ein herzliches grüzi in die Runde....
ich bin schon länger auf der suche nach einem macbook und habe/hatte es eigentlich schon gefunden
folgendens problem/sachverhalt:
ich habe mit einem verkäufer geschrieben.
dieser hat mir seine preisuntergrenze genannt: "er würde es nicht unter xxx euro verkaufen".
ich habe ihm dann in meiner nächsten mail gesagt dass ich damit einverstanden bin!
einige zeit später hat er geschrieben dass er es bereits für einen höheren betrag an jemanden anders verkauft hat.
habe ich recht auf schadenersatz? bzw erfüllung vom kaufvertrag?
eine zahlung konnte von mir noch nicht getätigt werden, da er mir noch keine kontodaten zugesandt hatte
ist ein kaufvertrag durch beidseitige Einwilligung entstanden?
dank vorab
der gölpi
verkäufer hat preisuntergrenze für macbook pro genannt vertag gültig?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Zitatist ein kaufvertrag durch beidseitige Einwilligung entstanden? :
Nein.
Das beidseitige fehlt in Ihrer Schilderung.
Zitater würde es nicht unter xxx euro verkaufen :
Bedeutet eben nicht, dass er es für xxx Euro an Sie verkauft.
hallo spatenklopper,
danke für die schnelle antwort
aber verstehen tue ich es irgenwie nicht:
er sagte doch dass er es nicht unter summe x verkauft, das bedeutet doch im Umkehrschluß dass er mit diesem von Ihm genannten betrag bzw der Betragsuntergrenze einverstanden wäre bzw. ist oder etwa nicht???
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Zitater sagte doch dass er es nicht unter summe x verkauft, das bedeutet doch im Umkehrschluß dass er mit diesem von Ihm genannten betrag bzw der Betragsuntergrenze einverstanden wäre bzw. ist oder etwa nicht??? :
Nein. Er würde es nicht unter xx verkaufen heißt er möchte es keinesfalls unter xx verkaufen.
Es impliziert noch nicht einmal, dass er überhaupt an dich verkaufen will.
achso danke
in seiner letzten antwort stand:
er wußte nicht das dass macbook so viel wert ist, und dass ihm zwischenzeitlich jemand mehr geboten und und er es verkauft hat.
allerdings eine direkte verkaufszusage hatte er mir nicht gemacht frei nach dem motto:"ich bin mit ihrem preis einverstanden oder ähnliche antworten
Es lag in diesem Falle höchstens ein Kaufangebot vor - mehr nicht. Der Verkäufer ist aber nicht verpflichtet, sich bei allen interessenten zu melden dass es jemanden gibt, der mehr bezahlt und er diesem Bieter den Zuschlag gibt.
Wie meine Vorredner, sehe ich auch hier keinen wirksam geschlossenen Vertrag zwischen gölpi56 und dem Anbieter.
Hallo,
mal ein kleines Beispiel für dich zum Verständniss der Sache!
Ich frage dich, ob du mir dein AUto für XEuro verkaufen würdest, du sagst nein, du würdest es nicht unter XEuro verkaufen. Dann ziehe ich den genannten Betrax X aus der Tasche und gebe ihn dir. Deiner Meinung nach müsste ja ein gültiger KV entstanden sein.
Denk jetzt noch mal drüber nach, ob du das jetzt dann immer noch so sehen würdest...
Zitathallo spatenklopper, :
ddas bedeutet doch im Umkehrschluß dass er mit diesem von Ihm genannten betrag bzw der Betragsuntergrenze einverstanden wäre bzw. ist oder etwa nicht???
Nö das bedeutet nur das was er gesagt hat. Er verkauft es nicht unter Summe X - aber sehr wohl darüber.
nicht so viel reininterpretieren....
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