Hallo,
mich würden die Pflichten des Empfängers bei folgendem Fall interessieren:
Ein Verbraucher erhält eine Lieferung, welche an ihn adressiert ist. Bei genauerer Prüfung fällt ihm später auf, dass er die gelieferte Ware nicht bestellt hat und findet unter dem Adressaufkleber an ihn selbst einen Lieferschein, auf dem der richtige Empfänger steht.
Es trifft also die Ausnahme in Absatz 2 zu:
Zitat:(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war
oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat
Welche sind diese gesetzlichen Ansprüche, die dort angesprochen werden?
Ist der Empfänger nun in diesem Ausnahmefall zu irgendetwas verpflichtet, bzw. wo ist das geregelt?
1) Aktiv werden um die Fehlsendung aufzuklären und die Sendung aufbewahren? (Wen kontaktieren?)
2) Aufbewahren der Sendung und nichts weiter tun (Wie lange?)
Vielen Dank für die Aufklärung
dash