verjährung nach rechungsstellung oder nach leistungserbringung

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
tl-dietmar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
verjährung nach rechungsstellung oder nach leistungserbringung

hallo zusammen,

gestern haben wir einen mahnbescheid vom gericht bekommen über eine noch nicht gezahlte Rechnung angeblich datiert vom 16.6.2001. die Leistung (Röntgen im Krankenhaus) wurde am 11. Oktober 2000 erbracht. Uns ist nie eine Rechnung gestellt geschweige denn eine Mahnung zugestellt worden.
Ich will mich um die Zahlung der Rechnung gar nicht drücken, aber ich sehe nicht ein die Mahnkosten zu bezahlen.
Wie ist die Rechtslage: Muß ich die Mahnkosten bezahlen?
Kann ich wenns hart auf hart kommt mit Verjährung drohen.

Pikanterweise ist der Rechnungssteller der Chefarzt der Röntgenabteilung in der Klinik in der meine Frau arbeitet.

Zimelich schlampige Arbeitsweise, zudem ist das noch mehreren passiert wie uns eine Mitarbeiterin steckte.

würde mich freuen wenn mir einer weiterhelfen könnte.

Gruß dietmar

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Handwerksrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen