vergleich nicht erfuellt - zahlung der Abfindung

2. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
roland senner
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
vergleich nicht erfuellt - zahlung der Abfindung

Mit meinem ehem. Arbeitgeber habe ich vor Gericht einen Vergleich geschlossen, der u.a. die Zahlung einer Abfindung beinhaltet. Diese
Zahlung ist jetzt nicht erfolgt.
Muss ich nochmal anmahnen oder was kann ich tun?

vielen Dank


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
PanDragon
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

nein, Sie müssen nicht mehr mahnen, der Arbeitgeber ist laut dem gerichtlichem Vergleich bereits in Verzug, Sie können gleich beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen oder zu einem Anwalt gehen, der das für Sie erledigt.

Gruß ;)

-----------------
"Luther PanDragon"

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