unseriöer Anwalt? Zu hohe Rechnung und 0 Leistung

16. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
innocent666
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
unseriöer Anwalt? Zu hohe Rechnung und 0 Leistung

Guten Tag,

Ich habe eine Frage zu einem Anwalt bei dem ich seit einem Monat als Mandat bin. Hintergrund: Ich habe vor ca zwei und einem Monaten Briefe von einem Abmahnanwalt aus Hamburg bekommen wegen Filesharing, obwohl ich mir nichts zu schulden kommen gelassen habe. Dieser wollte 800€ sofort oder ggf. 20000€ erstreiten (für ein Album) . Mod.UE hatte nichts bewirkt, darum habe ich einen Anwalt bei mir gesucht. Dieser wollte erstmal den Schriftverkehr haben und die Frist höher setzen und sich dann irgendwann mal wieder melden (mit meinem Einverständnis). Nun nach über einem Monat, habe ich eine Rechnung von meinem Anwalt in Höhe von 775€ vorliegen (Geschäftsgebühr nach §§ 13,14 Nr 2300 VV RVG) "..in der oben bezeichneten Angelegenheit überreichen wir anliegend unsere Kostennote mit der Bitte um gelegentlichen Ausgleich...

In dem gesamten Monat kam keine Info über den Stand bzw. Fortschritt des Falls an mich. Ich weiss nicht mal ob dieser vom Tisch ist... Jetzt wollen die fast den selben Betrag wie die Abmahnanwälte haben? Ist das seriös. Wie soll ich vorgehen? Rechtsschutzversicherung hatte ich nicht und hätte bei Filesharing wohl auch nichts genützt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Geschädigter...

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)

Dass sich die Rechnungsbeträge der Anwälte so gleichen, liegt schlicht und ergreifend daran, dass sie sich nach dem gleichen Gegenstandswert berechnen. Dabei ist es auch unerheblich, ob er für das Geld ein oder zehn Schreiben verschickt hat.
Ich würde den Anwalt freundlich um Übermittlung des Schriftverkehrs bitten und nachfragen, was er denn in der Zwischenzeit so getan hat.
Grundsätzlich ist es immer ein Risiko, wenn man - eingeschüchtert von den manchmal recht deftigen Abmahnschreiben - gleich einen Anwalt zur Gegenwehr beauftragt. Dann bleibt man in der Regel auf den Kosten sitzen.
Erst wenn es zum Gerichtsverfahren kommt und es eine gerichtliche Entscheidung gibt, wird auch über die Kosten entschieden, die meist dem Verlierer des Prozesses 'aufgebrummt' werden.


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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Da die Gegenseite bisher nicht geklagt hat, ist ein Indiz dafür das er irgendwas gemacht hat. Evtl. wartet er auf eine Antwort für die Fristverlängerung...... und es kommt nichts.

Es gibt genug Abmahner die den Schwanz einziehen wenn Gegenwehr kommt.....

Die Rechnung ist klar die selbe.....so was fragt man bevor man einen Anwalt beauftragt.
Am besten nimmst du nen Scheck und gibst ihn persönlich ab....und fragst einfach den Anwalt mal was los ist.

War sein Auftrag die Ansprüche abzuwehren geht doch eh noch vor Gericht. Oder was glaubst und erwartest du. Das die Gegener bei "ich wars nicht" aufhören und nicht machen.

quote:
Mod.UE hatte nichts bewirkt

Wieso was passierte denn dann ? Klage ?!?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Da die Gegenseite bisher nicht geklagt hat, ist ein Indiz dafür das er irgendwas gemacht hat.


Jein, Abmahner klagen seltenst, zumal der TE ja schon eine mod. UE abgegeben hat.

quote:
Wieso was passierte denn dann ? Klage ?!?


Wahrscheinlich meint der TE "die haben trotzdem weiter Geld gefordert". Tja, da muß man halt die Nerven haben, das durchzuziehen.

Aber bei mod. UE hat die Gegenseite ja nur noch Anspruch auf die Anwaltskosten, damit wäre auch der Streitwert geringer, da hat man dem Anwalt wohl das "falsche" Mandat erteilt (Verteidigung gegen die Unterlassungsforderung statt Verteidigung gegen die Anwaltskostenforderung). Aus einem Streitwert von ca. 800 EUR (statt 20 Mille) hätte man dem eigenen RA weniger bezahlen müssen...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb473784-65
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kenne nur Fachanwalt, der in absolut gleicher Sache Mandat übernimmt.
Nach einiger Zeit ist mir aufgefallen, dass die grundlegenden Beweise in der Schublade aufbewahrt werden.
Nur so ist es möglich, sich dem gegnerischen Fachanwalt zu beschäftigen und das Gericht zu täuschen.

Eine Beschwerde löst die Mandatniederlegung aus. Dummerweise sind die Fachanwälte schon bezahlt.
Wenn dann endlich in Gemeinschaftsarbeit am Tatort Gericht die Kostennote in Höhe des "angeblichen Streitwertes" erreicht ist, werden die Akten archiviert.

Ich weiß noch nicht, inwieweit sich die Staatsanwaltsschaft mit diesen Zuständen beschäftigen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Der Thread ist 5 Jahre alt..

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von fb473784-65):
Ich weiß noch nicht, inwieweit sich die Staatsanwaltsschaft mit diesen Zuständen beschäftigen wird.

Wenn man denen ein genauso unverständliches Geschreibsel zukommen lässt - vermutlich gar nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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