umgangsrecht für 5 jährige tochter

17. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
schmietz1977
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
umgangsrecht für 5 jährige tochter

hallo,
mein freund hat eine 5 jährige tochter, wir sind schon seit 4 jahren zusammen und seit dem ist sie alle 14 tage von freitag bis samstag bei uns. er ist sehr zuverlässig und liebvoll. ich habe selbst einen 5 jährigen sohn und die beiden wachsen von anfang an wie geschwister auf. anfangs wollte die mama des kindes den umgang ganz verhindern und auch heute noch versucht sie uns wo es nur geht einen strich durch die rechnung zu machen (geplante urlaube, feiertage usw.). das ist sehr belastend für unsere beziehung und natürlich am meisten für meinen freund. :( wir haben uns darum entschieden uns um eine evtl gerichtliche einigung zu bemühen.. kennt sich jemand aus? wie oft kann ein vater sein kind in dem alter sehen? die eltern haben im übrigen das gemeinsame sorgerecht!
was wäre eine realistische forderung für den umgang? und gibt es irgendeine möglichkeit für sanktionen wenn die mutter das kind negativ beeinflusst? (die kleine erzählt uns oft wie die mutter über uns spricht)

ich hoffe auf hilfe

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17 Antworten
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#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

die gerichtliche Umgangsregelung wäre natürlich möglich. Dazu sollte der KV sich der Hilfe eines Fachanwalts für Fammilienrecht bedienen. Da das GSR ausgeübt wird, könnte der KV die Klage im Namen des Kindes führen. Anzuführen wäre dann der § 1684 (1) BGB . Dann würde vermutlich VKH bewilligt und es entstehen dem KV keine Kosten.

Überlich regelungen sind z.B. 14-tägig von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend. Zusätzlich vielleicht noch ein Tag unter der Woche. bei Schulkindern dann noch jeweils die Hälfte der Schulferien und die wichtigen Feiertage wie Weihnachten und Ostern, werden geteilt.

Bei Nichteinhaltung könnte vom Gericht ein Ordnungsgeld in festzulegender Höhe im Urteil vermerkt werden.

quote:<hr size=1 noshade>wenn die mutter das kind negativ beeinflusst? (die kleine erzählt uns oft wie die mutter über uns spricht) <hr size=1 noshade>


Wenn denn dann Kontakt zu einem Fachanwalt für Familierecht besteht, dann sollte dieser mal prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, im Bezug auf § 1684 (2) BGB . Es gibt Fälle, da wurde dem Betreuungselternteil das ABR entzogen, da dem Elternteil Erziehungsunfähigkeit zugesprochen wurde.

LG nero

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#2
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

ergänzend zu den richtigen Ausführungen von Nero kann man versuchen ohne Gericht eine Mediation beim JA zu beantragen.

Vielleicht ist das der bessere Weg als direkt mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.:)

Ein Versuch ist es allemal wert und der gerichtliche Weg steht bei Scheiterung ja immer noch offen.

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"Liebe Grüße"

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#3
 Von 
margitk
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 28x hilfreich)

@ Hase

quote:
versuchen ohne Gericht eine Mediation beim JA zu beantragen.


Falsch. So etwas beantragt man nicht beim JA. Die Mediatoren kann man sich selbst suchen bei den entsprechenden Einrichtungen. Diakonie, Caritas, Nachdenken, wo man will.

Das JA kann versuchen ein Gespräch zu moderieren, aber die Qualität dieser Institution ist für Väter meistens eher fraglich. Wenn das JA unfähig ist, kann man die aber nach einer Kostenübernahme für eine Mediation fragen, so man denn nicht selbst in der Lage ist, das aufzubringen.
Es gibt auch keine VKH oder PKH, wenn man genug Geld hat.

margit

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#4
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

@margitk

Nun bleib mal locker.

Bei uns beantragt man sowas beim JA und es entstehen keine Kosten, folglich wenn es bei Dir anders ist, gibt es wohl regionale Unterschiede, aber kein Falsch.

quote:
Das JA kann versuchen ein Gespräch zu moderieren, aber die Qualität dieser Institution ist für Väter meistens eher fraglich.


Es gibt durchaus auch bemühte Jugendämter.

Scheinbar weißt Du alles besser, dann empfehle weiterhin.

Viel Erfolg

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"Liebe Grüße"

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#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Schmietz,

wie wird denn der Umgang bisher festgelegt. Gibt es für beide Seiten eindeutige und verbindliche Vereinbarungen? Wenn nicht, warum nicht erst einmal mit einem entsprechenden Vorschlag schriftlich auf die Mutter zugehen? Reagiert sie nicht, würde ich auch erst noch ein moderiertes Gespräch in Angriff nehmen. Erst wenn auch das nicht hilft, würde ich die gerichtliche Regelung anstreben.

Das die dort festgelegten Vorgaben dann natürlich auch für euch gelten, ist euch klar?? Es kann ja auch bei einem selbst mal was dazwischen kommen, was eine Abänderung erfordert... Insofern sollte man dann schon sehr genau überlegen, was möglich ist und was nicht, gerade im Bezug auf Ferien (die Schule steht ja bald an) und Feiertage.

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"Viele Grüße mikkian"

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#6
 Von 
schmietz1977
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
es gibt neuigkeiten. mein freund war beim anwalt und hat sich beraten lassen. ihm wurde das "mindestmaß" an umgang erklärt (was allgemein so üblich ist.. alle 2 wochen die wochenenden, hälfte der ferien und feiertage). außerdem wurde ihm gesagt dass seine bemühungen (4 jahre trotz schikane nicht aufgegeben zu haben!) vorm gericht positiv berücksichtigt werden. die anwältin aölso schreiben an die kindesmutter verfasst mit vorschlag über eindeutige regelungen (uhrzeiten, treffpunkte usw.) - wiegesagt nur das "allg. maß" an umgang - nicht mehr. von der mutter selbst kam jetzt ein schreiben zurück mit einem gegenvorschlag (und zwischen den zeilen allerhand "schlechtmache" über meinen freund :( sie hatt alle zeiten deutlich gekürzt, den sommer gar nicht erwähnt, außerdem fordert sie regelmäßigen telefonischen kontakt wenn das kind bei uns ist, möchte über alle unsere aktivitäten informiert werden und möchte dass die betreuung NUR durch den kindesvater stattfindet - nicht durch andere personen (damit meint sie wohl mich).. hm.. er (oder wir) den vorschlag über die anwältin abgelehnt - weiterleitung ans familiengericht. heut nun ein brief vom jugendamt.. "bitte der mutter um unterstützung bei umgangsklärung" - er soll zum elterngespräch erscheinen :( diese gespräche hat es mehrfach gegeben.. am ende (vor 3 jahren) hat das jugendamt sie an das gericht verwiesen mit der bemerkung, sie können hier nicht weiterhelfen.. meine frage nun: muss er dort wirklich nochmal hin?? (wollte direkt bei der anwältin nachfragen aber die ist diese woche im urlaub :( bis nächste woche halt ich das nicht aus)

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#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo schmietz,

die Reaktion der KM kommt mir bekannt vor. Ähnlich Forderungen wurden auch von meiner Ex-Frau vor Jahren aufgestellt. Diese sind aber völlig haltlos.

Ich würde das Jugendamt auf die bereits erfolglosen Meditrationsgespräche verweisen. Diese sollten ja dokumentiert sein. Die Umgangsklage würde ich dann weiter durchziehen.

LG nero

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#8
 Von 
guest-12323.02.2011 11:37:35
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 5x hilfreich)

mein mann man seit 2 jahren das selbe durch,leider muss er jetzt eine pause mit dem umgang machen und ein gutachten abgewartet werden da die km das kind als behindert darstellt und psychisch belastete da mein mann nicht mir ihr verkeheren will,sie sucht immer noch zanghaft das er ein miteinander mit ihr hat und hat im ernst vorgeschlagen dem kind zu liebe vorzuspielen das die beiden noch ein paar sein obwohl er seit 2007 mit mir zusammen ist und wir auch verheiratet sind.
sie macht ihn auch nur shclecht ,mich inklusive.ich hoffe das gutachtet bestätigt das die km einfach nicht die trennung aktzeptiert bez überwunden hat und deswegen so ein tamtam macht,wäre diese blö* ku* nicht wäre alles super,sie meinte das kind hätte wut anfälle,wäre oft verwirrt,würde einnässen und sich im auto ständig übergeben das wäre mein mann schuld,wenn er umgang hatte war sie immer gehormsam,hat mit uns gespielt,nie hat sie anlass dazu gegeben das sie üebrfordert sei oder sich nicht wohlfühlt,im gegenteil!sie hat gesagt das sie ihren papa liebt ,die km behauptet ja das kind will nicht zu seinem vater weil sie angst hätte...nun ich lönnte noch 1000 zeilens chreiben was im kopf der frau vorgeht aber das wäre zu lang,jugendamt und beartungsstelle haben wir ja auf unserer seite da sie ja gesheen haben wir gut alles gelaufen ist,die gutachterin hat auch schon angemkert das die kidnesmutter wohl alles daran setzt um dem umgang zu topedieren weil er nicht mehr mit ihr redet,wie auch? wenn sie uns in der stadt sieht lacht sie laut und dreckig das mit 28 jahren...kindisch!
und die ganzen behauptungen und was sie sich vorstellt,selbst die anwältin von meinem mann hat gesgat das die frau spinnt *g* nun entscheidet die richterin erst ob der umgang weitergeht wenn die gutachterin mit der km geredet hat. danach soll das jugendamt die elterliche sorge bekommen damit mein mann in zukunft ohne blockarder der mutter sien kind sehen darf und der kampf nach 2 jahren zu ende ist,ich wünsche euch glück! die leit tragenenden sind immer die kinder,leider.

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#9
 Von 
schmietz1977
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

oh, reden wir von der selben "irren" ?? das mit dem laut lachen in der stadt kommt mir sehr bekannt vor :) (und sie ist 27) voll daneben. ich würde meinem freund sehr gern ersparen nochmal bei so nem gespräch auftauchen zu müssen. die kann sich unheimlich gut verkaufen und macht einen recht seriösen eindruck wenn sie sich mühe gibt.. beim letzten gespräch vor 3 jahren hat sie allerdings die fassung verloren und ist in ihre "hochhaussprache" verfallen ^^. hätte heut nur angst dass es vor gericht negativausgelegt werden könnte wenn er nicht geht.. damals sah es dann gut für ihn aus.. aber vorher spießruten: klar eine frau kommt hin, heult, bla bla mein freund mit meiner besten freundin "durchgebrannt" bla bla. da hat sie natürlich erstmal alles mitleid auf ihrer seite! und männer haben da gar nicht das bedürfnis sich zu zu äußern!! ich könnte immer schreien und würde am liebsten selber hin gehen und mal eniges klar stellen. :( wie gehst du denn mit der situation um? wie alt ist das kind deines freundes? und wie ist dein verhältnis?

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#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
sie hatt alle zeiten deutlich gekürzt, den sommer gar nicht erwähnt,


Versuchen kanns sie`s. Nützen wirds nix. Hat sie auch ne Begründung dafür?

quote:
außerdem fordert sie regelmäßigen telefonischen kontakt wenn das kind bei uns ist, möchte über alle unsere aktivitäten informiert werden


Klar.... :bang: Eure Aktivitäten gehen sie nen feuchten Dreck an...

quote:
und möchte dass die betreuung NUR durch den kindesvater stattfindet - nicht durch andere personen (damit meint sie wohl mich)


Schön, dass die Mutter *Allein-Eigentümer* des Kindes ist...

Nicht aufgeben! Klage durchziehen! Viel Erfolg

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#11
 Von 
bluemann
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 2x hilfreich)

ja das ganze kenne ich mach gerade auch durch,man sollte eh etwas vorsichtig und die andere KM nicht so unterdruck setzen aber sich nicht alles gefallen lassen,aber man sieht das die KM und meine Ex-panterin vermutlich das unter Deprisiv und das kind Double-bind und vermutlich noch unter den Münchhausen-syndrom handelt,und man muß denn sehn ob des KDwohl gefährdet ist.

Wünsche allen noch schönes WE

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#12
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

Also soweit ich weiß, gibt es laut Gesetz nur einen regelmäßigen Umgangsanspruch, mehr aber auch nicht.

Wenn der Elternteil, der das ABR hat, kein ganzes WE will usw., muß das Gericht ihr nicht die Rausgabe übers ganze WE aufzwingen!

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

@charlykessia: das ist definitiv falsch. Und Umgang hat mit ABR schon mal gar nichts zu tun.

wirdwerden

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#14
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Wenn der Elternteil, der das ABR hat, kein ganzes WE will usw., muß das Gericht ihr nicht die Rausgabe übers ganze WE aufzwingen!


Nö, dem ist nicht so.
Hättest du dafür ne Quelle?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#15
 Von 
schmietz1977
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

also, mir wurde das so erklärt, dass das gericht HAUPTSÄCHLICH zum wohl des kindes entscheidet. also ein gesetz zum umgang gibt es nicht, nur eben eine übliche regelung (wochenenden + ferien).. dem kind wird seit neustem ein eigener anwalt zur seite gestellt der die interessen des kindes vertreten soll.. diese person verbringt dann soweit ich weiß auch hier und da mal ein nachmittag mit dem kind, besucht es zu haus usw. um heraus zu finden was tatsächlich im interesse des kindes ist. es könnte also vorkommen dass das kind kein ganzes we zum anderen elternteil muss.. laut unserer anwältin kommt das aber nur selten und mit massiven problemen und vorallem beweisen dazu. in unserem fall werden wir den allg. umgang sicher bekommen.
was haltet ihr davon dass die mutter jetzt nochmal zum jugendamt gegangen ist um sich "unterstützung bei der umgangsklärung" zu holen.. der termin zu dem mein freund erscheinen soll steht schon.
(dabei liegt der fall bereits bei gericht und wir warten nur noch auf den verhandlungstermin!) muss er da wirklich nochmal zum jugendamt und sich einem gespräch mit der stellen?? (ich hatte in meinem vorherigen beitrag geschrieben wie diese gespräche beim JA bisher abgelaufen sind :( )


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#16
 Von 
Mamaschaf
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Habe mal so mitgelesen und sicherlich hat der Vater auch ein Umgangsrecht, was sicherlich auch gerichtlich noch einmal bestätigt und geregelt werden wird.
Meines Wissens ist nirgendwo festgelegt, das dies jedes 2. Wochenende sein muss....! Was Ihr mit der Kleinen unternehmt, wie Zeit des Besuchsrechtes ausgefüllt wird, geht die Mutter nun wirklich nichts an!

Ich kann herauslesen, das es für beide Seiten eine belastende Situation - ein Kampfsituation ist. Für das Kind ist das extrem belastend u. wird sicher bei der Kleinen langfristig in Erinnerung bleiben, wenn es an ihre Kindheit o. Eltern zurückdenkt! Und in den nächsten Jahren, vorausgesetzt es bleibt so, auch zu Problemen beim Kind führen. Wollen die Eltern DAS!

Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, das man sich annähert und gewisse Dinge aufarbeitet mit Hilfe eines unparteiischen 3. - Mediator! Denn ich glaube, gerade die Eltern lieben das Kind u. wollen nur sein Bestes, was sie dem Kind aber derzeit beide nicht geben.

Ich selber bin geschieden und hatte ähnliche Situation, jedoch ist es uns gelungen - nach Selbstdiziplinierung - einen neuen Weg der elterlichen Verantwortung zu begehen. Es geht nicht um´s Recht - es geht hier um das Kind und darum, das Mama & Papa lernen müssen sich erwachsen zu verhalten und sich Hilfe zu suchen, wenn die Beziehung als getrennte Eltern nicht funktioniert.
Altlasten trägt man nicht auf dem Rücken des Kindes aus u. kein Gericht der Welt kann das beenden, was da gerade abläuft!



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#17
 Von 
schmietz1977
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

also.. das hast du sehr schön geschrieben. aber glaub mir, ER hat das versucht! wie du vielleicht mit bekommen hast bin ich auch vom kindesvater getrennt und wir sind bis heut noch super befreundet, sogar mit der neuen freundin meines ex verstehe ich mich super! nur eben die ex meines neuen freundes ist in der hinsicht krank. sie hat beim letzten gespräch vorm jugendamt total die fassung verloren und unter heulen zugegeben dass ihr die "rache" am vater ÜBER dem kindeswohl steht! SIE übt permanent druck auf das kind aus (bei uns sei es doch nicht schön usw.) ein Bsp: die kleine lag abends bei uns zu haus in ihrem bett und hat geweint.. ich hab sie gedrückt und gefragt was los ist da hat sie gesagt "meine mama weint immer ganz doll wenn ich nicht da bin" (!!!) da war sie 4! wie kann man bitte einem kind so eine last aufladen? oder noch ein bsp: dieses jahr haben wir urlaub für august gebucht - im februar!!! - die mutter wusste davon und hat zugestimmt. (letztes jahr war die kleine auch mit uns im urlaub) und dieses jahr hat die mutter 3 tage vor abreise abgesagt mit fadenscheinigen ausreden!!!! für uns war der urlaub gelaufen, wir haben geld eingebüßt und die kleine war traurig! das soll im sinne des kindes sein???
vielleicht will die tatsächlich das beste für ihr kind.. aber dies beinhaltet aus ihrer sicht NICHT den umgang mit dem papa.
und nur dagegen wollen wir vorgehen :(

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