unverständl. Zuständigkeit nach Wiedereinsetzung

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
tenor
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
unverständl. Zuständigkeit nach Wiedereinsetzung

Sachverhalt eines theoretischen Falls:
Angenommen:
1.MB und VB werden beim Gericht in H erlassen.
Antragsteller ist I für B. Antragsgegner ist X.

2.Angegeben vom Antragssteller sind im MB und VB das Prozessgericht A.

3.X reicht gegen VB beim Mahngericht in H Einspruch und Wiedereinsetzungsantrag ein . X hatte das Verfahren nicht mitbekommen. Er erfuhr von der Schufa von einer Forderung.

4. Gericht H reicht an Gericht A weiter (wegen
Punkt 2).

5. Die Wiedereinsetzung wird gewährt. Im Beschluss steht, dass X den MB und VB nicht erhalten hat.

6. Es ist ein Gütetermin angesetzt.

7. Für X kann niemals das Gericht in A zuständig gewesen sein. Zuständig war und ist das Gericht in L.

8. X wies in seinem Wiedereinsetzungsantrag auf die Unzuständigkeit hin, das Gericht in A überging diesen Sachverhalt aber – ohne Stellungnahme.

I. Frage:
Kann X die Zuständigkeit noch erfolgreich rügen.
Muss X die Rüge schriftlich einreichen oder reicht es mündlich im Termin.
Kann er noch kurz vor der Entscheidung im Termin erfolgreich rügen?



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