HALLO! BIN NEU HIER!
MEIN PROBLEM: ICH HABE EINEN UNTERHALTSTITEL / URKUNDE ÜBER 600 EURO =
300 ICH; JE 150 MEINE KIDS! ( 8 UND 11 )
NUN MUSSTE ICH !!!! VOM ARBEITSAMT UV BEANTRAGEN! KRIEGE JA JE KIND 18 € ZU WENIG!
WAS HABE ICH ZU BEFÜRCHTEN!??? WIRD MIR ES ZU LASTEN GELEGT; DASS ICH NICHT VORHER ANTRAG GESTELLT HABE?
URKUNDE LIEGT ARBEITSAMT SEIT 2005 VOR; WERDE DANACH ALS BEDARFSGEMEINSCHAFT BERECHNET
Unterhaltsvorschuss - hätte ich vorher Antrag stellen sollen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Warum sollst du was zu befürchten haben ?
Gibt ja auch Menschen die nicht wissen das es UV überhaupt gibt !Die ARGE hatte ja den Titel seid 2005 ,wie du schreibst ,die hätten ja eher wassagen können !
Du weißt aber auch , das der UV nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt wird ,d.h. das ältere Kind bald eh nichts mehr bekommt ,ja ??
Und ,noch ein kleiner Tipp ,Großbuchstaben gelten auch in diesem Forum als !! SCHREIEN !! . Vieleicht ist das der Grund warum noch niemand geantwortet hat ,weil niemand sich gerne anschreien lässt ,ok ??
LG
--- editiert vom Admin
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Sorry, meine Taste klempte!
also alter der KINDER. 11 und 8
der Kindesvater hat ein Verdienst von 2200 brutto, er ist
seit okt wieder verheiratet, aber keine Kinder zusammen ! Muss er also neue Unterhaltsurkunde machen lassen!
er hat kein Sorgerecht, und kein Umgangsrecht mehr! Wurde ihm entzogen!
Das mit 77€ verstehe ich nicht!
werden jetzt also die 600€ aus Unterhaltsurkunde komplett anders verteilt?
Ich erklär es mal in einer anderen Reihenfolge :
Pro Kind Bedarf von 355€ - 77€ Kindergeld = 278 € pro Kind X 2 = 556 €
die der Vater zahlen muss .
Ja ,der Unterhalt wird neu verteilt ,aber in deinem Fall wird es eher unwahrscheinlich sein ,das du noch was kriegst ,da die Eigenverantwortung der Mütter ,nach neuem Recht ,gefördert werden soll .
Du hast keine Kinder unter 3 Jahren zu betreuen ,deshalb könntest du ohne Probleme für DEINEN Unterhalt selbst arbeiten ,selbstverständlich nicht die Kinder !
Also wenn ich richtig gerechnet habe (3.Einkommensklasse ,2.Altersstufe 355€) bekommst du demnächst 44 € weniger und hast KEIN Anspuch auf UV ,da der volle Unterhalt für die Kinder gezahlt wird !
LG
ABER ES SOLL JA SO SEIN; DASS KINDERGELD NUR DANN ABGEZOGEN WERDEN DARF; WENN ER KIDS AUCH SIEHT; DENN SONST HAT ER JA KEINEN GRUND ES ABZUZIEHEN; DA ER JA AUCH DA NICHTS VON AN KIDS BEZAHLT! WENN ER SIE SEHEN WÜRDE; DANN WÄRE ES RECHTENS; ODER?
Gute Frage ,davon hab ich noch nichts gehört ,aber gut möglich !
ABER :
Könntern dann nicht alle Mütter hergehen und behaupten : Mein EX holt und sieht die Kinder garnicht !!??
Weiß da jemand etwas genaueres ?
LG
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