Erstmal guten Abend brauche mal einen Rat eine Firma behauptet sie bekommt von meiner Frau Geld
Firma A sammelt Daten schickt sie weiter an Firma B
Firma B macht einen Vertrag denn wir unterschreiben sollten und zurück schicken sollten das haben wir aber in denn Mühl gehauen .
Nach fast einen Jahr kommt Firma B und sagt sie bekommt Geld meine Frau hat eine Einwilligungsvorbehalt
damit darf sie nichts unterschreiben das haben wir auch gesagt die wollten denn fahl prüfen nach langer zeit
Firma C Inkasso fiele Telefonate bestanden auf eine Kopie des Vertrages und sagten das meine Frau einen Btreuer hat und er Einwilligungsvorbehalt hat
Firma C prüfte und gab es an die Firma B zurück
Firma B ging zu Gericht und holte sich Titel
wir wieder angerufen
Firma D Gerichtsvollzieher will jetzt Geld oder die EV hat aber auch keine unterlagen ,wir sollten nochmals mit Firma B sprechen .Firma B weigert sich die von Gericht denn Einwilligungsvorbehalt an zu erkennen
-- Editiert von Moderator am 18.05.2016 20:31
-- Thema wurde verschoben am 18.05.2016 20:31
unberechtigte forderung firma B
18. Mai 2016
Thema abonnieren
Frage vom 18. Mai 2016 | 20:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
unberechtigte forderung firma B
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. Mai 2016 | 20:33
Von
Status: Unbeschreiblich (119655 Beiträge, 39758x hilfreich)
Die Forderung ist jetzt berechtigt, denn
Zitat:Firma B ging zu Gericht und holte sich Titel
Hätte man sich mal früher drum kümmern mussen, denn so ein Titel liegt da ja nicht abholbereit herum.
Da gibt es ein Verfahren und mindestens 2 Schreiben vom Gericht an den Schuldner mit entsprechnedne Hinweisen/Anweisungen.
#2
Antwort vom 18. Mai 2016 | 21:04
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Zitat:und mindestens 2 Schreiben vom Gericht an den Schuldner mit entsprechnedne Hinweisen/Anweisungen.
Mit denen ich trotzdem auch jetzt noch mal zum Betreuer gehen würde. Denn je nach Umfang der Betreuung hätten diese Schreiben an den Betreuer als gesetzlichen Vertreter geschickt werden müssen. Und vielleicht ist es auch hier so, dass man recht schnell die Titel mit einer nicht erfolgreichen Zustellung anfechten kann (da Zustellung nicht an Betreuer). Wenn der Betreuer natürlich den Brief gesehen hat und nicht reagiert hat, fällt diese Option flach.
Davon abgesehen könnte es IMHO noch eine nachträgliche Möglichkeit geben, das anzufechten. Und zwar über eine Strafanzeige wegen Betrugs. Begründung wäre, dass es nie einen Vertrag gab bzw. dass darin die Täuschung liegt und dass die vor allem Kenntnis hatten darüber, dass das Opfer nicht voll geschäftsfähig war und trotzdem haben sie sich um einen Titel bemüht. Man müsste hoffen, dass es zu einer Verurteilung kommt.
Wenn der Forderung eine Straftat zugrunde liegt, kann man (ab hier spätestens einen Anwalt dazu ziehen) mittels Restitutionsklage nochmal zu seinem Recht kommen. Der BGH lässt diese Option durchaus offen. Die Hürdem Titel mit solchen Gründen anzugreifen, ist halt recht hoch.
-- Editiert von mepeisen am 18.05.2016 21:06
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. Mai 2016 | 22:49
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Und was bitte sagt denn der Betreuer zu dieser Sache???
Und jetzt?
Schon
267.062
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten