unseriöses Inkassogebahren bei TESCH Mediafinanz AG

30. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Falke123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
unseriöses Inkassogebahren bei TESCH Mediafinanz AG

Guten Morgen,

wüsste gerne einmal von den Nutzern dieses Forums ob die nachfolgend beschriebene Methode der Inkasso-Firma TESCH Mediafinanz AG, Osnabrück, bereits schon an anderer Stelle identisch oder vergleichbar aufgetaucht ist.

Wer hat in den letzten Wochen ebenfalls obskure Anrufe aus dem Haus TESCH Mediafinanz AG, Osnabrück nach folgendem
Schema erhalten:

Mitarbeiter der Firma TESCH Mediafinanz AG rufen unerwartet und damit rechtswidrig in Privathaushalten oder auf Mobil- telefonen an und versuchen dann unter irgendeiner Legende Daten vom Angerufenen selbst oder Auskünfte zu anderen Personen zu erhalten. Es wird dabei gezielt nach persönlichen Daten, Familienstand, weitere Haushaltsangehörige, die Adresse und Angaben zu Arbeitsverhältnissen gefragt. Fragt der Angerufene seinerseits weiter nach, gibt man sich im äussersten Notfall als Mitarbeiter/-in der Ermittlungsabteilung des Inkasso-Unternehmens TESCH Mediafinanz AG aus und verweisst im übrigen zur Abwehr dann noch kommender Fragen auf "gesetzliche Datenschutzvorschriften" bei telefonischen Kontakten. Wenn jemand "weitergehende Fragen zu den Gründen des Anrufes habe, könne er unter Beifügung von lesbaren Kopien amtlicher Ausweispapiere und Melderegister-Auszüge schriftlich Auskunft anfordern. Das könne zur Vereinfachung auch per E-Mail-Übermittlung erfolgen. Man mache aber darauf aufmerksam das sämtliche so erlangte Daten bei TESCH Mediafinanz AG nach den Bestimmungen des BDSG gespeichert, für weitere eigene Geschäftsbesorgungen genutzt oder an Dritte zur Erbringung von Inkasso-Dienstleistungen weitergeleitet werden können"!

Da diese fragwürdige, eher aber klar rechtswidrige systematisch angewandte Masche offensichtlich bei einem bestimmten Per-
sonenkreis -nämlich solchen die erst kurz vor den Anrufen als Schuldner in Schuldnerverzeichnissen verzeichnet wurden- und
darüber hinaus über Telefonnummern erfolgen, die der Anschlussinhaber im Rahmen früherer zugelassener telefonischen Haushaltsumfragen zuvor nutzten lässt das den Schluss zu, dass sich TESCH Mediafinanz AG für ihre eigene Datenbank auf dem Markt illegalen Datenhandels bedienen und diese Daten in das eigene System wahllos einpflegen.
In der Umkehrung kann davon ausgegangen werden, dass die TESCH Mediafinanz AG in wesentlich geringerem Umfang Daten
aus berechtigten Inkasso-Fällen speichern, nutzen und ggf. an Dritte (SCHUFA, CREDITREFORM etc.) weitergeben. Es kann
auch ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Datenhandel unterstellt werden.

Das gesamte Geschäftsgebahren kann daher von meiner Einschätzung heraus als vollumfänglich rechtswidrig angesehen werden und vor den illegalen Machenschaften muss eindringlich gewarnt werden. Es laufen seit kurzem Strafanzeigen bei der
Staatsanwaltschaft Osnabrück, Aufsichtsbeschwerden beim zuständigen Amtsgericht und der Bundesnetzagentur.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Mitarbeiter der Firma TESCH Mediafinanz AG rufen unerwartet und damit rechtswidrig in Privathaushalten oder auf Mobil- telefonen an und versuchen dann unter irgendeiner Legende Daten vom Angerufenen selbst oder Auskünfte zu anderen Personen zu erhalten. Es wird dabei gezielt nach persönlichen Daten, Familienstand, weitere Haushaltsangehörige, die Adresse und Angaben zu Arbeitsverhältnissen gefragt.

Es gibt keine Tesch Mediafinanz AG, nur eine Tesch Mediafinanz GmbH. Anrufe sind im übrigen nicht rechtswidrig. Les dich bitte ein, bevor du irgendwelche Behauptungen aufstellst.

Zitat:
kommender Fragen auf "gesetzliche Datenschutzvorschriften" bei telefonischen Kontakten

Ja, denn sie müssen sicherstellen mit dem Schuldner zu reden. Oder willst du, dass vm dein Nachbar deine Schulden kennt?

Der Rest ist irgendwelcher Quatsch, keine Ahnung wo du den her hast. Im übrigen sehe ich auch keine Frage in deinem Beitrag.

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#2
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Zitat:
kommender Fragen auf "gesetzliche Datenschutzvorschriften" bei telefonischen Kontakten

Ja, denn sie müssen sicherstellen mit dem Schuldner zu reden.


Anders herum wird aber auch ein Schuh daraus: Der Schuldner muss ja auch sicherstellen können, mit dem "echten" Inkasso zu sprechen.

Zitat (von Falke123mitglied):
Wenn jemand "weitergehende Fragen zu den Gründen des Anrufes habe, könne er unter Beifügung von lesbaren Kopien amtlicher Ausweispapiere und Melderegister-Auszüge schriftlich Auskunft anfordern.


Tja, dann würde ich dem Anrufer entgegnen, dass ich aufgrund der gesetzlichen Datenschutzvorschriften keine telefonische Auskunft gebe und sie gerne eine schriftliche Auskunft anfordern können. Wenn dann die Frage käme, an welche Anschrift man das Schreiben schicken soll, würde ich antworten: An die, welche ihnen vorliegt. Und dann einfach auflegen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Tja, dann würde ich dem Anrufer entgegnen, dass ich aufgrund der gesetzlichen Datenschutzvorschriften keine telefonische Auskunft gebe und sie gerne eine schriftliche Auskunft anfordern können. Wenn dann die Frage käme, an welche Anschrift man das Schreiben schicken soll, würde ich antworten: An die, welche ihnen vorliegt. Und dann einfach auflegen.

Ich würde einfach nur "Nö" sagen.

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