überhöhte Rechnung vor Arbeitsbeginn

24. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
o.h.schmidt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
überhöhte Rechnung vor Arbeitsbeginn

Hallo,
von meinem Dachdecker habe ich einen Kostenvoranschlag für 13,6 m Regenrinnenrestaurierung erhalten. Der Auftrag wurde erteilt. VOR Arbeitsbeginn erhalte ich eine Rechnung für 14,5 m Regenrinne, die ca. 18 % über KV liegt. Bezahle ich nun den KV, den KV zzgl. prozent. Anteil (13,6m - 14,5m =6,6 %) oder den gesamten Rechnungsbetrag? Die Tatsache, dass die Rechnungsstellung vor Arbeitsbeginn erfolgt, halte ich für unverschämt.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

diese Handwerkerarbeit ist ein Werkvertrag. Bei einem Werkvertrag ist die Zahlung erst fällig, wenn das Gewerk sach- und fachgerecht ausgeführt wurde. Danach erfolgt durch den Auftraggeber die so genannte Abnahme. Erst danach besteht die Verpflichtung zur Leistung durch den Auftraggeber.

Ich persönlich kann nur dringlichst von dieser Firma abraten. Wer im Vorfeld nicht korrekt arbeitet, macht es in der Regel bei der Arbeit auch nicht. Vorkasse ohne besonderen Grund, ist immer anrüchig und in der Regel das Geld weg !!
Täglich Presse, Funk und Fernsehen >> Plus Minus / WISO / Reporter und wie sie alle heißen.

Also Geld erst nach ordentlicher handwerklicher Arbeit oder ...... und tschüss !!
Sonst meistens nachträglich großes Geheule und >> :bang:
oder eventuell auch mal :banana:

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

In ein korrektes Angebot gehört eigentlich auch eine Angabe der Zahlungsmodalitäten.
Ist nichts angegeben,ist die Zahlung nach korrekter Fertigstellug des Gewerkes fällig, so wie es -Commodore- richtig sagt.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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