verkehrsrecht ,Autounfall

2. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
sale441
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
verkehrsrecht ,Autounfall

Hallo
Heute bin ich in einem Unfall verwickelt worden und brauche dringend Beratungshilfe der unfall ist folgendes gelaufen. .ich fuhr aus einem privaten Parkgelände quer in eine Verkehrsstraße die beläuft auf 2 Richtungen getrennt teilweise mit durchgezogen line .ein spür der nah zu mir ist bzw in meiner seite fährt nach oben und ein spür der fährt nach unten und das ist der spür der weit von mir ist.ich guckte beide Seite richtig hin und her die Autos die nach oben fahren wollen, hielten für mich an damit ich in den anderen Spur einfahren kann, auf den spur der nach unten fährt .wie gesagt ich guckte richtig auf den beiden Verkehrsrichtungen an ..es waren keine Autos da ..ich mache den ersten Gang und fuhr los und plötzlich kommt ein Auto aus heiterem Himmel in den falschen Spur gegen mein Verkehrsrichtung d.h dieser spur ist für diejenige der nach unten fährt und sie fähr nach oben ...und es Kamm zu unfall zu einem Zusammenstoß mein Nummer Schild gegen ihre " fahrerin" vordere richten radläufer. Der Polizei hat den Ansicht dass wir beide unfallverursacher sind ..ich habe die Entscheidung nicht akzeptiert. Kann jemand der Ahnung hat mir beraten vielleicht. Und ich bin sehr dankbar

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Ich sehe die Hauptschuld bei dir, da du eben nicht vorfahrtberechtigt warst.
Der andere hat zwar die wartenden Fahrzeuge überholt und war dann beim Aufprall auf der falsche
Fahrspur, aber trotzdem dir gegenüber vorfahrtsberechtigt.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

leider ist die Schilderung der Situation relativ schlecht (wenn Deutsch nicht deine Muttersprache ist sei dir verziehen, ansonsten bitte überarbeiten). Außerdem solltest du mal Absätze bilden, so ist es fast unlesbar.

Zitat:
teilweise mit durchgezogen line
Was soll ich mir darunter vorstellen? Durfte die Unfallgegnerin dort nicht überholen? Und wenn ja, durftest du denn nach Links einbiegen?

Kannst du mal den genauen Unfallort nennen? (nur wenn du möchtest natürlich)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
leider ist die Schilderung der Situation relativ schlecht (


So recht verstehe ich es auch nicht.
Von wo kamen Sie und in welche Richtung wollten Sie?
Rechts, links?

Versuchen wir es mal Anhand dessen was gegeben ist:

Straße ist 3 spurig, 2 Fahrstreifen nach "oben", 1 nach "unten".
Durchgezogene Linie, unterbrochen für Ein- und Ausfahrten.
Verkehr nach "oben" hielt an um Sie einfahren zu lassen.
Bedeutet für mich Sie wollten auch nach "oben" fahren und mussten erst noch die Fahrbahn nach "unten" überqueren. Ansonsten macht es keinen Sinn das der Verkehr für Sie anhält und Sie den Unfallgegner auf der Fahrerseite getroffen haben.

Unfallgegner fährt auf der Gegenfahrbahn am wartenden Verkehr vorbei, um möglicherweise weiter oben links abzubiegen (sonst macht das ebenfalls keinen Sinn....)

Ich hab mal ein kleines Bildchen gemalt, grün = Ihr geplanter Fahrweg, rot = der des Unfallgegners,
Passt das halbwegs?





Was Sie tun sollten, falls noch nicht geschehen, den Unfall Ihrer Versicherung melden.
Ihre Haftpflichtversicherung ist nicht nur dazu da Schäden zu regulieren, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen ab.
Sie sich aber vorher Hilfe bei der Formulierung des Unfallhergangs holen, sonst könnte es schwrierig werden.


-- Editiert von spatenklopper am 04.10.2015 15:34

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