Guten Morgen,
letzte Woche habe ich einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson gekauft.
Auf dem Weg zur Zulassungestelle leuchtete das Service-Intervall auf. Darüberhinaus musste ich einige Mängel feststellen, welche mir bei der Probefahrt nicht aufgefallen sind (auf der Autobahn zog die Spur nach links). Ich wurde unsicher und habe den Wagen genauer begutachtet. Dabei fiel mir auf, dass der Stoßfänger hinten in einer von der Wagenfarbe abweichenden Lackierung nachlackiert worden war. Dieser "optische Mangel" war nur bei entsprechenden Lichtverhältnissen zu identifizieren.
Ich kontaktierte den Vorbesitzer.Auf die Frage nach der lackierten Stoßstange sagte er, dass diese infolge eines "Bagatellschadens" ausgebessert worden sei. Angeblich habe jemand das parkende Auto beschädigt , wobei ein Rücklicht zerbrochen worden war. Die Werkstatt bot ihm an, im Rahmen der Reparatur den zerkrazten Stoßfänger gleich mit zu lackieren, da er diesen Schaden ohnehin über seine Vollkasko-Versicherung abwickeln wollte.
Er versicherte mir, dass der Wagen kein "Unfallwagen". Zudem bot er an die Kosten für die fällige Inspektion zu übernehmen. Dabei könnte ich mir auch von der Werkstatt versichern lassen, dass der Wagen in keinen Unfall verwickelt war. Zu einer Vertragsumwandlung war er nicht bereit. Ich willigte vorerst telefonisch ein und meldete den Wagen um. Zudem überwies ich ein Teil der Kaufsumme. Der Rest sollte unter Abzug der Wekstattkosten in einem Zweiten Schritt überwiesen werden.
Mittlerweile habe ich jedoch Zweifel und würde doch eine Umwandlung bevorzugen. Während des Verkaufsgespräches war mir versichert worden, dass der Wagen unfallfrei sei und auch sonst keine Schäden hat bis auf altersbedingte optische Mängel. Im Kaufvertrag ist entsprechend der Vermerk getätigt worden, dass der Wagen unfallfrei sei. Laut Angaben des Verkäufers betrug die der Versicherung gemeldete Schadenssumme für die Lampe und Lackierung damals rund DM 2.000.
Daher meine Fragen mit bitte um Antwort:
- Ist eine Umwandlung möglich?
- Bin ich verpflichtet, im Falle eines späteren Verkaufs auf diesen Schaden hinzuweisen, sollte es nicht zu einer Umandlung kommen?
- Könnte ich das Fahrzeug weiterhin als "unfallfrei" deklarieren?
Falls der Wagen nicht mehr als "unfallfrei" gilt, wäre ich bei einem späteren Verkauf gezwungen, eine entsprechend schlechtere Verkaufsposition und eine eventuelle Preisminderung hinzunehmen. Zudem bliebe weiterhin offen, welcher Art der "Unfall" tatsächlich gewesen war.
Mit freundlichen Grüßen
N. Keil
Doch nicht unfallfrei? Ist eine Umwandlung möglich?
21. Juni 2002
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juni 2002 | 11:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Doch nicht unfallfrei? Ist eine Umwandlung möglich?
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#1
Antwort vom 21. Juni 2002 | 12:24
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Keil,
in der Regel sind nach ständiger Rechtssprechung Schäden oberhalb von 750,-€ im Rahmen der Unfallfreiheit keine Bagatellschäden mehr und damit angabepflichtig.
Das würde somit in Zukunft auch für Sie gelten.
Im Falle einer falschen Zusicherung (Unfallfreiheit) bzw. einem arglistigen Verschweigen haben Sie Anspruch auf Wandlung (Rückabwicklung) oder Minderung (Kaufpreisreduzierung).
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rchtsanwalt
#2
Antwort vom 21. Juni 2002 | 12:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Schranhorst,
vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG
Nils Keil
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