Verleumdung - des Gelddiebstahls beschuldigt

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
ratlos2004
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Verleumdung - des Gelddiebstahls beschuldigt

wie kann sich jemand wehren, der des gelddiebstahls beschuldigt wird??? eine anzeige wird nicht erstattet und ein mediator wird abgelehnt. eine ausprache zu klärung des sachverhalts wird abgebrochen, weil dann unstimmigkeiten zu tage treten. bin mir sicher die polizei würde schon allein klären können, daß es nur eine vorsätzliche verleumdung ist.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
py27
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 5x hilfreich)

sorry, drifte fast schon wieder in sowas wie "123Psychologie" ab, statt "123Recht". ... aber, wenn zwar beschuldigt wird, keine Anzeige erstattet wird, auch ein Vermittler abgelehnt wird ... das klingt doch fast so, als ob das ganze eigentlich nur ein Nebenkriegsplatz zu einem Thema ist, auf dem der andere nicht so leicht gewinnen kann, oder zumindest verleumden kann. Große Frage: Was ist der Hauptrkriegsschauplatz?

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#2
 Von 
ratlos2004
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ich soll ausgeschaltet werden, das fing mit einer körperverletzung gegen meine person an und nun geht es um ein erbe, aber das is so schlecht nachzuweisen.

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo, meinst du nicht, dass du mit dieser Frage im Forum " Familienrecht " etwas falsch liegst ? Würde doch eher ins " Strafrecht " gehören oder ?

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#4
 Von 
ratlos2004
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

ja irgendwo fange ich an. und nun hab ich erst mal im familienrecht ein anliegen.

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#5
 Von 
Mick-Berlin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo "ratlos",
bin zwar auch kein Spezialist, aber eine Idee für Dich könnte sein, Unterlassung zu verlangen.
Soweit ich es mal verfolgen konnte, ist dazu ein anwaltliches Schreiben erforderlich (kann sein dass ein eigenes sogar reicht), in dem kurz geschildert wird WAS fälschlicherweise behauptet wird und in dem die Abgabe einer Unterlassungserklärung - mit Hinweis auf einen Geldbetrag der bei jedem Fall der Zuwiderhandlung fällig wird - verlangt wird. Mit Fristsetzung (z.B. zwei Wochen), und gleich Androhung einer Unterlassungsklage bei nicht fristgerechtem Eingang.
Hinweis: Natürlich brauchst Du, sowohl im Falle einer Klage als auch im Falle einer Zuwiderhandlung, dann im Ernstfall auch den Nachweis für eine Verleumdung. D.h. am besten schriftliche Verleumdungen oder wenigstens schriftliche Zeugenaussagen.
Sonst geht's nach hinten los und Du hast obendrein noch die Kosten...
Gruss

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#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

gut, wenn du meinst, dass diese Frage ins Familienrecht gehört... bitte! Ich denke aber, dass du im Forum Strafrecht mehr qualifizierte Antworten bekommst

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#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

(1) es gehört schon etwas mehr dazu um eine gerichtliche Unterlassungsverfügung zu erwirken, als eine Aufsetzung eines Schriftsatzes. Dieses kommt sehr auf die genauen Einzelheiten des jeweiligen Falles an.

(2) Um sich gegen Verleumdungen/Rufschädigungen usw zu wehren, steht Ihnen die Möglichkeit der strafrechtlichen Anzeige gemäß §§186 , 187 StGB offen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#8
 Von 
ratlos2004
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

danke erst mal allen

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