unterhalt zurück fordern

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
suppentopf
Status:
Schüler
(337 Beiträge, 94x hilfreich)
unterhalt zurück fordern

hallo

ich hoffe das man mir hier helfen kann bzw tipps geben kann

ich habe 2 kinder, die leben beide bei der KM . von feb.14 bis oktober 14 habe ich nicht so viel verdient, also brauchte ich kein unterhalt zuzahlen. die KM hat von der unterhaltsvoschuss kasse geld bekommen

im juni 14 hatte ich ein schreiben von der stadt bekommen, das ich alle zahlungen was unterhalt angeht an die stadt zahlen soll

im september 14 war eine gerichtsverhandlung wegen unterhalt. die KM hatte gesagt sie bekomme kein geld von der stadt , da mein verdienst relativ hoch war, habe ich unterhalt bezahlt wie auch das gericht es wollte.

heute kam ein schreiben von der stadt, das ich sofort alle zahlungen einstellen soll und dies bitte an der stadt überweisen soll. ich habe mit der sachbearbeiterin gesprochen, und sie sagte die KM hat jeden monat ihre zahlungen erhalten. und das geld was ich der KM gegeben habe will die stadt zurückfordern. falls die KM das nicht macht dann muss ich das an die stadt zahlen. kann ich die zahlungen von der KM zurückfordern? einklagen? bin seid freitag arbeitslos und wüsste nicht wie ich das geld an die stadt NRW zahlen soll

die KM hat ja falsche aussage getätigt vor gericht

grus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
heute kam ein schreiben von der stadt, das ich sofort alle zahlungen einstellen soll und dies bitte an der stadt überweisen soll. ich habe mit der sachbearbeiterin gesprochen, und sie sagte die KM hat jeden monat ihre zahlungen erhalten. und das geld was ich der KM gegeben habe will die stadt zurückfordern. falls die KM das nicht macht dann muss ich das an die stadt zahlen.

Das klingt doch etwas sehr eigenartig. Wurde vom Gericht damals mit einem Beschluss entschieden oder ein Vergleich erzielt? Danach wurde auch wirklich der volle Mindestunterhalt für die Kinder, also jeweils 225€ bzw. 272€ bezahlt?
Jedenfalls würde ich mich hüten, bei rechtskräftigem Beschluss und Deckung des Mindestunterhalts den Beschluss zu ignorieren oder an irgendeine andere Stelle Zahlungen aufzunehmen. Arbeitslos in NRW? Dann sollte es beim Amtsgericht Beratungshilfe geben, damit sich mal ein Fachanwalt für Familienrecht einen Überblick über die Situation machen kann. Entweder fehlt da nämlich bisher einfach der Überblick oder es ist etwas ganz gewaltig schief gelaufen.
Den Anwalt würde ich noch vor der nächsten Zahlung aufsuchen, also möglichst in den nächsten 2 Wochen. Mit Beratungshilfe kostet das so gut wie nichts.

Ich würde auf den ersten Blick meinen, dass das Jugendamt keinen Anspruch auf Ersatz von Zahlungen hat, die überhaupt nicht hätten geleistet werden dürfen. Das Geld können die sich eigentlich nur bei der Mutter zurückholen, wenn diese falsche Angaben gemacht hat.

quote:
die KM hat ja falsche aussage getätigt vor gericht

Darauf kommt es meines Erachtens nicht an, selbst wenn es denn nachweislich so wäre. Denn auch wenn die Mutter damals wahrheitsgemäß Angaben zum bezogenen UV gemacht hätte, dürfte das eigentlich nichts am Unterhalt ändern. Der Unterhalt ist vorrangig zum UV zu zahlen und als Vater kann man den nicht verweigern, weil ja UV gezahlt wird oder beantragt werden könnte. Die Frage ist meiner Meinung nach nur, ob die Mutter pflichtwidrig eine Mitteilung an das Jugendamt unterlassen hat, in der Angaben zum nun bezogenen Unterhalt gemacht werden. Deswegen sehe ich das Problem auch eigentich nur zwischen Mutter und JA.


-- Editiert Hafenlärm am 14.01.2015 00:10

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38487 Beiträge, 14014x hilfreich)

Alles etwas wirr. Deshalb eine allgemeine Auskunft. Es ist zu unterscheiden zwischen Familienrecht und öffentlichem Recht. Familienrechtlich gesehen besteht ein Titel, der ist zu bedienen. Der aktuelle Kindesunterhalt ist an die Mutter zu zahlen, gar kein Zweifel.

Die Mutter hat öffentlichen Mitteln für einige Monate Unterhaltsvorschuss erhalten. Insoweit ist dann gegen Suppentopf ein Verwaltungsakt ergangen, aus dem sich ergibt, dass er die Vorleistung des Staates an die Kinder zurückzuzahlen hat. Ob die Voraussetzungen hierfür derzeit vorliegen, dass können wir hier nicht abschätzen.

Es kann dahingestellt bleiben, ob die Mutter falsch ausgesagt hat oder nicht. Tatsächlich hat sie ja auch nur einen Vorschuss erhalten. Die Aussage ist aber völlig irrelevant. Denn die Höhe des zu leistenden Unterhalts richtet sich ausschliesslich nach dem Einkommen des zur Zahlung verpflichteten. Und nicht nach einem Betrag, der möglicherweise in der Vergangenheit als rückzahlbare Vorleistung (Darlehen) aus Steuermitteln erbracht worden ist.

Ich würde mir das Schreiben der Stadt nochmals genau durchlesen. Und dann erklären, bitte schriftlich, dass Du laut Gerichtsentscheid verpflichtet bist, an die Mutter monatlich den Betrag xy zu zahlen. Dass Du diesen Verpflichtungen nachkommst, was den laufenden Unterhalt angeht.

Es kann natürlich auch sein, dass es sich hier gar nicht um die Unterhaltsvorschusskasse handelt, sondern um eine von der Mutter eingerichtete Beistandsschaft. Dass das Jugendamt quasi als Anwalt der Kinder tätig wird. Das hat dann gar nichts mit den Vorschüssen zu tun, die der Steuerzahler mal geleistet hat. Dann will die Mutter einfach, dass die Eingänge sauber kontrolliert werden.

Aber, um zu entscheiden, um was es hier wirklich geht, dafür war der Beitrag zu wirr.

wirdwerden

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