unberechtigte Benutzung eines Behindertenparkausweises

5. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
SaschaTDB
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
unberechtigte Benutzung eines Behindertenparkausweises

Ich bin neu hier. Mir ist da was passiert. Ich habe leichte sorgen und bedenken.

Folgendes ist passiert: Ich war in besitz eines alten Behindertenausweises einer bereits länger verstorbenen alten Dame.

Ich wohne im Raum Köln und hin und wieder, ich gebe es zu, habe ich ihn Verwendet.

Meine Mutter hat eine Krebsdiagnose erhalten und ich musste mich um Sie kümmern von Arzt zu Artzt fahren.
Deswegen bin ich in den letzten Wochen immer mit dem Auto zur Arbeit. Es gibt hier keine wirkliche Parkmöglichkeit.
Ich habe einen Behindertenparkplatz um die ecke entdeckt, und habe dort paar mal geparkt als ich Flexibel sein musste um auf Abruf jederzeit zu meiner Mutter fahren zu können. Ich weiß. keine Entschuldigung und nicht gerade das klügste aber bei mir brennt die Bude. Ich weiß nicht ob das jemand nachvollziehen kann aber bei einer Krebsdiagnose merkt man erst wie egal alles drum herum ist. Es geht um leben und Tod. Zeit. Wie auch immer. Als andere Parkplätze frei waren parkte ich dort.

Ich wurde erwischt. Das Ordnungsamt ist auf meinen Wagen aufmerksam geworden. Sie haben die gesamte gegend abgeklapert um mich zu finden. Sie haben mich auf meiner Arbeit ausfindig gemacht. Haben einige Tage dafür gebraucht.

Sie gingen mit mir zu meinem Auto welcher diesmal nicht auf einem Behindertenparkplatz stand. Jedoch mit an der Windschutzscheibe ausgelegtem behindertenausweis. Sie haben mich dazu aufgefondert ihn auszuhändingen. was ich auch tat. Mit dem Vermerkt das die Dame breits länger tot ist auf den der Ausweis ausgestellt wurde.

Mir wurde mit einer Strafanzeige mit bis zu 2500.- EUR angedroht.

Ich bin dual Azubi. Ich mache meine Ausbildung als Versicherungskaufmann und Studiere nebenbei General Management. Ich bin Geldtechnisch sehr arm bestückt. Meine Mutter ist aufgrund eines Verkehrsunfalls von vor 1. Jahr nun nicht mehr Arbeitstauglich (rechter arm ist gelämt, Paralysiert, baumelt einfach nur runter) und deswegen vom Amt abhängig.
Aufgrund der Krebs diganose benötigen wir teuere medikamente.

Ich befinde mich in einer sehr eingeengten lage. Ich bin keiner schlechter Mensch aber mir ist durchaus bewusst das ich ******* gebaut habe, auf gut deutsch gesagt.

Welche möglichkeiten habe ich? Wie kann ich einer größeren Strafe aus dem weg gehen?
Ich brauche rechtlichen rat und unterstützung.

Ich hatte vor einen brief ans Amt zu schreiben wo ich meine lage Schildere in der Hoffnung auf mildenrde strafe. ist das sinnig? Offen und ehrlich zu sein? Macht es sinn einen Anwalt zu beauftragen sobald das schreiben kommt?

Was ist das schlimmste was mir passieren könnte?

Ich bin für alles extremst dankbar was mir geliefert wird!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte vor einen Brief ans Amt zu schreiben wo ich meine lage Schildere in der Hoffnung auf eine mildere Strafe. Ist das sinnig?


Du solltest erst einmal abwarten, bis der Anhörungsbogen kommt und dann prüfen, was Dir darin vorgeworfen wird.

Du könntest nämlich Glück haben, da das OLG Stuttgart mit Beschluss vom 27.08.2013, Az. 2 Ss 349/13 den Straftatbestand des Missbrauchs von Ausweispapieren nicht als erfüllt angesehen hat.

Zitat:
Was ist das schlimmste was mir passieren könnte?


Andere Gerichte haben allerdings in vergleichbaren Fällen den Fahrer verurteilt. Im Fall einer Verurteilung ist mit 40-50 TS zurechnen. (TS = Tagessatz = 1/30 Nettogehalt). Bei einem Azubi kommen dann also auch bei weitem keine 2.500€ raus.

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#2
 Von 
SaschaTDB
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die Zügige Antwort.

Das beruhigt mich ein wenig.

Jedoch was ich so im Netz gelesen habe, ist nicht ganz so mild wie Sie es beschreiben.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

Jedoch was ich so im Netz gelesen habe, ist nicht ganz so mild wie Sie es beschreiben. Dann glauben Sie halt das und nicht das, was hh hier zutreffend schreibt - Panik schieben muß so ein richtig tolles Gefühl sein...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Jedoch was ich so im Netz gelesen habe,


Was liest man denn dort wo? Sagen Sie jetzt bitte nicht bei "Gute Frage.net" oder ähnlichen Seiten :devil:

Der einfache Missbrauch von Ausweispapieren liegt schon so in der genannten Preislage. Anders ist es, wenn noch Urkundenfälschung und/oder Betrug hinzukommt. Obwohl sooooo viel teurer wird es dann auch nicht.

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