unerlaubte Untermiete

11. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
gecko87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
unerlaubte Untermiete

Hallo erstmal an alle,

habe ein großes Problem ich wohne zur Zeit bei meinen Opa ( in seiner Mietwohnung ) und es gab bisher auch nie ein Problem, weil ich nie zur untermiete bei meinen Opa gewohnt habe. Also ich habe nie dafür Geld bezahlt. Aber der Vermieter hat meinen Opa auch geschrieben das selbst die unentgeldliche Untervermietung verboten ist.

Ich bin einfach sein Besuch so zusagen zwar für längere Zeit weil ich keine eigene Wohnung mehr habe seit dem 28.02.2010. Ich hatte selbst eine Wohnung aber ich habe da die ganze Zeit nicht drin gewohnt. War aber auch da gemeldet.

Das Problem ist einfach das, dass von meinen Opa der Vermieter der gleiche ist wie von meiner alten Wohnung ! und ich habe mich vor 14 Tagen bei meinen Opa gemeldet, das ist auch das ganze Problem, der Vermieter will jetzt natürlich das ich ´jetzt hier ausziehe.

Aber ich wohn ja hier nicht zur untermiete sondern bin nur zur Zeit sein Besuch ( Kein Untermieter )

Meine Frage ist nur wie lange darf man jemanden besuchen ohne das der Vermieter was machen kann z.B. Kündigung ?

Ich habe viel schon in foren nachgelesen aber der erste sagt 4 wochen, der nächste 6 wochen, wieder der nächste 3 Monate und so gehst dann immer weiter
ein hin und her ?

Also wie lange darf ich jemanden besuchen am stück, ? ist das richtig das ich
rein praktisch 24 std wo anders sein muss ? eine nacht woanders schlafen und
dann wieder kA 6 wochen am stück?


naja ich hoffe auf schnelle antwort aber diesmal seit euch bitte einig ;) ^^

danke schonmal im vorraus ;)

gruß jan

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Voraussetzung dafür ist nur die Zustimmung des Vermieters. Er muß seine Zustimmung aber erteilen, wenn die Wohnung nicht überbelegt ist und keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen, Sie in der Wohnung wohnen zu lassen. Wenn er auch der Vermieter ihrer letzten Wohnung war, hoffe ich mal, daß er keine unangenehmen Erfahrungen mit Ihnen gemacht hat. Dann hätte er ggf. ein Recht auf Verweigerung der Zustimmung.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Wenn er auch der Vermieter ihrer letzten Wohnung war, hoffe ich mal, daß er keine unangenehmen Erfahrungen mit Ihnen gemacht hat.


Dazu läßt sich bestimmt noch was sagen.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Dazu ist doch schon alles gesagt.

Ich hatte selbst eine Wohnung aber ich habe da die ganze Zeit nicht drin gewohnt. War aber auch da gemeldet

Wer mietet eine Wohnung, wohnt nicht da, und bezahlt neben der Miete auch noch Nebenkosten ?

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