unzulässiges Widerspruchsverfahren

1. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Rechtsdreher
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
unzulässiges Widerspruchsverfahren

Hallo,

eine Behörde erlässt einen Verwaltungsakt. In diesem teilt sie mit, dass A die Möglichkeit hat, Widerspruch einzulegen. A widerspricht und die Behörde führt das Widerspruchsverfahren durch, hebt den Verwaltungsakt aber nicht auf. In Bescheid steht, dass man gegen diesen Widerspruchsbescheid Klage innerhalb eines Monats einlegen kann.

Jedoch ist nach dem Gesetz überhaupt kein Widerspruchsverfahren durchzuführen.

Hat A gemäß §58 VwGO ein Jahr Zeit, um Klage einzureichen, weil die Rechtsbehelfsbelehrung des Verwaltungsaktes falsch ist und im Widerspruchsbescheid auch nicht darauf hingewiesen wurde, dass A gegen den Verwaltungsakt Klage einreichen kann (sondern nur gegen den Widerspruchsbescheid, den es gar nicht gegen hätte dürfen)?

Oder gilt die Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid auch für den Bescheid des eigentlichen Verwaltungsaktes? Ist damit die Klagefrist von einem Monat gegen den Verwaltungsakt wirksam angelaufen.

Vielen Dank für eine Antwort.

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