unberechtigte forderung firma B

18. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
strahlie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
unberechtigte forderung firma B

Erstmal guten Abend brauche mal einen Rat eine Firma behauptet sie bekommt von meiner Frau Geld
Firma A sammelt Daten schickt sie weiter an Firma B
Firma B macht einen Vertrag denn wir unterschreiben sollten und zurück schicken sollten das haben wir aber in denn Mühl gehauen .
Nach fast einen Jahr kommt Firma B und sagt sie bekommt Geld meine Frau hat eine Einwilligungsvorbehalt
damit darf sie nichts unterschreiben das haben wir auch gesagt die wollten denn fahl prüfen nach langer zeit
Firma C Inkasso fiele Telefonate bestanden auf eine Kopie des Vertrages und sagten das meine Frau einen Btreuer hat und er Einwilligungsvorbehalt hat
Firma C prüfte und gab es an die Firma B zurück
Firma B ging zu Gericht und holte sich Titel
wir wieder angerufen
Firma D Gerichtsvollzieher will jetzt Geld oder die EV hat aber auch keine unterlagen ,wir sollten nochmals mit Firma B sprechen .Firma B weigert sich die von Gericht denn Einwilligungsvorbehalt an zu erkennen



-- Editiert von Moderator am 18.05.2016 20:31

-- Thema wurde verschoben am 18.05.2016 20:31

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Die Forderung ist jetzt berechtigt, denn

Zitat:
Firma B ging zu Gericht und holte sich Titel



Hätte man sich mal früher drum kümmern mussen, denn so ein Titel liegt da ja nicht abholbereit herum.
Da gibt es ein Verfahren und mindestens 2 Schreiben vom Gericht an den Schuldner mit entsprechnedne Hinweisen/Anweisungen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
und mindestens 2 Schreiben vom Gericht an den Schuldner mit entsprechnedne Hinweisen/Anweisungen.

Mit denen ich trotzdem auch jetzt noch mal zum Betreuer gehen würde. Denn je nach Umfang der Betreuung hätten diese Schreiben an den Betreuer als gesetzlichen Vertreter geschickt werden müssen. Und vielleicht ist es auch hier so, dass man recht schnell die Titel mit einer nicht erfolgreichen Zustellung anfechten kann (da Zustellung nicht an Betreuer). Wenn der Betreuer natürlich den Brief gesehen hat und nicht reagiert hat, fällt diese Option flach.

Davon abgesehen könnte es IMHO noch eine nachträgliche Möglichkeit geben, das anzufechten. Und zwar über eine Strafanzeige wegen Betrugs. Begründung wäre, dass es nie einen Vertrag gab bzw. dass darin die Täuschung liegt und dass die vor allem Kenntnis hatten darüber, dass das Opfer nicht voll geschäftsfähig war und trotzdem haben sie sich um einen Titel bemüht. Man müsste hoffen, dass es zu einer Verurteilung kommt.
Wenn der Forderung eine Straftat zugrunde liegt, kann man (ab hier spätestens einen Anwalt dazu ziehen) mittels Restitutionsklage nochmal zu seinem Recht kommen. Der BGH lässt diese Option durchaus offen. Die Hürdem Titel mit solchen Gründen anzugreifen, ist halt recht hoch.

-- Editiert von mepeisen am 18.05.2016 21:06

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Und was bitte sagt denn der Betreuer zu dieser Sache???

1x Hilfreiche Antwort

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