Hallo,
Fall: Bußgeld - Verkehrsrecht, Widerspruch rechtzeitig eingelegt, trotzdem kommt Mahnung, dann Pfändungsankündigung. Kein rechtskräftiger Bescheid in der Bußgeldsache (weil Ordnungsamt kein Recht hat und will nicht vor Gericht). Was kann man jetzt gegen die Pfändungsankündigung machen? Einspruch / Widerspruch klar. Aber etwas anderes? Eilverfahren beim Gerichtsamt - geht das?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
ungerechtfertige Pfändungsankündigung Eilverfahren möglich?
24. Oktober 2016
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Frage vom 24. Oktober 2016 | 18:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
ungerechtfertige Pfändungsankündigung Eilverfahren möglich?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 13. November 2016 | 01:23
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 7x hilfreich)
Die mir bekannt zuständige nächst höhere Instanz zu einem örtlichen Amt ist das nächste Verwaltungsgericht. Wenn kein rechtskräftiger Bescheid vorliegt, dann vllt. mal das Amt darauf hinweisen, dass es dann ein Verfahren vor dem Verwaltunsgericht gegen dieses Amt geben könnte?
Also einen Wink mit dem Zaunspfahl und der Bitte um Einstellung, oder es gibt eine Verwaltungsbeschwerde oder Klage vor dem Verwaltungsgericht. Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde beim nächst höheren Zuständigkeitsbreich könnte man vll. auch mal ganz sachte etwas versuchen? Jedoch wird dort meist deren Sauerei sehr oft mit gedeckt.
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