unterhaltspflichtiger in der erstausbildung - wie

9. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Roblo
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)
unterhaltspflichtiger in der erstausbildung - wie

Hallo! Ich weiss von folgender gesetzlichen Sachlage:
--- Falls der Unterhaltspflichtige längerfristig (unverschuldet) zahlungsunfähig ist, kann er von der Rückzahlung befreit werden. Dies gilt insbesondere für die Zeiträume, in denen der Unterhaltspflichtige einer Ausbildung nachgeht oder nachging, was aber nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist (Ermessenssache). ---
Diese Regelung trifft auf mich zu, da ich noch in der Erstausbildung bin. Jetzt frage ich mich jedoch, wie ich dabei (beim JA oder Anwalt) vorgehen soll, um in dieser "Ermessenssache" so beurteilt zu werden, dass ich von den Unterhaltsschulden die während meiner Ausbildung entstehen/entstanden, befreit werde. Hat jemand damit Erfahrung oder Tips zum Vorgehen? Soll ich einfach Mal zum JA gehen und nachfragen oder mich lieber zurückhalten? Vielen Dank für Antworten!!!

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