urlaub bei arbeitsbeginn am 8.4.2013

16. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
knuddel50
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 99x hilfreich)
urlaub bei arbeitsbeginn am 8.4.2013

ich habe mitten im jahr angefangen, für ein volles jahr stehen mir 21 tage urlaub zu, wieviel steht mir für die zeit zu- ich bin der annahme 16 tage, aber mein Arbeitgeber meint nur 15, da der april nur zur hälfte gerechnet wird. was stimmt nun- vielen dank

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16 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wenn du am 18 April angefangen hast zu arbeiten, sind im September 05 Monate voll - die Wartezeit von 6 Monaten ist also noch nicht erfüllt. Einen Urlaubsanspruch hast du derzeit also noch nicht, sondern ernst im nächsten Monat.
Deine Frage zielt aber vermutlich auf etwas anderes: im Bundesurlaubsgesetz heißt es, dass Urlaubsanspruch für volle Monate erworben wird. Volle Monate wiederum sind nicht identisch mit Kalendermonaten. Am siebten Oktober also ist deine Wartezeit von 6 Monaten erfüllt; am Jahresende wird dich ereilen, was dein Chef meint: dass dir im April ein paar Tage zum vollen Monat fehlen.

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#2
 Von 
knuddel50
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 99x hilfreich)

ich muss meinen urlaub bis ende november nehmen, dann ist sperre bei uns. ich weiss nur nciht ob ich richtig liege, dass der april voll gerechnet wird- da ich am 08.04.13 angefangen habe, also vor dem 15. oder ob der april nur mit nem halben monat gerechnet wird

98x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Hast Du in der Zeit vom 1.1. Bis 7.4 bereits Urlaub von einem anderen AG bekommen?
Wenn nicht, dann steht Dir nach 6 Monaten (8.10.) der volle Urlaubsanspruch zu, jedoch mindestens 4 Wochen = 20 Tage bei einer 5-Tage- Woche.


@blaubâr

Warum vergisst Du das regelmäßig? Das gilt doch auch bei Tarifverträgen.

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#4
 Von 
knuddel50
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 99x hilfreich)

es geht mir hier um die berechnung.- ich war bis 7.4. arbeitslos, ich will nur wissen wie die berechnung des anteiligen urlaubs erfolgt, ob 15 oder 16 tage am ende rauskommen

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Du verstehst es scheinbar nicht? Es besteht nach 6 Monaten Anspruch auf den vollen Urlaub und nicht nur auf anteiligen. Das ergibt sich aus dem Umkehrschluss von § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 BUrlG .

Wenn Du unbedingt Teilurlaubsansprüche berechnen willst: für halbe, viertel, Dreiviertel oder wie auch immer angefangene Beschäftigungsmonate ( nicht Kalendermonate! ) gibt es keinen anteiligen Urlaubsanspruch! Spielt aber rechtlich keine Rolle, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens bis zum 8.10.2013 weiterlaufen sollte.

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#6
 Von 
knuddel50
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 99x hilfreich)

ich war vom 1.1.13- 7.4.ARBEITSLOS;
DA ZAHLT MIR KEIN ARBEITGEBER DEN VOLLEN JAHRESURLAUB- also nur anteilig- es geht nur darum, ob ich im oktober 15 oder 16 tage anteiligen urlaub habe

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Willst Du die Rechtslage wissen oder nicht? Wenn Ag und An nicht ins Gesetz schauen wollen und auch sonst keine Lust haben eine Suchmaschine ihrer Wahl zu bedienen, dann ist es doch sowieso Wurscht oder nicht?

-- Editiert 1000kleinesachen am 16.09.2013 20:03

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#9
 Von 
knuddel50
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 99x hilfreich)

wieviel mal soll ich das nich sagen- bis 7.4. arbeitslos und ab 8.4. wieder arbeit- würde ich das volle jahr arbeiten- dann wären es 21 tage, aber da ich erst im april angefangen habe bekomme ich nur anteiligen urlaub, da ist es wurscht ob
ich das halbe jahr warten muss oder nciht- ich will nur wissen wie die berechnung ist- ob der april voll zählt oder nicht- ob 15 oder 16 tage rauskommen- mehr will ich gar nciht wissen- einfach nur die berechnung und wie es mit dem monat april ist, da ich erst mitten im monat angefangen habe

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#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Aber das ist irrelevant, da du nach 6 Monaten, also ab dem 8. Oktober den vollen Urlaubsanspruch von 21 Tagen hast hast, solange keine pro rata temporis Regelung vorgesehen und zulässig ist.


Richtig. Bei einer wirksamen vertraglichen Unterscheidung zwischen dem gesetzlichen Mindesurlaub von 20 Arbeitstagen und dem großzügig gewehrtem zusätzlichen Urlaubstag könnte nur Anspruch auf die 20 Tage bestehen. Würde mich aber sehr wundern, wenn es eine wirksame Klausel dazu im AV.

Gleichwohl bin ich nicht naiv und kann mich sehr wohl in den betroffenen AN hineinversetzen. In der Regel wird man darüber keinen großartigen Disput mit dem AG führen. Die Situation wird dann wohl erst eine andere, wenn das Arbeitsverhältnis von wem auch immer beendet wird.

Recht haben und bekommen. Leider!

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#12
 Von 
knuddel50
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 99x hilfreich)

also ich komme hier nicht wirklich weiter, kann mir denn keiner die berechnung sagen
21 tage urlaub für ein volles jahr- arbeitsbeginn 8.4.
vor nicht gearbeitet- wie wird der anteilige urlaub berechnet- mehr will ich doch gar nciht wissen

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#14
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wie wird der anteilige urlaub berechnet- mehr will ich doch gar nciht wissen <hr size=1 noshade>


Es ist wiklich nicht zu fassen, willst Du uns auf den Arm nehmen? Mach doch wenigstens mal Deine Rechnung auf.

quote:<hr size=1 noshade>Beispiel: Ein seit dem 1. Mai beschäftigter Arbeitnehmer hat, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens bis zum 30. Oktober besteht, in dem betreffenden Kalenderjahr Anspruch auf den vollen Urlaub i. H. v. 24 Werktagen. Aber: Ist der Arbeitnehmer vor dem 1. Mai, also in der Zeit vom 1. Januar bis 30. April, einer Beschäftigung nachgegangen und ist ihm für diesen Zeitraum vom alten Arbeitgeber Urlaub gewährt bzw. abgegolten („ausbezahlt") worden, kann er diesen Urlaub vom neuen Arbeitgeber nicht nochmals fordern, § 6 Abs. 1 BUrlG . <hr size=1 noshade>


http://www.ihk-ostbrandenburg.de/html/11867-Urlaub

Da man als Arbeitsloser keinen Urlaub im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes bekommt, ist in Deinem Fall nichts abzuziehen.

Das kann man nun wirklich auf jeder Internetseiten zum Thema Urlaub durchlesen. Auch wenn es nicht das kleine 1x1 ist, sondern sich das BUrlG der höheren Mathematik verschrieben haben mag - wir haben uns das nicht ausgedacht!

-- Editiert 1000kleinesachen am 16.09.2013 20:36

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#15
 Von 
knuddel50
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 99x hilfreich)

ich hatte ja von meinem chef schon 8 tage urlaub erhalten, weil ich den urlaub schon gebucht hatte bevor ich angfangen ahbe zu arbeiten- vondaher steht mir der volle jahresurlaub nicht mehr zur verfügung-

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