung nennt?




-- Editiert Ujaboo am 29.08.2012 09:19

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

VM fragen, welches denn seine "triftigen" Gründe sind.

Ein triftiger Grund wäre eine anhaltende Störung der Nachbarn durch das Tier. Dafür müsste das Tier aber erstmal da sein und stören (bellen, koten, allergieauslösend haaren). Ebenso die Haltung eines großen Hundes, der für die Wohnung nicht geeignet ist. Auch einen Tiger wirst Du aus Sicherheitsgründen nicht halten dürfen.

Bei Schlangen o.ä. könnte ich mir auch vorstellen, dass Einwände der Nachbarn u.U. ein triftiger Grund sein KÖNNTEN, bei kleinen Hunden und Katzen eher weniger. ;-)

Einfach eine Katze anzuschaffen wird das Verhältnis zum VM eher nicht verbessern.


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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Wenn die Katze schon da ist, ist erst schwer wieder los zu werden.

Katzen machen Schmutz, hinterlassen Gestank, das schwer wieder zu beseitigen ist, andere Mieter könnten Katzen-allergisch sein, Katzen schädigen Holzteile, brauchen mehr Müllbehälter, ....
Es sind nur Nachateile für Vermieter und Hausbewohner.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Na, da haben wir aber einen Katzenfreund gefunden ;-)

Zitat:
Katzen machen Schmutz


ist ein Problem des Mieters, den wieder wegzuräumen. Mehr als ein paar Haare wirst Du aber nicht finden.

Zitat:
, hinterlassen Gestank, das schwer wieder zu beseitigen ist


was kennst Du denn für Katzen? Wohnungskater sollten natürlich kastriert werden, damit sie nicht "markieren". Gestank gibt's aber eigentlich nur bei unreinen Tieren oder wenn Du 6 Katzen in ein kleines Zimmer sperrst. Ich wage mal zu behaupten, dass ein Nicht-Allergiker eine Wohnungskatze in gesundem Umfeld nicht mal wahrnimmt, wenn sie ihm nicht grade auf den Schoß hüpft.

Zitat:
andere Mieter könnten Katzen-allergisch sein,


KÖNNTEN. In der o.g. Konstellation eher unwahrscheinlich. Und wenn die Katze als reine Wohnungskatze gehalten wird ist eine Belästigung der Nachbarn durch Allergene eher nicht zu erwarten.

Zitat:
Katzen schädigen Holzteile


Wofür der Mieter ersatzpflichtig wäre, wenn die Katze wirklich was kaputtmacht.

Zitat:
brauchen mehr Müllbehälter


Du sollst die Katze nicht wegwerfen. Falls Du auf die Katzentoilette anspielst - die Menge ist im Vergleich zum normalen Hausmüll vernachlässigbar klein. Und was der Mieter wegwirft, ist schon ihm selbst überlassen.

-- Editiert little-beagle am 29.08.2012 10:10

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Die Haltung eines Hundes oder einer Katze sowie anderer als Tier Bedarf der Zustimmung des Vermieters.


Wenn die Klausel da so geschrieben steht, dann ist sie per se ungültig. Hier heißt es nämlich, dass jede Tierhaltung von der Erlaubnis des Vermieters abhängt. Und die Einschränkung ist nur für Hunde und Katzen möglich.

Also, ungültige Klausel = Katze nicht zu verbieten.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ujaboo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

vielen Dank für Antworten.

aber

Katzen machen Schmutz,

macht der wesentlich größere Hund auch... im Treppenhaus das auch ich als Mieter mit reinigen muss z.b. Hundehaare.
und hier fühle ich mich auch benachteiligt da bei einer Wohnungskatze davon auszugehen ist dass der Vermieter seltener mit meiner Katze wie mit einer fremden Katze (Vermieter hat dazu noch großen garten und Teich)
in Berührung kommt.

Dazu kaommt dass ich laut Mietvertrag mit einer extra Klausel verpflichtet bin sämliche Schäden durch die in meiner Verantwortung entstanden zu übernehmen.

und andere Mieter gibt es nicht. Nur Vermieter mit Freund und ich mit Freundin, wobei wir jeder für den Mietvertrag extra unterschrieben haben. Bei Einzug war auch bekannt dass Tiere angeschaft wurden - hier wurde eine mündlich Zusage getroffen dass dies kein Problem sei - ach ja bei der Wohnu7ng handel es sich um 78 qm2 , Wände sind nicht tapeziert,keine Tapeten können Kaput gehe, Boden durchgehend gefließt.

dass durch eine Tierhaltung ein Mehraufwand meinerseits besteht ist ja klar, bei artgerechter Haltung würde dies aber keinen Einfluss auf den Vermieter nehmen.

und ob ich jetz ne 40 oder 80 l Mülltonne brauche wegen dem Katzenstreu ist meine Sache - Mülltonne ca. 10m vom Haus weg, somit kann hier auch hier nicht von einer Belästigung ausgegangen werden.

und zur ersten Antwort - wenn ich mir einfach ne Katze her tue verbessert das das Verhältnis zum VM nicht - VM redet seitdem auch nicht mehr mit mir, möchte zur Katze auch nichts weiter sagen ausser dass ich mich an das Haustierverbot zu halten habe wenn er keine Katze in meiner Wohnung möchte (es ist sichergestellt dass die Katze nicht aus der Wohnung kann - baulich bedingt.)
Somit wäre mir dies das Verhältnis zu VM egal.



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-- Editiert Ujaboo am 29.08.2012 10:29

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ujaboo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Haltung eines Hundes oder einer Katze sowie anderer als Tier Bedarf der Zustimmung des Vermieters



Kleintiere werden ja von der Zustimmung ausgenommen und sind generell ohne Belästigung erlaubt - somit halte ich die Klausel auf Jedenfall rechtswirksam.

noch eine Anmerkung: es soll eine gezüchtete Hauskatze mit Papieren sein - ich hatte noch die Idee den Vermieter einfach jeden Tag nach ner anderen Katze zuu Fragen... müsste er dann nicht irgendwann ja sagen.. :) ok spaß bei seite...

aber könnte man nicht aufgrund der gezüchteten Art es soll eine Bengal katze sein - wenn diese z.b. sich durch Charaktereigenchaften wie, leise, vorsichtig, kletternd und wasserliebend, nicht darauf schließen dass von einer Beschädigung z.b. Kratzen an der Türe duruch die Katze bei artgerechter Haltung fast auszuschließen ist da ich ja auch als Katzenhalter diese Eigenschaften der Katze erhalten möchte...

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Hat denn der schon was zu den triftigen Gründen gesagt? Ansonsten schick ihm ein Einschreiben mit der Ankündigung, dass Du eine Katze anschaffen möchtest und ihn um seine Zustimmung bittest. Da entsprechend dem Mietvertrag der Vermieter die Zustimmung nur aus triftigem Grund verweigern kann, gehst Du davon aus, dass die Zustimmung erfolgt, falls keine triftigen Gründe geltend gemacht werden, die gegen die Haltung einer Katze sprechen.

Dann nennt er Dir entweder die triftigen Gründe (und wir können hier diskutieren, ob sie triftig sind oder nicht) oder Du hast eine Zustimmung.

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#8
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Die Haltung eines Hundes oder einer Katze sowie anderer als Tier Bedarf der Zustimmung des Vermieters


1. Muss man sich diesen Satz zurecht biegen, um zu verstehen, was er aussagen soll. Wenn es heißen soll, dass für die Haltung eines Hundes oder einer Katze, sowie anderer Tiere die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist, dann ist diese Klausel ungültig.

2. Was andere Mieter oder der Vermieter in Bezug auf Hund und Katze dürfen ist kein Freibrief für die eigene Katze.

3. Für die erleichterte Kündigung in deinem Fall benötigt der VM keine Begründung, die Frist verlängert sich nur um 3 Monate.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Der TE hat hier übriegens auch noch eine Antwort von berufener stelle bei -> Frag einen am Wald erhalten.

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#11
 Von 
astratea
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hier mal zwei Geríchtsurteile ;)

Katzenverbot in der Mietwohnung?

Die Haltung einer Katze in der Mietwohnung kann vom Vermieter nicht grundsätzlich verboten werden. (AG Hamburg AZ 8C 185/96 ) Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass von dieser Tierart keine Belästigung ausginge und man die Haltung dulden müsse. Aber auch die Wohnungsgröße ist entscheidend: Ein bis zwei Katzen sind in der Regel zumutbar. Nicht mehr zumutbar, entschied das AG Berlin-Lichtenberg (Az.: 8 C 185/96 ), sind sieben Katzen in einer 3-Zimmer-Wohnung.


Hunde- und Katzenhaltung kann im Wohnungsmietvertrag dem Mieter nicht grundsätzlich verboten werden

Gemäß § 26 des Mietvertrags wurde vereinbart, dass Tierhaltung grundsätzlich nicht gestattet ist. Nach Anmietung hat sich der Beklagte einen Hund der Rasse Chihuahua angeschafft. Der Kläger mahnte den Beklagten mehrfach wegen der unerlaubten Tierhaltung ab und kündigte mit Schreiben vom 24. 9. 1992 das Mietverhältnis fristlos. Der Beklagte bestreitet, dass irgendwelche Belästigungen von seinem Tier ausgehen. Das Mietverhältnis ist nicht durch Kündigung gemäß § 564 b BGB erloschen. Allein die fehlende Erlaubnis zur Tierhaltung berechtigt nicht zur Kündigung. Der Vermieter hat zunächst nur einen Unterlassungsanspruch. Die Kündigung wegen unerlaubter Tierhaltung ist unverhältnismäßig. Ob der Kläger mit einer zulässigen Unterlassungsklage durchgedrungen wäre, erscheint ebenfalls sehr zweifelhaft. Das Gericht schließt sich der Meinung an, dass Tierhaltung zum Wohnbegriff zählt, d. h., dass das Halten eines Hundes oder einer Katze als Inhalt normalen Wohnens anzusehen ist. Solange die Tierhaltung die Grenzen des Wohnbegriffs nicht überschritten werden, ist sie nach Ansicht des Gerichts zu dulden. Unbestritten ist, dass durch das Halten eines Hundes oder einer Katze kommunikative und pädagogische sowie medizinische Bedürfnisse erfüllt werden können. Grenzen für das Recht zur Tierhaltung ergeben sich dann, wenn die Hausgemeinschaft, insbesondere die Pflichten zur Rücksichtnahme, die Schutz- und Abnutzpflichten, durch die Tierhaltung verletzt werden. Eine solche Verletzung ist seitens des Klägers nicht substantiiert dargetragen, so dass auch eine Unterlassungsklage keinen Erfolg gehabt hätte. (AG Friedberg/Hessen, Urteil vom 26. 5. 1993 )

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Und was sollen uns jetzt 3 Urteile pro Katze von Amtsgerichten sagen? An diese Urteile muss kein anderes Gericht halten, das dürfte doch bekannt sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Wenn die Klausel da so geschrieben steht, dann ist sie per se ungültig. Hier heißt es nämlich, dassjede Tierhaltung von der Erlaubnis des Vermieters abhängt. Und die Einschränkung ist nur für Hunde und Katzen möglich.
Also, ungültige Klausel = Katze nicht zu verbieten.


Und jetzt lesen wir nochmal die komplette Klausel aus dem Eingangsposting. Da steht nämlich, dass die Haltung von Kleintieren nicht verboten ist.

Frage den Vermieter nach den Gründen (der könnte auch lauten: Mein Hund dreht durch, wenn er eine Katze auch nur riecht), aber komm nicht auf die Idee, ihn vor vollendete Tatsachen zu stellen. Denn da ihr offenbar in einem Zweifamilienhaus wohnt kann er euch ohne Angabe von Gründen einfach so die Wohnung kündigen.

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-- Editiert Moderator am 30.08.2012 13:26

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ujaboo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

danke, danke die Antwirten echt hilfreich hier... hätte ich nicht gedacht :)

so das ganze hat sich jetz aktuell noch ein bischen verändert. Und zwar nachdem ihr hier alle Fleissig mir helft, habe ich dies alles meiner Freundin mitgeteilt und meinte ich hätte ein Gespräch bei Unterzeichnung vergessen :)

und zwar dass bei unterzeichnung schon darüber gesprochen wurde dass Hund oder Katze herkommen, mündlich gab der Vermieter an kein Problem. Da wir aber selber zu wenig Zeit für einen Hund haben mit Gassi usw. haben wir dem Vermieter mitgeteilt dass wir keinen Hund hertun werden sondern wenn dann eine Katze. So und haben dann aber da wir auch teilweise auf den Hund der Vermieterin aufgepasst, und da kam dann sogar da die Vermieterin auch regelmäßig mit dem Hund bei uns war die Frage auf ob der Hund sich mit dem neuen Tier vertragen würde, was gemeintschaftlich mit sieht man dann beendet wurde...

nu bin ich durcheinander... aber wenn ich mich selbst jetzt ganz Kleinlich nehme... hat sie uns doch die Katze bereits erlaubt....

So und dann bin ich noch kleinlicher und sag das jetztige Nein müsste doch dann der Widerruf sein.. der ist in meinem Fall ja nur aus zewi Gründen möglich... ist dann auch jeder Widerruf aus anderen Gründen somit automatisch ungültig?

bzw. wenn ich schon selber sage es wird nur die Katze sein und nie ein Hund... müsste der Vermieter nicht dann schon allein deshalb da es ja nur um eine Art geht.. und sie im Grunde ja mindestens einer von beiden Arten zustimmen muss wenn kein triftiger Grund da ist ansonsten wäre dies ja wieder ein Haustierverbot von größeren Tieren welches dann wiederum im Mietvertrag stehen muss.

so nun weiß ich gar nicht mehr weiter....

Hilf!!! ich möchte mich nicht gerichtlich einigen müssen und zum anderen möchte ich meine Katze.....


die Katze hat doch auch ein Recht auf eine Artgerechte Haltung wenn sie schon von nem Züchter verkauft wird.... :)

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-- Editiert Ujaboo am 29.08.2012 18:04

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Das Problem sehe ich persönlich weniger in der Frage danach, ob Katzenhaltung legitim ist bzw. verweigert werden kann und/oder ob sie erlaubt wird/wurde.

Angenommen also die Katzenhaltung ist juristisch in Ordnung oder angenommen der Vermieter hätte sich schon einmal positiv zu dieser geäußert. Dann schafft man sich das Tierchen an (obwohl sich der Vermieter ausdrücklich dagegen äußerte) und risktiert so die Kündigung nach § 573a.
Ich persönlich würde daher großen Wert darauf legen die Anschaffung in Einverständnis mit dem Vermieter abzuwickeln, denn ansonsten hilft auch alles 'Recht haben' nicht weiter, weil die Kündigung ebenso rechtens wäre.

Bzw. wenn man unbedingt die Katze will, sollte man sich zumindest auf einen Umzug einstellen oder mit sich selbst abklären, ob man diesen nicht von sich selbst aus anstrebt.

Zitat:
Frage den Vermieter nach den Gründen (der könnte auch lauten: Mein Hund dreht durch, wenn er eine Katze auch nur riecht), aber komm nicht auf die Idee, ihn vor vollendete Tatsachen zu stellen. Denn da ihr offenbar in einem Zweifamilienhaus wohnt kann er euch ohne Angabe von Gründen einfach so die Wohnung kündigen.

Das 'vor vollendete Tatsachen stellen' empfinde ich auch zwischenmenschlich "etwas" daneben und ist bestimmt nicht die feine Art. Man sollte doch meinen können, dass mündige Menschen miteinander sprechen können.
Das führt nur zum Aufschaukeln, Fronten verhärten sich, dann gibt's wg. der Kaution den nächsten Zoff etc. pp.
Mit solchem Verhalten würde man sich auch Kulanz seitens des Vermieters verspielen, wenn es eben um solche Fragen wie Schönheitsreparaturen o.ä. geht

Overall just my two cents.

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

-- Editiert Katanaka am 29.08.2012 18:08

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ujaboo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Auch jetz allein damit dass der Vermieter weiß dass ich eine Katze möchte und ihm das nicht passt.... risikiere ich eine Kündigung nach § 573a.

Und aktuell lässt auch Vermieter so von gar nicht mit sich reden...

-- Editiert Ujaboo am 29.08.2012 18:30

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ujaboo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Aber wegen der Kündigung selbst wenn ich jetz Umziehe wo generell alle Haustiere erlaubt sind.. wenn es dem Vermieter aufeinmal nicht passt ist es generell in so einer Wohnkonstellation wie aktuell so dass man jederzeit mit einer Kündigung nach § 573a rechnen muss - und somit grundsätzlich benachteiligt wird.

- Könnte dieses Kündigungsrecht nicht auch Auswirkungen auf die Haustierhaltung haben... somit könnte der Vermieter jederzeit mit der Kündigung drohen wenn ihm Haustiere nicht passen - somit könnte er von mir ich sage mal emotional ein komplettes Haustierverbot erzwingen... boah is das unmenschlich.. :(


wow hab ich wirre Gedanken...

-- Editiert Ujaboo am 29.08.2012 18:48

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Verbessert es Ihre Lage, wenn Sie das Kündigungs-Risiko eigenmächtig verschärfen?

Rechtliche Einschätzung haben Sie von Fr. Jacobi schon erhalten und einige gute Beiträge hier. Ich - ganz persönlich - in Ihrer Lage würde es nicht tun, weil es mir zu riskant wäre einen Kleinkrieg anzufeuern und evtl. vorhandene Kulanz ganz zu verspielen. Doch was Sie im Endeffekt machen und wie Sie sich entscheiden, ist Ihr Bier.

Man müsste dann eben nur mit der Konsequenz leben, wenn die Anschaffung einer Katze das 'Fass zum Überlaufen bringt' und damit die Kündigung nach sich zieht (was natürlich nicht zwangsläufig gesagt ist, aber das Risiko können Sie vermutlich besser einschätzen).
Wenn man damit kein Problem hat, ist's ja auch gut.

Zitat:
passt ist es generell in so einer Wohnkonstellation wie aktuell so dass man jederzeit mit einer Kündigung nach § 573a rechnen muss

Zumindest besteht m.W.n. diese Möglichkeit, ja. So ist es nun einmal. Doch man wird ja nicht gezwungen in eine Wohnung zu ziehen, die in einem vom Vermieter ebenfalls bewohnten Zweifamilienhaus liegt.

Inhaltlich kann ich nun aber auch nicht mehr beitragen, als ohnehin schon geschrieben. Mich würde nur die weitere Entwicklung interessieren, weshalb es mich freuen würde, wenn Sie die Mitleser/-schreiber (inkl mir :) ) hier auf dem Laufenden halten könnten.



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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

-- Editiert Katanaka am 29.08.2012 18:49

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)


quote:
und sie im Grunde ja mindestens einer von beiden Arten zustimmen muss wenn kein triftiger Grund da ist


Wie kommst du auf diese Logik? Sie muß keinem der beiden Arten zustimmen.

quote:
ansonsten wäre dies ja wieder ein Haustierverbot von größeren Tieren welches dann wiederum im Mietvertrag stehen muss.


Es steht im Vertrag, dass Hunde oder Katzen der Zustimmung bedürfen. Weiter muß das nicht ausgeführt werden.

quote:
die Katze hat doch auch ein Recht auf eine Artgerechte Haltung wenn sie schon von nem Züchter verkauft wird....


Mir ist dieser Gedankengang jetzt nicht ganz klar. Aber ich denke, die Katze hätte auch woanders eine artgerechte Haltung.

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-- Editiert Moderator am 30.08.2012 13:28

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Es ist nunmal so, dass man in der hier vorhandenen Konstellation einer gewissen Willkür des Vermieters ausgesetzt ist. Wenn der sich nicht wegen der Katze rumstreiten will, dann hat er nunmal das Recht grundlos zu kündigen. Und es gab bisher kein Zeitalter wo Informationsbeschaffung so einfach war wie sie heute ist.

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-- Editiert Moderator am 30.08.2012 13:29

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

quote:
Somit wäre mir dies das Verhältnis zu VM egal.


Bis dahin habe ich mittlerweile mitgelesen.

Und nun stellt sich für mich hier die Frage, ob dir bewusst ist, da du ja offesichtlich in einem Zweifamilienhaus wohnst, in dem auch der Vermieter selbst wohnt, er dir ohne Angabe von Gründen kündigen kann?

Wäre dir das dann auch noch egal?



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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ujaboo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

sagen wir mal so... da Ich die Katze möchte...

.. entweder ich nerv den Vermeiter - und riskiere Kündigung
.. ich hole die Katze riskiere ich Kündigung
.. und grundsätzlich riskiere ich die immer...

so da VM defintiv keine Katze im Haus möchte - müsste ich ja im Endeffekt wenn ich mir wegen ner Katze ne neu Wohnung suche ja auch Kündigen.

und die Kündigung risikiere ich ja so gesehn ja nur damit.. wenn er die Katze bemerkt und es ihm zu viel wird..

inzwischen wäre ich schon soweit und einfach Katze her und mal abwarten...
wenn der VM dann wirklich auch von der Katze belästigt wird.. müsste ich mir ja sowieso was anderes überlegen , weil sowas geht ja auch als Katzenhalter nicht dass die Katze andere belästigt.. mal ganz unabhängig von der Kündigung die ich riskiere..

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1x Hilfreiche Antwort


#24
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

In Mietvertrag ist vereinbart, die Tierhaltung bedarf vorheriger Zustimmung des Vermieters.
Hinterher will der Mieter die Nicht-Zustimmung nicht akzeptieren.

Katze ist empfindsam. Sie würde sich in einem Haus mit Streitigkeiten nicht wohlfühlen.

Man kann nicht alles haben wollen. Entweder Katze oder andere besser geeignete Katzen Wohnung suchen.




1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

Hallo,

wenn Du unbedingt eine Katze haben möchtest und Katzenhaltung in Deiner derzeitigen Wohnung ganz einfach verboten ist, dann gibt es doch nur die Möglichkeit, sich eine andere Wohnung zu suchen. Und ich würde mir ja lieber selbst die Wohnung erstmal suchen, statt mich kündigen zu lassen vom VM. Und für so ein Tier ist ein Umzug auch stressig. Warum nicht erst Umzug und dann die Katze??

quote:
und die Kündigung risikiere ich ja so gesehn ja nur damit.. wenn er die Katze bemerkt und es ihm zu viel wird..
inzwischen wäre ich schon soweit und einfach Katze her und mal abwarten...
wenn der VM dann wirklich auch von der Katze belästigt wird.. müsste ich mir ja sowieso was anderes überlegen , weil sowas geht ja auch als Katzenhalter nicht dass die Katze andere belästigt.. mal ganz unabhängig von der Kündigung die ich riskiere..



Das ist doch komplett unsinnig. Die Katze muss keinen belästigen, damit Du die Kündigung kriegst. Der VM sagt "nein" zur Katze und damit fertig. Sobald der mitbekommt, dass Du die Katze trotzdem angeschafft hast, kann der Dir kündigen. Belästigung hin oder her.
Und wie Du eine Katze geheim halten willst auf Dauer ist mir schleierhaft.
A) liegen Katzen sehr, sehr gerne auf der Fensterbank und gucken raus. Könnte der VM durchaus mal sehen. Und selbst wenn nicht, so hast Du doch
B) das Katzenstreu zu entsorgen. Willst Du demnächst Deinen Müll immer nachts rausbringen und in der Tonne wühlen, um derartige Abfälle (auch Futterdosen etc. ) unter anderem Müll zu begraben?
C) muss so ein Tier zum Tierarzt. Evtl. läuft man dem VM zufällig mit Katze in der Hand über den Weg. Und meine beiden zumindest haben dabei immer derartig Angst, die miauen das ganze Haus zusammen.
D) es würde ja schon langen, wenn der VM Dich beim Katzenstreu in die Wohnung schleppen sieht, um zu wissen, dass Du eine Katze hast.

Wenn Du den VM derart vor den Kopf stoßen willst, tu das. Aber ich würde ja nicht davon ausgehen, dass eine Katze im Haus unbemerkt bleiben kann.

LG

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Nrw_Lady
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 67x hilfreich)

Soweit ich weiss,ist eine Katzenhaltung vom Vermieter zu genehmigen,oder auch nicht,da sie nicht mehr zur typischen Kleintierhaltung zählt.

Ich musste mir auch erst die schrifliche Zustimmung vom Vermieter holen, um meinen 2Katern Asyl gewähren zu können.

,


-----------------
"N_L"

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Ujaboo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)


quote:
A) liegen Katzen sehr, sehr gerne auf der Fensterbank und gucken raus. Könnte der VM durchaus mal sehen. Und selbst wenn nicht, so hast Du doch B) das Katzenstreu zu entsorgen. Willst Du demnächst Deinen Müll immer nachts rausbringen und in der Tonne wühlen, um derartige Abfälle (auch Futterdosen etc. ) unter anderem Müll zu begraben?
C) muss so ein Tier zum Tierarzt. Evtl. läuft man dem VM zufällig mit Katze in der Hand über den Weg. Und meine beiden zumindest haben dabei immer derartig Angst, die miauen das ganze Haus zusammen.
D) es würde ja schon langen, wenn der VM Dich beim Katzenstreu in die Wohnung schleppen sieht, um zu wissen, dass Du eine Katze hast.




zu diesen Punkten -
a) ich möchte die Katze nicht verstecken- VM darf die ruhig sehen mitbekommen - hab ihm ja auch gesagt dass ich sie trotzdem hertue.
b) in der Wohnung ist schon ein Weißbauchigel - welcher auch Katzenfutter frisst, Katzensteu benötigt( wenn auch nur in geringer Menge)
und
c) muss so ein Tier zum Tierarzt. Evtl. läuft man dem VM zufällig mit Katze in der Hand über den Weg. Ja und.

es geht ja darum dass mir bei jeder tätigkeit, katze hertun, mit VM reden usw. mir mit der Kündigung gedroht wurde.

und dass ich die Katze trotzdem her tue liegt daran - das Ja zu einer Katze generell war mündlich zur Unterzeichnung des Mietvertrages unter Zeugen vorhanden, ich war nur so dumm und hab den VM eben informiert dass nun eben die Katze bald in der Wohznung ist - und dann hat der VM eben Nein gesagt und auch nachfrage keine Angaben gemacht - sondern gemeint wenn ich weiter Frage hat das Konsequenzen.

Jetzt könnte /müsste ich ja evtl. gerichtlich vorgehen.
Aber es spielt auch keine Rolle ob die Katze rechtens ist oder nicht, ich selbst möchte nicht gegen den VM etwas machen.

Solange VM Nein sagt bleibt es beim Nein, wenn auch unverständlich und zu nem anderen Beitrag ich meinte nicht dass der VM nur Kündigen kann wenn die Katze ihn belästigt.
Kündigen kann er IMMER.
Nur wenn die Katze andere belästigt liegt es ja in meinem Interesse dass sie es nicht tut.

Aber trotzdem vielen Dank für eure Beiträge -ich denke auch mit der Aussage durch Fr. Jacobi, vielen dank auch an der Stelle -hilft mir das einiges weiter. Tortzdem finde ich es sehr interessant - dass es sehr unterschieldliche Meinungen zu diesem Thema gibt. WAS auch wieder zeigt - wie unterschiedlich und ungenau (keine Kritik an jemanden) man und mir eingeschlossen so ne Klausel lesen kann, bzw. auch irgendwie jeder recht hat... wenn man nur einzelne Sätze der Klausel betrachtet.

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Wobei man auch festhalten sollte (obwohl sie sich bei Fr. Jacobi freundlich bedanken), dass Sie ihren Ratschlag gänzlich in den Wind geschlagen haben.

quote:
Aufgrund des wirksam vereinbarten Erlaubnisvorbehalts im Mietvertrag sollten Sie nicht ohne Zustimmung/Erlaubnis des Vermieters eine Katze anschaffen und in der Wohnung halten. (...) Das Anschaffen einer Katze sollte daher zur Vermeidung von Streitigkeiten und Unstimmigkeiten unbedingt vorher mit dem Vermieter geklärt werden.

Quelle

Naja, muss man selbst wissen.
Solange man dann nicht anfängt zu lamentieren, wenn es zur Kündigung kommt und der VM auf rigorose und kompromisslose Einhaltung der Pflichten bei Auszug besteht, ohne jedes Entgegenkommen... dann ist ja alles in Ordnung. Man sollte eben nur mit der Konsequenz seiner Entscheidungen leben können.
Mit "gemeint wenn ich weiter Frage hat das Konsequenzen." wurden Sie ja zumindest vorgewarnt.
Und ein Kätzchen findet einen Umzug vielleicht auch ganz interessant.

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

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