unbefugtes Eindringen in den Keller

15. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mykaiser
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
unbefugtes Eindringen in den Keller

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne in einem Wohnblock mit, zu den Wohnungen gehörenden, abschließbaren Kellern.

Ein Nachbar sprach meine Freundin am 14.4. an, mit dem Hinweis dass am 15.4. Unitymedia in unseren Keller muss für den Anschluss meines Nachbarn.

Da meine Freundin und ich berufstätig sind und wir erst so spät davon erfahren haben, haben wir uns nicht dafür ausgesprochen dem Nachbarn Zutritt zu unserem Keller zu gewähren bzw. eine Schlüssel zu hinterlassen.

Heute Abend mussten wir leider feststellen dass jemand in unserem Keller eingedrungen war. Unsere privaten Gegenstände wurden verrückt, und augenscheinlich wurden auch keine baulichen Eingriffe vorgenommen. Man hat anscheinend das Schloss professionell geöffnet und wieder verschlossen, uns sind keine sichtbare Spuren am Schloss aufgefallen wir sind uns deshalb so sicher dass jemand in unserem Keller war, da wir Vorher/Nachher Beweisfotos haben.

Darauf hin habe ich unseren Hausmeister angerufen um zu erfahren ob er davon wusste und ob er das Schloss geöffnet habe. Er sagte dass er darüber Bescheid wusste, allerdings das Schloss nicht geöffnet habe. Laut seiner Aussage war er zu dem Termin, an dem die angeblichen Handwerker (von Unitymedia) erscheinen sollten, nicht anwesend.

Es gibt für mich also keinen Beweis dass der Nachbar wirklich ein Termin mit Unitymedia hatte und was für mich viel wichtiger ist, dass er in meinen abschließbaren Keller eingedrungen ist, ohne meine eindrückliche Erlaubnis.

Soweit ich sehe ist nichts abhanden gekommen,es geht mir aber auch nicht darum sondern um das Prinzip und mein Recht als Mieter. Sollte das Vorgehen rechts sein, kann ich unter Vorwand und ohne Konsequenzen jeden Kellerraum öffnen und schauen was meine Nachbarn so lagern.

Ich habe mehrmals versucht mit dem Nachbarn Kontakt aufzunehmen, leider ohne Erfolg.

Meine Frage ist nun: Ist das Vorgehen meines Nachbars rechtens und wenn nicht was meine Rechte sind und wie mein weiteres Vorgehen sein sollte?

Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe.

Mit freundliche Grüßen,
Michael Kaiser

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat:
Ist das Vorgehen meines Nachbars rechtens und wenn nicht was meine Rechte sind und wie mein weiteres Vorgehen sein sollte?

Nein, war es nach deiner Darstellung nicht. Ich würde dir empfehlen, deinen Keller mit einem neuen Schloß zu sichern bzw. den Schließzylinder auszutauschen.

Alles andere ist vermutlich vergebene Mühe. Du wirst nur schwer beweisen können, dass genau dein Nachbar deinen Keller betreten hat und nachdem nichts entwendet wurde, wird die Polizei nur ein sehr begrenztes Interesse daran haben. Es macht meiner Meinung nach daher wenig Sinn, unnütz Zeit in die Sache zu stecken. Sorge dafür, dass der Nachbar nicht mehr so ohne weiteres in den Keller kommt und das Problem ist gelöst.

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#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2272 Beiträge, 356x hilfreich)

Also Polizei o. ä. würde ich nicht einschalten.

Ist jetzt kein wirklicher juristischer Rat, eher ein pragmatischer...

Ich würde dem Nachbarn, der den Zugang zum Keller angefragt hatte einfach mal unverbindlich zur Seite nehmen ihn fragen, ob er wüsste, ob und ggf. wer am (Datum einsetzen) in Deinem Keller war, er hatte ja immerhin bezüglich Unitymedia angefragt.

Wenn er dann nicht klein beigibt würde ich einfach nur von den verrückten Kisten und den verschwundenen wertvollen Familienerbstücken (Bluff) berichten und dass Deine Versicherung auf eine Strafanzeige besteht (Bluff), die Du auch gedenkst zu stellen, falls sich der Vorfall nicht klärt..
Dabei keine Verdächtigungen oder ähnliches...einfach nur "ist was verschwunden...weisst du irgendwas?...ansonsten muss sich der Staatsanwalt drum kümmern...Fingerabdrücke...Hausdurchsuchung...u.ä..)

Selbst wenn er dann nicht klein beigibt wird ihm zumindest mal der A... auf Grundeis gehen...

-- Editiert von Kalanndok am 15.04.2016 22:40

-- Editiert von Kalanndok am 15.04.2016 22:43

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mykaiser
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Dann schon einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ich finde es einfach eine Frechheit das Schloss aufzumachen, hinein zu spazieren und dann wieder alles verschließen als wäre ja nie etwas gewesen. Wieso habe ich dann ein Schloss an der Tür?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Mykaiser):
Ich finde es einfach eine Frechheit das Schloss aufzumachen, hinein zu spazieren und dann wieder alles verschließen als wäre ja nie etwas gewesen.

Da das ja nur Vermutungen von dir sind, dir fehlt ja selbst der Hauch eines Beweises, solltest du dich nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Es könnte ein schmerzhafter Aufprall passieren. Auch sind solche Verdächtigungen der Beginn einer innigen Feindschaft mit dem betreffenden Mitmieter.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Mykaiser):
Dann schon einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich finde es einfach eine Frechheit das Schloss aufzumachen, hinein zu spazieren und dann wieder alles verschließen als wäre ja nie etwas gewesen. Wieso habe ich dann ein Schloss an der Tür?

Nun es gibt wohl keinen Beweis das der Nachbar im Keller war. Jedoch sollte man sich auch das TKG mal durchlesen, sollte sich in dem besagten Keller wirklich ein Netzabschluss oder eine Einrichtung eine Telekomunikationsanbieter befinden, so hat man ohne wenn und aber dem Techniker (natürlich muss dieser sich ausweisen) Zutritt zu gewähren. Der Techniker kann aufgrund der Bauverträge welche der Eigentümer abgeschlossen hat, auch mit Hilfe eines Gerichtsvollzieher und Schlüsseldienst sich Zutritt verschaffen, das geht dann auf deine Kosten (das mussten schon andere Schmerzvoll erfahren).

Zitat (von Mykaiser):

Darauf hin habe ich unseren Hausmeister angerufen um zu erfahren ob er davon wusste und ob er das Schloss geöffnet habe. Er sagte dass er darüber Bescheid wusste, allerdings das Schloss nicht geöffnet habe.

Dann müsste der Hausmeister auch einen Schlüssel haben.
Alles weitere steht hier:
http://d-nb.info/1046574108/04

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
würde ich einfach nur von den verrückten Kisten und den verschwundenen wertvollen Familienerbstücken (Bluff) berichten und dass Deine Versicherung auf eine Strafanzeige besteht (Bluff), die Du auch gedenkst zu stellen, falls sich der Vorfall nicht klärt


Ich kann mir eher nicht vorstellen, daß der Nachbar das Eindringen gerade dann zugibt, wenn er damit rechnen muß, daß ihm dann Straftaten "angehängt" werden, die er gar nicht begangen hat. Das wäre also schon deswegen kontraproduktiv.

Wenn man schon bluffen will, dann vielleicht eher nur soweit, daß man Strafanzeige erstattet habe und einem gesagt worden sei, die Polizei werde demnächst alle Mieter vorladen und befragen. Dann könnte der Nachbar sich evtl. denken "dann kläre ich das lieber jetzt auf, bevor ich extra zur Polizei muß und am Ende alle Mitmieter erfahren, daß sie meinetwegen zur Vernehmung antanzen durften".

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