überstunden einfach gestrichen?!

17. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Meridian10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
überstunden einfach gestrichen?!

Folgender Sachverhalt liegt bei mir vor:

Ich bin seid 4 Monaten in einer Elektrikerfirma angestellt und habe demzufolge noch nicht viel Überstunden angesammelt. Die Firma ist nicht sonderlich groß, es gibt somit auch keinen Betriebsrat.
nun war ich 2monate davon auf einer Baustelle, wo die Firma schon seid Herbst tätig ist und es immer wieder Probleme gibt, wegen schlechter Leistung, seitens der Monteure. Nun habe ich erschreckend nach erhalt meines letzten lohnscheins festgestellt, das allen Monteuren (mich eingeschlossen) mal ebend 40 Stunden abgezogen wurden. Den Monat zuvor lag ich mit 20Stunden im + und nun lieg ich mit 20 Stunden im -, es gab zwar auch eine aussprache mit der geschäftsführung, es gab zwar auch eine Aussprache mit der geschäftsführung, wo drauf hingewiesen wurde, das die baustelle schlecht läuft, aber wie wir festgestellt haben liegen die Probleme im Leistungsverzeichniss, wo die Arbeitszeit für die einzelnen Tätigkeiten zu knapp bemessen sind, dass man die Zeiten einfach nicht einhalten kann. Ich werde ganz normal nach Stunden bezahlt, von Leistungslohn steht nix in meinem Arbeitsvertrag und ich habe in diesen Monat voll gearbeitet.
Nun meine Frage, habe ich eine Chance vor Gericht zu klagen, oder ist das rechtens was die Firma mit den Angestellten macht?
Ich muss dazu sagen, dass das vorher auch schon einigen anderen Monteuren auf der Baustelle passiert ist. Ich würde mir ja gern einen Anwalt nehmen und dagegen vor gehen, nur weiss ich nicht wie meine Chancen sind Recht zu bekommen.


-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Wenn du einen Nachweis für die geleistete Arbeit hast kann sich der AG war anziehen. Ich würde das persönliche Gespräch mit anschliessende Verschwiegenheit vorziehen.

quote:
Die Firma ist nicht sonderlich groß

In kleinen Firmen hat man keinen Kündigungschutz und wird bei Ärger eben entlassen.

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... nun - ein anwalt wird dir am besten sagen können, wie deine erfolgsaussichten vor gericht sind.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Der Anwalt sagt bis zum Mandatserteilung "da kann man was machen" vor Termin "das wird eng" im Termin "wir nehmen was wir kriegen" und danach "der Richter spinnt, gehen wir in die zweite Instanz". Und wenn man engültig verliert "haben Sie meine Rechnung schon bezahlt".

Es soll aber auch andere geben

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wieviele Mitarbeiter hat denn die nicht sonderlich große Firma?

Bevor ich einen Anwalt beauftragen würde, würde ich erst mal rechnen, da die Kosten der 1. Instanz und die des eigenen Anwalts auch selber bezahlt werden müssen, wenn man gewinnt.
Da die Vorgehensweise des AG anscheinend jeder Rechtsgrundlage entbehrt, kann man auch selber die Klage bei Gericht einreichen und die Güteverhandlung abwarten. Wenn der AG da irgendwas präsentiert, muß man keiner Einigung zustimmen und zur Klage einen Anwalt beauftragen.



-----------------
" Don`t feed trolls"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Meridian10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind alles in allem ca. 30- 40 Mitarbeiter dort beschäftigt.
Es gibt einen Nachweis der täglich erbracht werdne muss, allerdings ist dort nicht die Leistung der einzelnen Monteure aufgelistet, sonder die gesamt Leistung der Monteure auf der Baustelle.
Selbst wenn ich die kündigung dadurch bekommen sollte, wär das nicht so schlimm, nur selber kündigen will ich nicht.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Sie müssen sofort einen persönlichen Stundenzettel führen, der von einem Vorgesetzten abgezeichnet wird. Ansonsten bekommen Sie Beweisschwierigkeiten über die geleisteten Stunden.

Sie sollten den AG auffordern die Stunden zu bezahlen und bei Weigerung Lohnzahlungsklage erheben (aus Kostengründen am besten wie von hamburgerin vorgeschlagen). Einen Klagevordruck gibt es oft beim Arbeitsgericht.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Bei 40 Mitarbeitern wird der nicht kündigen können, es sein denn er baut tatsächlich Stellen ab.
Ein "persönlicher Stundenzettel" wäre nicht schlecht, muss aber nicht zwingend sein.

Auf die "Klageschrift" für die Überstunden eine Liste mit Zeugen aufführen. Dabei neben statt der Kollegen würde ich die Archtitekten, Bauträger und Baukunden aufführen, die ja alle belegen können da sie sich gesehen haben. Kein Unternehmer will seine Kunden vor Gericht sehen.
"Nicht vergessen : Weitere Zeugen können im Falle des Bestreitens genannt werden".

Hier wird im großen Stil beschissen. 40 Leute mal 40 Stunden sind ne Menge Holz

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen