vergleich nicht eingehalten - zurücktreten?

3. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
xkirax
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
vergleich nicht eingehalten - zurücktreten?

Hallo :)

Folgendes, nach nicht erscheinen und zurücktreten vom Vergleich kam es zu dem Verhandlungstag. Nun wurden wir erneut gefragt ob wir uns nicht auf diesen Vergleich einigen wollen. Völlig überrumpelt habe ich dem zugestimmt und mein Anwalt hat nix dazu gesagt! Was ich im Nachhinein sehr enttäuschend find, denn das hätte ich lieber nicht getan. Aber das ist dann wohl einfach Pech oder?

Nun habe ich zwar Abrechnung und Geld erhalten, aber nicht so wie ich sollte. Erstmal hat er einen falschen Betrag gezahlt, und nicht an Dritte gezahlt was die zu bekommen haben, so wie er gesollt hätte. Zeugnis habe ich auch nicht bekommen. Sprich er macht weiterhin was er will. Kann man diesen Vergleich nun anfechten wenn er sich nicht dran hält? Oder muss man das alles so hinnehmen, weil er ja zumindest gezahlt hat, wenn auch falsch?

Viele Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Arbeitsrecht ist das nun nicht gerade.
Am besten fragst du deinen Anwalt.

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#2
 Von 
xkirax
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

War ja vor dem Arbeitsgericht, deshalb hier.
Naja und ein Punkt ist ja, dass ich mich vollkommen fehlberaten fühle...

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